…Jahre älter als die Bw. gewesen und erfolgte der Abschluss des vorliegenden Ehepaktes rund 18 Jahre vor dem Ableben des Erblassers. Eine nicht ernst gemeinte Vereinbarung einer beschränkten Gütergemeinschaft auf den Todesfall im Sinne eines Scheingeschäftes, und daraus abgeleitet ein Bereicherungswille, kann bei dieser Sachlage…
…die Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Zulässig ist aber bei besonderer Vereinbarung auch eine Gütergemeinschaft unter Lebenden. Sie stellt im Zweifel eine beschränkte Gütergemeinschaft dar, die einer Inventarisierung bedarf. Rechtswirksam ist aber auch die Vereinbarung einer allgemeinen Gütergemeinschaft mit Herausnahme von beliebigem Vorbehaltsgut. Die Gütergemeinschaft begründet…
…auszugsweise dargestellten Ehepakt: "……………. Die Vertragsparteien vereinbaren, hiermit eine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall zu begründen, von der das ganze – sohin das gegenwärtige und künftige - Vermögen einschließlich des ererbten Vermögens umfasst ist. ……........... Diesbezüglich stellen die Vertragsparteien fest…
…August 2005 den Ehepakt der beiden Übergeber vom 25. November 1965. Mit diesem Ehepakt errichteten die beiden Übergeber über ihr gesamtes Vermögen, welches sie zum damaligen Zeitpunkt besaßen und in Hinkunft erben oder wie immer erwerben, eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall…
…auszugsweise dargestellten Ehepakt geschlossen: "……………. Die Vertragsparteien vereinbaren, hiermit eine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall zu begründen, von der das ganze – sohin das gegenwärtige und künftige - Vermögen einschließlich des ererbten Vermögens umfasst ist. ……........... Diesbezüglich stellen die Vertragsparteien…
…dar. Die Zahlung des Übernahmspreises kann dem überlebenden Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987) oder…
…Das Finanzamt begründete diesen Bescheid im Wesentlichen damit, dass der angeführte Übergabsvertrag auf den Todesfall nie rechtskräftig zu Stande gekommen sei, da zu Lebzeiten von Frau LB keine Genehmigung erfolgt sei und die Liegenschaften zudem noch zu Lebzeiten veräußert worden seien. In der Berufung vom…
…kommt es zu keiner Realisierung der im Grundstück enthaltenen stillen Reserven; es gelten die Grundsätze der Grundstücksrealteilung (siehe Rz 6627). Für Schenkungen auf den Todesfall gelten die Regeln der Erbauseinandersetzung; siehe Rz 134a ff. Rz 6625a: Auch die Übernahme von Verbindlichkeiten stellt eine Gegenleistung dar…
…wurde die gesetzliche Gütergemeinschaft während aufrechter Ehe festgestellt und in Punkt VI wechselseitig auf das gesetzliche Erbrecht bzw. Pflichtteilsrecht verzichtet und sich gesonderte Regelungen für den Todesfall vorbehalten. In Punkt VII wird sinngemäß festgelegt, dass die Ehegatten sich während aufrechter Ehe an den Kosten der…
…alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes B-1 vereinbart. Die Ehegatten verzichten jeweils auf eine Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. 9. Todesfall Diese Vorausvereinbarung gilt auch für den Fall des Ablebens von P-1 oder Bf…
…In diesem Fall verpflichtet sich der verbleibende Gesellschafter den jeweiligen Erben des verstorbenen Gesellschafters den halben Wert der Gesellschaft zum Stichtag (Todestag) zu bezahlen." Mit dieser sogenannten "Todfallskiausel" hat der überlebende Gesellschafter auf Grund des Geseilschaftsvertrages das Recht auf Übernahme des Unternehmens und ist verpflichtet…
…Tätigkeit erzielte Vermögenszuwachs kann als jener Vermögenswert angesehen werden, auf den die Vereinbarung über die Gütergemeinschaft wirksam wird. Ein Gütergemeinschaftsvertrag über das gegenwärtige und künftig zu erwerbende Vermögen führt nur zur Verwendung steuerrechtlich bereits zugeflossener Einkünfte, was bei Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit besonders augenscheinlich…
…beschränkter Steuerpflicht im inländischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist). Geht im Fall des Todes des Partners auch eine inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in Österreich. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…Die eheliche Gütergemeinschaft kann als solche nur Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin gemeinsam, zB als GesbR, tätig wird. Treten die Ehegatten nicht gemeinschaftlich, sondern getrennt auf, sind die Leistungen dem jeweiligen Ehegatten zuzurechnen. Lauten die das Unternehmen betreffenden Schriftstücke nur auf den Namen…
…I. genannten Betrieb, am Zubehör sowie an den landwirtschaftlichen Baulichkeiten. Die Vertragsparteien erklären, daß zwischen ihnen keine Gütergemeinschaft besteht. Den Vertragsparteien sind Ausmaß, Lage und Beschaffenheit des Pachtgegenstandes bekannt. Der Verpächter übernimmt diesbezüglich keine Haftung. III. Das Pachtverhältnis wird auf unbestimmte Dauer, beginnend mit 1…
…für alle Schulden und Lasten, die sich auf dieses der Gütergemeinschaft unterzogene Vermögen derzeit beziehen oder in Zukunft beziehen werden, gegenseitig gemeinsam haftbar. Die Erträgnisse des vorangeführten Kommanditanteiles und alle Vorteile daraus kommen durch die Begründung dieser Gütergemeinschaft den Ehegatten H und EU gleichteilig zu.…
…gegenständlichen Betriebe auf eigene Rechnung und Gefahr der Bw. ohne Bezahlung eines Pachtzinses; Abhandlungsprotokoll vom 26. 4. 1984 in der Verlassenschaftssache nach dem verstorbenen Vater der Bw; Notariatsakt vom 25. 5. 1972 über die Errichtung eines Übergabsvertrages und Auflösung der ehelichen Gütergemeinschaft zwischen den Eltern…
…demzufolge unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Haus zu beurteilen sei. Rechnungen, die auf den Bf. lauten und die Gewerbeanmeldung durch den Bf. allein würden keine Aufteilung der Einkünfte auf beide Ehepartner zulassen. Ein gemeinsames Konto der Ehegatten führe nicht zu einer Gütergemeinschaft. Über die Beschwerde…
…folgt: "(1) Ehepakte heißen diejenigen Verträge, welche in der Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden. Sie haben vorzüglich die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand. (2) Die Bestimmungen dieses Hauptstücks sind auf eingetragene Partner sinngemäß anzuwenden." § 33 TP 20 GebG lautet…
…1 ABGB idgF lautet wie Folgt: "Ehepakte heißen diejenigen Verträge, welche in der Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden. Sie haben vorzüglich die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand." Die Gebühr nach § 33 TP 11 GebG wird für die Vermögensübertragung erhoben…