10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
…Basis gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Anteilen am Vermögen der Gesellschaft eingebracht werden, sind von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch befreit. Rz 32: Auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Befreiung nicht anwendbar, weil sie nicht grundbuchfähig ist. Rz 33: Nicht befreit…
…mit dem Zusatz "e.U.") eingetragen werden. Das sind insb. Gerichtsgebühren für folgende Eintragungen: des Sitzes, der Geschäftsanschriften, der Inhaber, der persönlich haftenden Gesellschafter, der Geschäftsführer, der Musterzeichnung. Nicht gebührenbefreit ist etwa die Gebühr für einen Firmenbuchauszug (TP 10 Z III GGG), es sei denn…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., vom 15. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Jänner 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…einerseits und eine Rechtsgebühr nach den einzelnen Tatbeständen des § 33 GebG 1957 anderseits auslösen, handelt es sich demnach um voneinander völlig verschiedene Rechtsvorgänge. Im Anwendungsbereich des Gerichtsgebührengesetzes BGBl. Nr. 501/1984 steht somit der Umstand, dass für ein mit einem gerichtlichen Vergleich welcher Art auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., Adr.-Bf., vom 8. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Oktober 2017 betreffend Gebühren 16.01.2017, Steuernummer 123…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 14. November 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. November 2014, ErfNr. 123, betreffend Gebühren zu Recht…
10.5.10. Höhe der Gebühr Rz 439: Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Heinz Hengl und Reinhard Krassnig im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb-Gesellschaft, Adr., vom 13. August 2007 gegen den…
…Lebensunterhalts zu bestreiten und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die Verfahrenshilfe kann für einen bestimmten Rechtsstreit insbesondere die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren, Ausfertigungskosten und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren umfassen. Nach dem Verfassungsgerichtshof- und Verwaltungsgerichtshofgesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 27. Juni 2011, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 30. September 2010 brachte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 27. Juni 2011, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 30. September 2010 brachte…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
Österreichisches Insolvenzrecht 70; Bartsch - Pollak[3] I KO 187), wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes also keine wirkliche Gegenleistung gegenübersteht, (Lehmann, Komm. zur KO und AO 237; Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck, KO[9] 331). Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse (Mentzel - Kuhn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. November 2012 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
…ohne Beeinträchtigung des notwendigen Lebensunterhaltes zu bestreiten und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die Verfahrenshilfe kann für einen bestimmten Rechtsstreit insbesondere die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren, Ausfertigungskosten und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren umfassen. Nach …
6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…