…Bl. 75 ff.) | im wiederaufgenommenen Verfahren nach Außenprüfung (Änderung bei Einkünften aus selbständiger Arbeit) | 75.149,64 € | 0,00 Einkommensteuer 2004: | Bescheiddatum | Verfahrenstitel zur Bescheiderlassung | festgstzt.ESt | Eink.aus GW | 29.06.2005 (BFG-Akt Bl…
…Fall, ob das Ausmaß der Abweichung des Spruches eines gemäß § 299 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden Bescheides als nur geringfügige Änderung im Vergleich zum bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid zu beurteilen ist. Bei der Ermessensübung sind alle Sachverhaltselemente des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Eine…
…die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können die Zollbehörden eine neue Bewilligung erteilen oder die bestehende Bewilligung abändern/ergänzen. Bewilligung, die mehrere Mitgliedstaaten betrifft: Bezieht sich die Erneuerung oder geringfügige Änderung auf eine im…
…zustehenden Absetzbeträge sollen 2005 der Höhe nach grundsätzlich unverändert bleiben. Eine geringfügige Änderung in § 33 Abs. 2 EStG 1988 betrifft die Begrenzung der spezifischen Arbeitnehmerabsetzbeträge bei Vorliegen bloß geringfügiger anspruchsbegründender Einkünfte (zB kurzfristige geringfügige Beschäftigung). An die Stelle der bisherigen Begrenzung der Absetzbeträge mit 22…
…Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liegt trotz formeller Auflösung auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintritt (VwGH vom 7.2.1990, 89/13/0033). Zum Einwand der Beschwerdeführerin, der Steuerbescheid des Finanzamtes enthalte keine…
…vor und könne daher keine Steuerbegünstigung nach sich ziehen. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liege auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintrete. Die "25%-ige Bezugskürzung habe lediglich am Wegfall der Überstundenentlohnung gelegen. Der Grundbezug von Frau W sei nicht gekürzt…
…2 zu versteuern (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 1966, Zl. 2328/64). Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liegt trotz formaler Auflösung auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung der Entlohnung eintritt (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1990, Zl. 89/13/0033)…
…In diesem Fall könne eine Abfertigung nicht steuerbegünstigt ausgezahlt werden. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liege auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintrete. Werde hingegen das bisherige Dienstverhältnis formal beendet und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (die…
…VwGH 25.05.1988, 87/13/0178). In diesem Fall kann eine Abfertigung nicht steuerbegünstigt ausgezahlt werden. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liegt auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintritt (vgl. VwGH 07.02.1990, 89/13/0033). Wird hingegen das…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurde im anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf eine geringfügige Änderung der vorgeschriebenen Abgabenerhöhung bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides an die BB. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…Bescheidsprüche der gemäß § 299 BAO mit den Aufhebungsbescheiden zu verbindenden Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände als wesentliche oder als lediglich geringfügige Änderung im Vergleich zu den aufgehobenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden (mit Ausfertigungsdatum 22. Juni 2005) zu…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) betreibt einen Pizza- und Kebapstand. Im Zuge einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt folgende Feststellungen getroffen: Aufgrund von Rechenfehlern und fehlender Belege seien geringfügige Änderungen vorzunehmen gewesen (Steuererhöhung 548,47 Euro). Außerdem seien Bareinzahlungen auf das Bankkonto des Bw im Ausmaß von…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die BB. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die BB als Anmelder ist den Akten nicht zu entnehmen…
…Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die BB als Anmelder ist den Akten nicht zu entnehmen…
…Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die A als Anmelder ist den Akten nicht zu entnehmen…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die G. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die G. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…ganz knapp vor Erteilung der Benützungsbewilligung für das Haus einerseits einen "Bauvertrag für seine Eigentumswohnung" und andererseits einen Kaufvertrag hinsichtlich des bloßen Liegenschaftsanteiles abgeschlossen hat und er demnach keine über geringfügige Änderungen betreffend seine Eigentumswohnung hinausgehende Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung des gesamten Wohnhauses ausüben konnte…
…vorzunehmen. 7.0.2. Änderungen bestehender SASP-Bewilligungen Anträge auf Änderungen bestehender SASP-Bewilligungen sind großzügig zu beurteilen. So lösen geringfügige Änderungen und erforderliche Konsultationen (zB aufgrund neuer Warenorte) keine Neubewertung aus. Für die Anträge auf Änderung ist das Antragsformular, welches einschließlich die zugehörigen Erläuterungen…