…dass jeder gebietsfremde Verkehrsunternehmer, welcher Inhaber einer Gemeinschaftslizenz sei, ohne Beschränkungen zum zeitweiligen Güterkraftverkehr in einem Mitgliedstaat zugelassen werde.) In diesem Lichte sei auch die Ansicht der Kommission zu sehen, wenn sie in ihrer Aussendung "Straßenverkehrspolitik" die Auffassung vertritt, dass Kabotagetransporte überhaupt erst die Voraussetzung…
Keine Veranlassung sieht der Unabhängige Finanzsenat übrigens, dem in der Beschwerde vom 17.1.2008 enthaltenen Antrag auf Vorlage von drei (darin formulierten) Fragen dem EuGH zur Klärung (in einem Vorabentscheidungsverfahren) vorzulegen, weil seinem Dafürhalten nach in diesen entweder keine europarechtlichen Zweifelhaftigkeiten angesprochen werden oder…
1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…
Nicht angeführte Länder | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 Abs. 1 Z 3 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen…
Georgien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht…
Russische Föderation (Russland) | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens vom 3. Juli 1971, BGBl. Nr. 453/1971 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe…
Aserbaidschan | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht…
Türkei | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 des Abkommens vom 7. November 1969, BGBl. Nr. 274/1970 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig…
…Naturkatastrophen); 10.die Beförderung hochwertiger Waren (zB Edelmetalle) in Spezialfahrzeugen; 11.die Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge; 12.die Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Lastfahrzeug ersetzen soll, welches im anderen Staat als dem seiner Zulassung ausgefallen ist, sowie…
2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.
Zypern | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…
Kosovo | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Provisorische Vereinbarung vom 25. Mai 2011 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht…
…gültig. Unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen auch die EWR-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island. (2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 werden auch die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt. Dadurch…
…Güterverkehr aufgenommen (siehe GK-0500 Abschnitt 1.1.6.). 1. Bilaterale Verkehre Abgesehen von den unten taxativ aufgezählten Befreiungen müssen Güterkraftverkehrsunternehmer des Vereinigten Königreiches Inhaber einer Lizenz gemäß Anlage 1 (UK) bzw. Anlage 2 (EU-Gemeinschaftslizenz) sein und die Fahrer im Besitz einer Bescheinigung nach…
…wenn eine schweizerische Lizenz mitgeführt wird. 1.1.6. Güterkraftverkehrsunternehmer des Vereinigten Königreiches (einschließlich Nordirland) (1) Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode kommt mit 1. Jänner 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland provisorisch zur Anwendung…
…Beförderung humanitärer und medizinischer Versorgungsgüter zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen); 8.Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge; 9.Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Lastfahrzeug ersetzen soll, weiches im anderen Staat ais dem seiner Zulassung ausgefallen ist…
…5 t nicht übersteigt; 2.Beförderung hochwertiger Waren (zB Edelmetalle) in Spezialfahrzeugen; 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Lastfahrzeug ersetzen soll, welches im anderen Staat als dem seiner Zulassung ausgefallen ist, sowie die Fortsetzung der…
…oder Fahrzeugkombinationen mit ausländischem EU-Kennzeichen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder zusammen 12mehr als 3,5 Tonnen oder mehr beträgt (RichtlinieRichtlinie 1999/62/EG Artikel 5 93/89/EWG Artikel 5); b)PKW und…
…eine anders lautende Anordnung nach Abs. 4 ergangen ist. (2) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz im Ausland (Kabotage) ist verboten; sie ist nur gestattet, 1. wenn mit dem Staat, in dem der Unternehmer seinen…
…120 des Amts für Zollwesen des Fürstentums Liechtenstein für die Zeit vom 4.9.2006 bis zum 30.9.2011 zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr iSd VO(EWG) Nr.881/92 vom 26.3.1992 berechtigt und sei ihr dies auch seitens der Abteilung Transport des…