…Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Zweifelsfrei…
…zu ändern. Ob das Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch den Liquidator B., vom 2. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Dezember 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung und vom 27…
…Verhalten zu berücksichtigen, das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang steht; sie hat vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend ist die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123; VwGH…
…13.5.2016 brachte die beschwerdeführende Partei ergänzend vor, das Finanzamt komme in ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 12.4.2016 zusammengefasst zum Ergebnis, dass gegenständlich eine objektive Gefährdungseignung der Einbringlichkeit gegeben erscheine, was sich insbesondere daraus ableiten lasse, als der Beschwerdeführer im Veranlagungsverfahren nicht den abgabenrechtlichen…
…und damit der österreichischen Abgabengläubigers befand, dem Zugriff bzw der Verfügungsmacht des Abgabenpflichtigen und damit des österreichischen Abgabengläubigers entzogen wurde, woraus sich eine objektive Gefährdungseignung des Verhaltens ergab. Genau eine solche Vermögensverschiebung liegt aber-wie schon unter Punkt 3. des ergänzenden Vorbringens vom 20.1…
…Erst ein bestimmtes, auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten der Partei schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv der Partei. Ein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten liegt z.B…
…gemäß § 243 BAO vorgenommen worden. Nach der herrschenden Rechtsmeinung sei eine Aussetzung nach § 212a BAO grundsätzlich auch zulässig, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet sei. Entscheidend sei hier die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden sei (vgl. VwGH 25.10.1994, 94/14/0096…
…Verhalten zu berücksichtigen, das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang steht; sie hat vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend ist die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123; VwGH…
…das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang stehe; sie habe vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123). Im gegenständlichen Fall habe…
…Dagegen richten sich die Berufungen vom 1. März 2013, in denen ausgeführt wird, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausschließlich die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten des Abgabepflichtigen verbunden sei, entscheidend sei. Ein auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten werde, unter Zugrundelegung objektiver Beurteilungskriterien…
…Begründung der Abgabenbehörde verkenne die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 212a Abs. 2 lit c BAO. Eine objektive Gefährdungseignung der gesetzten Maßnahmen liege nicht vor. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045) sei der Normzweck des § 212a Abs. 2 lit…
…eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes an Liegenschaften (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123), kann von einer objektiven Gefährdungseignung gesprochen werden. Diese Meinung vertritt auch Ritz in seinem Kommentar zur BAO: "Im Unterschied zu Zahlungserleichterungen (§ 212), wo eine Gefährdung der Einbringlichkeit einer Bewilligung von Zahlungserleichterungen entgegensteht…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…vor, wenn er sein Vermögen an nahe Angehörige überträgt (VwGH 25.10.1994, 94/14/0096). Entscheidend ist die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Bedeutsam ist nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes…
…Vermögensverschiebung ins Ausland sei von einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben auszugehen. Dabei sei die objektive Gefährdungseignung und nicht die Motivation des Abgabepflichtigen entscheidend. In der dagegen erhobenen Berufung bestreitet die rechtliche Vertretung des Berufungsführers eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 294 BAO…