…Hinblick auf § 96 dritter Satz BAO jeweils keiner Unterschrift bzw. keines Beglaubigungsvermerkes, sie galten vielmehr aufgrund der in dieser Bestimmung vorgesehenen Genehmigungsfiktion als durch den Leiter des Wohnsitzfinanzamtes der Bw. genehmigt. Die Ausfertigungen der bekämpften "berichtigten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008…
I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…
Nach dem Einlangen der postalisch retournierten Eigenhandsendungen beim Finanzamt entschloss sich die für die Einkommensteuerveranlagungen der Bw. zuständige Sachbearbeiterin XY in der (irrigen) Annahme, dass der Bw. bisher keine der Erledigungen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt…
…die daher dem § 96 dritter Satz BAO zufolge weder einer Unterschrift noch eines Beglaubigungsvermerkes bedurften, sondern aufgrund der in dieser Bestimmung enthaltenen Genehmigungsfiktion als vom Leiter des Wohnsitzfinanzamtes genehmigt gelten. Indem diese Erledigungsausfertigungen betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 aus bereits dargelegten Gründen inhaltlich und…
…2017, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…
…2017, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…
…Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (vgl UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…genehmigt. Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…genehmigt. Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…genehmigt. Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…nach Abschluss der Außenprüfung erstellten Ausfertigungen von Feststellungsbescheiden für die Jahre 2007 und 2008 eine Unterschrift aufweisen, wurde schon deshalb der Tatbestand des letzten Satzes von § 96 BAO nicht zur Gänze erfüllt und tritt deshalb die Genehmigungsfiktion nicht ein (vgl. UFS vom 8. Juni 2011…
…nach Abschluss der Außenprüfung erstellten Ausfertigungen von Feststellungsbescheiden für die Jahre 2007 und 2008 eine Unterschrift aufweisen, wurde schon deshalb der Tatbestand des letzten Satzes von § 96 BAO nicht zur Gänze erfüllt und tritt deshalb die Genehmigungsfiktion nicht ein (vgl. UFS vom 8. Juni 2011…
…nach Abschluss der Außenprüfung erstellten Ausfertigungen von Feststellungsbescheiden für die Jahre 2007 und 2008 eine Unterschrift aufweisen, wurde schon deshalb der Tatbestand des letzten Satzes von § 96 BAO nicht zur Gänze erfüllt und tritt deshalb die Genehmigungsfiktion nicht ein (vgl. UFS vom 8. Juni 2011…
…nach Abschluss der Außenprüfung erstellten Ausfertigungen von Feststellungsbescheiden für die Jahre 2007 und 2008 eine Unterschrift aufweisen, wurde schon deshalb der Tatbestand des letzten Satzes von § 96 BAO nicht zur Gänze erfüllt und tritt deshalb die Genehmigungsfiktion nicht ein (vgl. UFS vom 8. Juni 2011…
…November 2009 übergebenen Ausfertigungen der vermeintlichen Feststellungsbescheide eine Unterschrift aufwiesen, wurde schon deshalb der Tatbestand des letzten Satzes von § 96 BAO nicht zur Gänze erfüllt und die Genehmigungsfiktion trat schon deshalb nicht ein. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob unter "automationsunterstützter Datenverarbeitung" auch ein Textverarbeitungsprogramm…
…Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 BAO anzuwenden. Mit der Verwendung der Amtssignatur wird auch die für den Bescheidempfänger aus Rechtsschutzgründen erforderliche Erkennbarkeit der automationsunterstützten Herstellung der Ausfertigung sichergestellt…
…anzuwenden seien. So enthalte § 96 Abs. 2 BAO im Unterschied zum AVG eine Genehmigungsfiktion und werde zwischen "Erlassung" und "Ausfertigung" eines Bescheides nicht differenziert. In Fällen der automationsunterstützten Bescheidausfertigung sei keine Dokumentation der Genehmigung jener Person erforderlich, die den Bescheid erlassen habe bzw. zuzurechnen sei…
…Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 anzuwenden. Mit der Verwendung der Amtssignatur wird auch die für den Bescheidempfänger aus Rechtsschutzgründen erforderliche Erkennbarkeit der automationsunterstützten Herstellung der Ausfertigung sichergestellt." Somit…
…händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl Ritz/Koran, BAO…
…zukommt. Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 anzuwenden." Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich nun, dass sich der Gesetzgeber der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs angeschlossen und gegenteilige Literaturmeinungen (vgl zB Denk…