9.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter 9.4.1 Allgemeines Rz 3893: § 13 EStG 1988 ermöglicht dem Abgabepflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Bestimmung ist insoweit eine Sondervorschrift zu § 7 EStG 1988. Die Regelung gilt für alle Gewinnermittlungsarten und ist auch bei den…
…Beschwerdeführerin (Bf) ist Gesellschafter-Geschäftsführerin der Fa. EGmbH Gegenstand des Unternehmens ist vielschichtig und umfasst unter anderem auch das Reinigungs- sowie Maler- und Anstreichgewerbe und den Gerüstverleih. Im Rahmen einer bei der Fa. EGmbH für die Jahre 2003 bis 2006 durchgeführten Betriebsprüfung (Beginn Juni 2009…
…das Bodenlegergewerbe, das Handelsgewerbe, den Gerüstverleih und das Baumeistergewerbe betreiben, sowie in der Erbringung von Verwaltungs- und Finanzierungsdienstleistungen gegenüber anderen Unternehmen. Sowohl die Bw. als auch die A Holding AG haben als Bilanzstichtag den 31. März. Was den Tätigkeitsbereich der A Holding AG betrifft, ist…
…Wärme-, Kälte- und Schallisoliergewerbe, das Handelsgewerbe gemäß § 126 Z 14 Gewerbeordnung 1973, den Gerüstverleih und das Baumeistergewerbe betreiben, sowie mit der Erbringung von Verwaltungs- und Finanzierungsdienstleistungen gegenüber anderen Unternehmen bezeichnet. In einem Schreiben der Bw. vom 22. Jänner 1998 an das damals zuständige Finanzamt St…
…Umstrukturierung vor, sodass die Sanierungseignung nicht weggefallen sei. Die Bw. sei als Gerüstverleihfirma tätig gewesen. Die wesentliche Betriebsgrundlage und somit der Betrieb seien mit Kaufvertrag vom Mai 1998 verkauft worden. Da der frühere Name des Verkäufers und der Name des Käufers ident seien, gehe daraus…
…die entgeltliche Überlassung nur ein untergeordneter Nebenzweck sei. Die Bw habe, wie bereits ihr Firmenname "Gerüstbau" zum Ausdruck bringe, als Betriebsgegenstand nicht den Gerüstverleih, sondern biete als Gerüstbauer ein Paket an Leistungen an, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Gerüsten anfallen Die Bw übernehme…
…August 2005 verlängert) wie folgt: Der Bw. habe die Fahrten nicht, wie im bekämpften Bescheid ausgeführt worden sei, zum Antritt einer Erbschaft unternommen (die Eigentümerin der Gerüstverleihfirma sei seine Mutter, sein Vater wäre die Hauptarbeitskraft gewesen). Vielmehr hätte der Bw. aus sittlichen Gründen seiner Familie…
…unverständlich, warum eine derartige Beanstandung erfolgt sei. Existenz der Firma P bzw. deren Geschäftsführer: Über die Firma T, die auch als Gerüstverleiher auftrete und für zahlreiche Baustellen der Bw. ständig tätig gewesen sei, sei die Bw. mit der Firma P in den Jahren 1995 und…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Gerüste für Brückenbauten in Deutschland an bauausführende deutsche Bauträger vermietet, so führt eine derartige Vermietung für sich allein nicht zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen…