…werden können. Wie sich aus der einzig vorgelegten (übersetzten) Bescheinigung, ausgestellt am 13.7.2001 vom Bürgermeister der Heimatgemeinde des Bw's. in Bosnien ergibt, besitzt der Bw. eine "Familienhauswirtschaft" in seiner Heimatgemeinde. Dort habe er einen landwirtschaftlichen Besitz. Es wird weder erwähnt, wie groß…
…Schlafstellen. Der Bw. führt in seinem Berufungsvorbringen hauptsächlich ins Treffen, dass er (bzw. auch seine Ehefrau) in Österreich keine Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit genieße und aus diesem Grunde die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina zwingend erforderlich gewesen sei. Diesen Argumenten des Bw. ist entgegen zu…
…Wohnsitz in Österreich im Bezirk Wr. Neustadt, von welchem er zur Arbeit in Österreich fährt, verfügt, und seinen Familienwohnsitz in Serbien in einer Gemeinde in der Nähe von Beograd hat. Ferner steht fest, dass im Berufungszeitraum am Familienwohnsitz mit dem Bw. seine 1962 geborene Gattin…
…ÜBERSETZUNG DER BOSNISCHEN SPRACHE Bosnien und Herzegowina Föderation BH - K.v.T. Gemeinde G.... ORTSGEMEINSCHAFT D.. Zahl:xxx. Datum:17.08.2004 BESTÄTIGUNG Es wird seitens der Ortsgemeinschaft D.. bestätigt, dass S.M...., Sohn des R., aus D.., Gemeinde G.., in seiner Familienhauswirtschaft besitzt: 4…
…Rückfahrten verbunden gewesen seien. Seine Ehefrau hätte für die Zeit seiner Beschäftigung in Österreich seine Landwirtschaft in Bosnien-Herzegowina bewirtschaften müssen (eine vorgefertigte mit den persönlichen Daten des Bw und seiner Gattin ergänzte Bestätigung der Gemeinde wonach der Bw eine "Familienhauswirtschaft", einen landwirtschaftlichen Besitz habe…
…auch dessen im Burgenland landwirtschaftlich tätiger Ehepartner in Österreich volle Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Das vorgenannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes sei daher schon aus diesem Grund auf den gegenständlichen Sachverhalt nicht anwendbar. Zu der Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Familienheimfahrten und die Höhe der dabei entstandenen (Fahrt)Kosten…
…Die Fahrtroute führe über die Grenzübergänge Spielfeld (Österreich/Slowenien), M oder G (Slowenien/Kroatien) und entweder Z oder GU (beide Kroatien/Bosnien). Der Bw. unternehme die Familienheimfahrten mit wenigen Ausnahmen pro Jahr, jede Woche. Zumeist fahre der Bw. als Mitfahrer mit bosnischen Landsleuten in deren…
…Die Gattin des Bw. bezieht kein eigenes Einkommen. Ad ESt 2003: Der Bw., welcher zeitweilig in Österreich arbeitet, hat eine Familienhauswirtschaft in seinem Heimatort. Dort hat er einen landwirtschaftlichen Besitz, der von seiner Ehefrau während seiner Beschäftigung in Österreich bewirtschaftet werden muss. Die Republiksanstalt für…
… Dies führte zu einer groben Vernachlässigung des Haushaltes Dieses Verhalten hat die beweglichen Sachen beider Partner wertlos gemacht (Möbel, Inventar als solches, ca. 15 zum Teil wertvolle Perserteppiche); ln den Zeiten urlaubsbedingter Heimreisen meinerseits gibt es keinerlei soziale Kontakte, die gemeinsame Freizeitgestaltung in diesen Perioden…
…auf. Begründend führte der VwGH dazu aus, dass die Feststellung der belangten Behörde, wonach nicht erörtert werden müsse, ob der Ehefrau des Beschwerdeführers ein Zuzug nach Österreich möglich sei, da der Beschwerdeführer seine Berufung nur mit der "Tätigkeit der Gattin" in Bosnien begründet habe, aktenwidrig…
…Die Höhe der beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten 2014 und 2015 wurden vom steuerlichen Vertreter auf den Betrag von jeweils 2.880,00 € korrigiert. Das Finanzamt führte daraufhin weitere Ermittlungen durch und ersuchte um Vorlage von Zahlungsbelegen für die Mietkosten, Mietverträge im In- und Ausland…
…Familienheimfahrten nicht, da die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorlägen. In den rechtzeitig eingebrachten Berufungen führte der Bw. u.a. aus, dass die doppelte Haushaltsführung sehr wohl beruflich veranlasst sei und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina nicht privat bedingt, sondern ein…
…nach Ansicht des Finanzamtes im strittigen Zeitraum in Österreich kein Anspruch auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. Berufung erhoben und den Antrag auf Aufhebung des Bescheides und Gewährung der Familienbeihilfe für den strittigen Zeitraum gestellt. Begründend führte der Bw…