…Gebäude auf fremdem Grund und Boden") ab 1. Jänner 2002 zur Gänze der nunmehrigen Berufungswerberin zugerechnet. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Über die Berufung wurde erwogen: Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG ua. folgende Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische…
…dieses Gebäudes verlangen, sondern der redliche Bauführer könnte vom Grundeigentümer die Übertragung des Grundes um den gemeinen Wert begehren. Die Ausführungen im Vorlageantrag vermochten somit nicht begründet für die Ansicht des Bw. zu streiten, dass das festgestellte Superädifikat (Synonym für ein Gebäude auf fremden Boden…
…und Wasserver- und entsorgung) mit einander verbunden, weshalb es sich beim Zubau nicht um ein selbständiges (der GmbH als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnendes) "Gebäude auf fremdem Boden" handelt. Die mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Bw. erfolgte daher zu Unrecht. Es war…
…auf fremdem Boden" kann es dahingestellt bleiben, ob das gegenständliche Kleingartenhaus ein Superädifikat im Sinn des § 435 ABGB oder ein Gebäude war, das - wie von der Bw. vorgebracht - als unselbständiges Liegenschaftszubehör zu betrachten war. Maßgeblich ist im vorliegendem Zusammenhang, dass der Bw. als Unterpächterin auf…
…Gebäudes auf fremdem Boden" kann es dahingestellt bleiben, ob das gegenständliche Kleingartenhaus ein Superädifikat im Sinn des § 435 ABGB oder ein Gebäude war, das - wie vom Bw. vorgebracht - als unselbständiges Liegenschaftszubehör zu betrachten war. Maßgeblich ist im vorliegendem Zusammenhang, dass dem Bw. als Unterpächter auf…
…ABGB, andererseits auch Gebäude, die nach dem Grundsatz "Superficies solo cedit" dem Grundeigentümer gehören. Bauwerke sind an sich unselbstständige Bestandteile einer Liegenschaft und folgen dem Eigentum an der Liegenschaft (§ 279 ABGB). Werden sie aber mit Zustimmung des Grundeigentümers auf fremden Boden in der Absicht errichtet…
…und am Gebäude nicht in einer Person vereinigt ist (wiewohl sich in beiden Bereichen keine gesetzliche Definition des Begriffs Superädifikat findet). Das zivilrechtlich geprägte Grunderwerbsteuerrecht normiert ausdrücklich die Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Grundstücksbegriffs, um diesem in der Folge den Begriff der Gebäude auf fremden Boden gleichzusetzen…
…sei bekannt, dass es insbesondere im Zuge von Verlassenschaftsabhandlungen immer wieder vorkomme, dass Kleingartenhäuser als Gebäude auf fremden Grund und Boden bewertet und steuerrechtlich dem Unterverpächter zugerechnet würden. Dieser Missstand rühre daher, dass leider gar nicht so selten die Bestimmungen des KlGG übersehen würden und…
…GmbH übergehen. Im Außenverhältnis bleibt somit das dingliche Recht des Eigentümers an der ganzen Liegenschaft unverändert, im Innenverhältnis wird aber das Gebäude so behandelt, als ob es zum Gesellschaftsvermögen gehören würde. Die GmbH erwirbt ein Gebäude auf fremden Boden, welches ein (zeitlich begrenztes) Grundbenützungsrecht voraussetzt…
…wurde - in Höhe von 1.482,46 € fest. Begründet wurde der verfahrensgegenständliche Bescheid damit, dass der Erwerb des Kleingartenhauses (Superädifikat) der Grunderwerbsteuer unterliege, da Gebäude auf fremden Boden gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG den Grundstücken gleichstehen. Dagegen erhob die Bf am 7…
…seines Rechts iSd § 1 Abs 1 BauRG errichtet worden und stelle kein Gebäude auf fremdem Boden gemäß § 2 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987 dar. Der Bauberechtigte habe das Bauwerk im Verhältnis zum Liegenschaftseigentümer eben nicht auf fremdem, sondern auf eigenem „Boden“, nämlich in Form…
…2 GrEStG ist aber im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 GrEStG zu lesen. Voraussetzung für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist, dass der zivilrechtliche Eigentümer dem Nutzungsberechtigten gestattet, das Gebäude auf seine Rechnung zu verwerten, dh. die Verwertungsbefugnis im Sinne des § 1 Abs…
…UmgrStG anwendbar ist. Im Außenverhältnis bleibt das dingliche Recht des Eigentümers an der ganzen Liegenschaft unverändert, im Innenverhältnis wird aber das Gebäude so behandelt, als ob es zum Gesellschaftsvermögen gehören würde. Die GmbH erwirbt ein Gebäude auf fremden Boden, welches ein (zeitlich begrenztes) Grundbenützungsrecht voraussetzt…
…Z 3 GrEStG 1987 in Höhe von 3,5 % der Gegenleistung, 1.000,20 € mit der Begründung, dass der Erwerb eines Kleingartenhauses (Superädifikat) der Grunderwerbsteuer unterliege, da Gebäude auf fremden Boden gem. § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG Grundstücken gleichstehen würden. Dagegen richtet sich…
…der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Nach § 2 Abs. 2 GrEStG stehen den Grundstücken gleich: 1. Baurecht, 2. Gebäude auf fremden Boden. Nach § 1 Abs…
…dass das gegenständliche Kleingartenhaus vom Finanzamt X mit Bescheid vom 1. September 2000 als Gebäude auf fremdem Grund und Boden bewertet wurde, hierfür der gemäß AbgÄG um 35 % erhöhte Einheitswert mit S 16.000,00 (das entspricht € 1.162,77) festgestellt wurde und Frau…
…ob die Bf. über das Kleingartenhaus verfügen könne. Es müsse dem Vertragspartner bei Verträgen über sonstige Gebäude auf fremden Boden auf andere Art und Weise eine Verwertungsmöglichkeit eingeräumt werden, die ihn im Wesentlichen einem Grundeigentümer gleichstelle. Die dem Pächter eingeräumte Rechtsmacht müsse von solcher Qualität…
…bestimmt. Er ist dem ABGB fremd und deckt sich nicht mit dem Begriff des Gebäudes nach § 297 ABGB. Dieser Begriff ist ein Begriff des Steuerrechts. Der grunderwerbsteuerrechtliche Begriff des "Gebäudes auf fremden Boden" erfasst nicht nur Superädifikate iSd § 435 ABGB, sondern er erfasst auch Gebäude…
…1123 ff ABGB) und Bodenzinsrecht (§ 1125 ABGB). Auch das Baurecht und gewisse Mineralgewinnungsrechte kommen in Betracht (Twaroch-Frühwald-Wittmann, Kommentar zum Bewertungsgesetz, zu § 11 Abs. 1). Gemäß § 51 Abs. 3 BewG gilt als Grundstück auch ein Gebäude, das auf fremden Grund und Boden errichtet ist…
…a. Gesellschaft über keine Liegenschaft verfügt)] die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung an Grunderwerbsteuer in Höhe von € 15.164,64 (3,5 % vom Einheitswert des Gebäudes auf fremden Boden gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG in Höhe von €…