…18. April 2001 trat Frau AS, die mit einer Stammeinlage von 375.000,00 S, einbezahlt mit 187.500,00 S, an der Fa. C GmbH beteiligt war, durch Schenkung unter Lebenden einen Geschäftsanteil von 250.000,00 S, einbezahlt mit 125.000,00 S…
…am 21. November 2006 abgeschlossenen notariellen Abtretungsvertrages, womit die schenkungsweise Übertragung eines zur Gänze einbezahlten GmbH-Geschäftsanteiles unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes vereinbart wurde, von einem der Schenkungssteuer unterliegenden Rechtsvorgang ausgegangen ist. Das Berufungsvorbringen bestreitet dies mit dem alleinigen Argument, die getroffenen Prüfungsfeststellungen würden die vom…
…ein neu hinzugekommener Geschäftsanteil mit dem bereits bestehenden Alt-Geschäftsanteil vereinigt wird und somit in den Genuss der längeren Behaltedauer des Altanteiles kommt, begründen wir unseren in eventu eingebrachten Berufungsantrag wie folgt: Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Beurteilung einer Veräußerung von sukzessiv erworbenen GmbH-Anteilen im Hinblick…
…schloss am 25. Juli 2017 als Treunehmer einen Treuhandvertrag mit ***4*** als Treugeber ab, nach welchem der Bf. den Geschäftsanteil einer zur Hälfte bar einbezahlten gründungsprivilegierten Stammeinlage von € 8.000,00 der noch zu gründenden Firma ***2*** GmbH nicht für eigene Rechnung, sondern als…
…seinen Geschäftsanteil an der N-GmbH an seine Gattin Y.Z. abgetreten [s. BFG -Akt OZ 38, Abtretung Z.Z. / Y.Z.]. Mit notariellem Abtretungsanbot vom selben Tag hat Frau Y.Z., als Gesellschafterin der N-GmbH mit einer Stammeinlage von 17.500,00 Euro…
…zweitausendfünf) je zur Hälfte für Herrn Bw und Herrn GM gehalten. Zweitens: Die Verlassenschaft nach MK tritt hiermit ihren Geschäftsanteil an der I-K GmbH entsprechend einer Stammeinlage von € 12.000,00 (zwölftausend Euro) zu gleichen Teilen an Herrn Bw und Herrn GM ab…
…rechtens. Soweit in der Berufung hinsichtlich der Übertragung des GmbH -Geschäftsanteiles der B. an ihrer beiden Söhne C. und A. zu gleichen Teilen die Entrichtung der Eingabegebühr im einfachen Betrag von 13 € begehrt wird mit der Begründung, die beiden Übernehmer würden eine Rechtsgemeinschaft iSd …
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE DerGeschenkgeber ist alleiniger Gesellschafter der X GmbH. Sein Geschäftsanteil entspricht einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 35.000…
…Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Abtretungsvertrag durch Schenkung hat Herr G.G. seinen Geschäftsanteil entsprechend einer Stammeinlage von ATS 510.000,00 (€ 37.063,14), die mit ATS 310.000,00 (€ 22.528,57) eingezahlt ist, an der GmbH (nunmehr =GmbH), an Frau Bw.…
…wurde von Herrn A.B. von dem ihm gehörigen Anteil an der A.B.GmbH. (der Geschäftsanteil entspricht einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von S 40,330.000,--) ein Anteil, der einer einbezahlten Stammeinlage von S 26,705.000,-- entspricht, der Privatstiftung aus dem Titel…
…als Handelsgericht Innsbruck unter FN Z eingetragenen "W.E.GmbH" mit dem Sitz in X; ihr Geschäftsanteil entspricht einer voll eingezahlten Stammeinlage von € 9.250,-- (Euro neuntausendzweihundertfünfzig). II. Abtretung Frau V.E. tritt ihren Geschäftsanteil, der einer voll eingezahlten Stammeinlage von € 9.250,-…
…als dies bei jedem anderen, nicht formbedürftigen Kauf auch der Fall sei. Nur auf die mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH typischerweise verbundenen besonderen Gefahren und Risken könne der Notar hinweisen. Darin liege der Schutz des Erwerbers. In wirtschaftlichen Belangen sei es - wie bei…
…Vertreter die Stiftung. Die beiden Stifter brachten neben einer Bareinlage von € 70.000,00 den 50%-Geschäftsanteil an einer GmbH (Nachstiftung) ein. Als Vorstände der Stifter waren ab Errichtung die beiden Stifter (C K als Vorsitzender) und eine dritte Person bestellt. Für die Vorstände…
…September zweitausendfünf) je zur Hälfte für Herrn EB und Herrn Bw. gehalten. Zweitens: Die Verlassenschaft nach CK tritt hiermit ihren Geschäftsanteil an der IK GmbH entsprechend einer Stammeinlage von € 12.000,00 (zwölftausend Euro) zu gleichen Teilen an Herrn EB und Herrn Bw. ab…
…GmbH nach ihrer Gründung 2001 von Jahr zu Jahr positiver gestaltete. Das Finanzamt hat bereits in der Berufungsvorentscheidung darauf hingewiesen, dass auch auf die Vermögens- und Ertragsaussichten der Gesellschaft Bedacht genommen wurde. Auch in der Annahme des Anbots rund ein Jahr später zu einem bereits…
… 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG befreites Vermögen des Erblassers dar. 1.11. § 15a ErbStG Nachversteuerung im Fall einer teilweisen Weiterübertragung von begünstigtem Vermögen (Kapitalanteile) Sachverhalt: A überträgt seinen Geschäftsanteil an einer GmbH, der 30% des Stammkapitals entspricht, unentgeltlich und steuerbefreit gemäß § 15a ErbStG an…
…welches als nudum ius anzusehen sei, weil im Wege der Syndikatsvereinbarung zufolge der Stimmbindung an einen der Geschenkgeber von vornherein jegliche eigenständige Disposition über das mit einem Geschäftsanteil an einer GmbH an sich verbundene Stimmrecht genommen worden war. Ausgehend davon wurde auch in jenem Fall…
…Dezember 1999 bewilligt worden sei. Weiters wird darauf verwiesen, dass es sich in vorliegendem Fall um einen Geschäftsanteil an einer GmbH und keine an der Börse gehandelten Wertpapiere handle. Mit 1. Jänner 2003 ist die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung auf den unabhängigen Finanzsenat…
…eines Geschäftsanteiles entsprechend einer voll und bar einbezahlten Stammeinlage von ATS 125.000,00 an der Bw. wurde. Gemäß § 2 des Abtretungsvertrages betrug der Abtretungspreis für das gesamte Stammkapital ATS 1,00. Der Grund lag, wie sich aus § 3 ergibt, darin, dass die GmbH eine…
…Rechtsanwälte GmbH, Linz, vom 8. Jänner 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 14. Dezember 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Frau K, die Mutter des Berufungswerbers war bis zum Jahr 1998 mit einem Geschäftsanteil…