…unter dem EW-AZ a. erfassten Grundbesitz für die Jahre 2005 bis 2008 festgesetzt. Demgegenüber habe die verrechnungsmäßige Durchführung der Gebarung ab dem Stichtag 1.1.2007 über das neu aufgelegte Abgabenkonto Steuernummer2 zu erfolgen. Es werde daher der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid zu…
…insoweit stattgegeben, als folgende Buchungen auf dem Gebarungskonto 93A aufgehoben werden: Zahllast von € 2.902,41 (E) vom 13.2.2012 Zahllast von € 169,64 (ZI) vom 13.2.2012 Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…in Summe saldoneutral auswirkten. Die Höhe des berechneten Vorsolls stimme mit den im Antrag genannten € 61.312,77 überein, sodass keine Strittigkeit hinsichtlich der Gebarung vorliege. Die Gutschrift des Vorsolls könne erst mit der neuerlichen Veranlagung der Umsatzsteuer 2008 erfolgen. Der zukünftige Zeitpunkt der…
…14) Sache des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens war die teilweise Abweisung des Rückzahlungsantrages. Eine darüberhinausgehende Auseinandersetzung mit, wie bereits erwähnt, im Abrechnungsbescheidverfahren zu klärenden Fragen der Gebarung auf dem Abgabenkonto, hatte nicht zu erfolgen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…Konkret wurde begehrt, die Unrichtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der Bf. festzustellen und folgende Buchungen zu berichtigen: Die Buchung der Lastschrift vom 04.10.2016 in Höhe von 64.139,95 €. Die Buchung der Aussetzung von Konkursforderungen vom 10.10.2011…
…zweifelsfrei ersichtlich, dass diese Zahlung nach Ansicht des Bf rechtsgrundlos geleistet wurde und er eine "Aufrollung des Falles" wünscht. In Wahrheit besteht also Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto 93 bzw 91. Ein derartiger Streit ist aber nicht in einem Verfahren nach §…
…Jänner 1989, 85/14/0021). Ein Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt sich somit als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto dar. Im vorliegenden Fall steht zweifelsfrei fest, dass im Zeitpunkt der Antragstellung (30. Juni 2014) auf Grund der bis dahin vorgenommenen Buchungen (bei…
…wegen Änderungen bei den Lohnzetteln wiederaufgenommen und die Einkommensteuer mit einer Zahllast von € 2.104,45 festgesetzt. Unter Berücksichtigung des Vorsolls von € - 2.079,44 (= Gutschrift aus dem Einkommensteuerbescheid vom 27.11.2009) ergab sich in der Gebarung eine gemäß § 213 Abs…
…mit Bescheid vom 1.7.2014 zurückgewiesen und dies damit begründet, dass gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen sei, auf Antrag des Abgabepflichtigen mit einem Abrechnungsbescheid abzusprechen sei…
…des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und…
…Soweit das Vorbringen dahingehend zu verstehen sein soll, dass die Gebarung am Abgabenkonto der Primärschuldnerin nicht richtig ist, ist auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach Meinungsverschiedenheiten über die Gebarung am Abgabenkonto der Primärschuldnerin im Zuge eines Abrechnungsbescheidverfahrens gemäß § 216 BAO zu klären sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Februar 2022 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes ***1*** als Finanzstrafbehörde zufolge § 264 Abs. 2 lit. a 3. Satz des Finanzstrafgesetzes…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Februar 2022 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde zufolge § 264 Abs. 2 lit. a 3. Satz des Finanzstrafgesetzes…
Ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ergibt sich aus den einzelnen Abgabengesetzen (z. B. - hier einschlägig - §§ 42 und 43 EStG 1988, § 24 KStG 1988, § 21 UStG 1994). Finanzstrafrechtlich ist zwischen der allgemeinen Abgabenerklärungspflicht und der Aufforderung im Einzelfall kein Unterschied zu machen. In jedem Falle müssen…
…dass gemäß § 293a BAO die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder abändern könne und das die Verbuchung des Rückforderungsbescheides vom 4. Februar 2000 auf Grund der…
…Die im § 227 Abs. 2 BAO vorgesehene Mahnfrist von zwei Wochen bewirkt lediglich eine "faktische Stundung"; damit ist kein für die Verbuchung der Gebarung gemäß § 214 Abs. 1 BAO maßgeblicher Zahlungstermin verbunden. Rz 1366: Wenn eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit eingemahnt werden muss, besteht eine Hemmung…
…und Abgabenbehörde über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabekonto auszutragen. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29. Januar 1998, 96/15/0042) geht es dabei (über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus) um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um…
…müssen, zulässig. Das Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid hat sich damit zu befassen, ob die Anlastung der Abgabenfestsetzungen (nicht deren Rechtmäßigkeit an sich) und die entsprechenden Gutschriften in der kontomäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben (VwGH 27.11. 2000, 2000/17/0090). Bestehen…
…€ 10.483,16 nicht auf "die jeweils älteste Schuld" verrechnet worden sei ist entgegenzuhalten, dass ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist in dem in § 216 BAO normierten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen und es ist ein solches auch…