…270: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind insbesondere anzusehen: Die Gebietskörperschaften: Das sind der Bund, die Länder, Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts: Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung eingerichteten Berufsvertretungen (Kammern), die Fachverbände im Sinne des …
…Bund, die Länder, Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Eine Trennung von unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich bei Körperschaften öffentlichen Rechts ergibt sich aus den Vorschriften des § 2 Abs 3; die hoheitlichen Tätigkeiten sowie jene Tätigkeiten, die die Voraussetzungen für die Einstufung als Betrieb gewerblicher Art nicht erfüllen, sind…
…5.4. Organ einer Gebietskörperschaft Rz 411: Gebietskörperschaften sind der Bund, die neun Bundesländer, die Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG. Rz 412: Organe sind vor allem Behörden, Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn…
… 14 TP 6 sind der Bund die Länder und die Gemeinden. Organe der Gebietskörperschaften sind die Behörden und Ämter und die diese vertretenden Amtspersonen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art.116a B-VG (GebR Rz 288). Zum öffentlich rechtlichen Wirkungskreis…
… 14 TP 6 sind der Bund die Länder und die Gemeinden. Organe der Gebietskörperschaften sind die Behörden und Ämter und die diese vertretenden Amtspersonen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art.116a B-VG (GebR Rz 288). Zum öffentlich rechtlichen Wirkungskreis…
…diese vertretenden Amtspersonen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände nach Art 116a B-VG. Voraussetzung für die Gebührenpflicht einer Eingabe ist weiters, dass die Schrift an ein Organ der Gebietskörperschaft in Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises ergeht. Das Gesetz trifft hier jedoch…
… 14 TP 6 sind der Bund die Länder und die Gemeinden. Organe der Gebietskörperschaften sind die Behörden und Ämter und die diese vertretenden Amtspersonen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art.116a B-VG (GebR Rz 288). Zum öffentlich rechtlichen Wirkungskreis…
…die Behörden und Ämter und die diese vertretenden Amtspersonen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände. Gebietskörperschaften sind der Bund, die Länder und die Gemeinden. Unter Beachtung des Vorgesagten kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der Unabhängige Verwaltungssenat in seiner Zuständigkeit als "Nachprüfungsbehörde…
…Die Gemeinden (Gemeindeverbände) sind als gesetzliche Schulerhalter verpflichtet, bei einem gesetzlich näher umschriebenen Bedarf Volks- und Hauptschulen zu errichten und zu betreiben. Zum Erhaltungs- und Betriebsaufwand gehören die Aufwendungen für Bereitstellung und Instandhaltung des Schulgebäudes und anderer Schulliegenschaften, deren Beheizung, Beleuchtung und Reinigung sowie die…
…der Gemeindeverbände und der Gemeinden sowie in sämtlichen Beitragsangelegenheiten vor den Sozialversicherungsträgern, insbesondere die Befugnis zur Erstattung von Abgabenerklärungen, Eingaben, Anträgen sowie die Verfassung und Einbringung von Rechtsmitteln, die Ermächtigung, Niederschriften zu unterfertigen, als Zustellbevollmächtigter aufzutreten, Akteneinsicht zu nehmen sowie Geld- und Geldeswert in Empfang…
…der Gemeindeverbände und der Gemeinden sowie in sämtlichen Beitragsangelegenheiten vor den Sozialversicherungsträgern, insbesondere die Befugnis zur Erstattung von Abgabenerklärungen, Eingaben, Anträgen sowie die Verfassung und Einbringung von Rechtsmitteln, die Ermächtigung, Niederschriften zu unterfertigen, als Zustellbevollmächtigter aufzutreten, Akteneinsicht zu nehmen sowie Geld- und Geldeswert in Empfang…
…es sich bei solchen Einrichtungen idR um Unternehmen, die unter Beteiligung und Mitwirkung der dortigen Gebietskörperschaften (Bundesländer, Gemeinden, Gemeindeverbände) gegründet und tätig geworden seien. Faktisch seien die genannten Gesellschaften daher ausgegliederten Rechtsträgern der beteiligten Körperschaften öffentlichen Rechts gleichzuhalten, die einen über ihren regionalen Wirkungskreis hinausgehenden…
…die Gabe von Modasomil deutlich. Ebenso zeigte der Schläfrigkeitschor auf der Epworth-Sleepiness-Skala eine Besserung von 20 Punkten auf 8 Punkten, was einer Normalisierung entspricht." Neben unauffälligen Untersuchungsergebnissen wurde festgehalten: "Untere Extremität: Zehenspitzen und Fersenstand sowie Einbeinstand bds. nicht prüfbar, beide Seine von der…
…die Länder und Gemeinden, sowie die Gemeindeverbände. Gemeindeverbände können gemäß Art. 116 Abs. 3 B-VG zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten gegründet werden, zB für die Errichtung und Erhaltung öffentlicher Pflichtschulen oder für die Besorgung sanitärer Aufgaben. Den öffentlich-rechtlichen Status von Gemeindeverbänden bestätigte der VfGH…
…10 sowie auf dem für das Trennstück 2 neu entstehenden Grundstücks 000/11 je des Grundbuchs der Katastralgemeinde ……… innerhalb der nächsten 20 (zwanzig) Jahre keine Projekte der Erotikbranche angesiedelt werden. Dies bei sonstiger Klag- und Schadloshaltung der Gemeinde sowie dem Gemeindeverband gegenüber…
…Artikel 22 B-VG sind alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet. Sollte das Bundessozialamt nach wie vor zur Beurteilung, ob das Kind voraussichtlich dauernd außerstande sein wird…
…eine dem Gemeindeverband eigentümlich und vorbehaltene Tätigkeit handelt, bzw ob dieser in Ausübung öffentlicher Gewalt tätig wurde. Gemäß § 12 OÖ Straßengesetz 1991 obliegt die Straßenverwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde der jeweiligen Gemeinde, wobei nach § 8 Abs 2 OÖ Straßengesetz unter Gemeindeverkehrsflächen Gemeindestraßen, Güterwege sowie Radfahr…
…aaO., 96). Aufgrund der Größe des politischen Bezirks R. sowie der Zahl der eingeschlossenen Gemeinden kann entgegen der in der Berufung vertretenen Ansicht von einer begünstigungsschädlichen Einschränkung der Allgemeinheit iSd. § 36 Abs. 1 BAO nicht gesprochen werden zumal bei entsprechendem Bedarf von hilfsbedürftigen Personen aus…
…6. Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger 2.3.6.1. Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger von Gebietskörperschaften Rz 274: Werden Liegenschaften einschließlich der als Einheit dazu gehörenden Betriebsvorrichtungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden (oder anderen Gebietskörperschaften) in einen eigenen Rechtsträger des Privatrechts (zB KG, KEG…
…gründen eine Wassergenossenschaft in einer Katastralgemeinde und errichten eine Kläranlage. Die Wassergenossenschaft untersteht nicht der Gemeinde. Die Kläranlage besteht aus 3 Behältern mit einem Durchmesser von ca. 2,0 m sowie einer Tiefe von je 4,0 m. Ein "Gartenhaus" von 1,5 m x…