…um einen Starrdeichselanhänger/R3a, der eindeutig keine Anhänger-Arbeitsmaschine, sondern ein zur Beförderung von Gütern auf Straßen bestimmten Anhänger ist. Auch vom Hersteller wurde dieser Umstand bestätigt. Danach ist das Güllefass ein land- und fortwirtschaftlicher Anhänger mit Laderaum. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig…
…Z 22 KFG 1967 ist eine Anhänger-Arbeitsmaschine eine als Anhänger ausgebildete Arbeitsmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist. Beim mobilen Güllefass handelt es sich…
…keines dieser Fahrzeuge als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Anhänger-Arbeitsmaschine zugelassen. Ein Nachweis, dass es sich bei den Fahrzeugen um als selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger-Arbeitsmaschinen genehmigte Fahrzeuge handelt, wurde nicht erbracht. Wenn in der Beschwerde (vormals Berufung) ein Vergleich mit einem Mähdrescher gebracht wird, ist…
…55 EheG unter Klärung der "Verschuldensfrage" ein Unterhaltsanspruch vorhanden gewesen wäre - konkret die gegenseitigen finanziellen Ansprüche der Ehegatten und stellt daher auch der gegenseitige Unterhaltsverzicht einen wesentlichen Teil der umfassenden Regelungen der beiden Vertragspartner dar. Nach der Systematik des Vergleiches ist kein Anhaltspunkt dafür vorhanden…
…Berichtigungsbeschluss des BG Feldkirch vom 27.03.2019 grundbücherlich durchgeführt und steht nachgewiesenermaßen fest, dass der Alleinerbe und Beschwerdeführer ***Bf1*** Alleineigentümer der Liegenschaften EZ ***7*** GB ***8*** ***9*** samt den darauf befindlichen Gebäuden ist. Da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Rechtsvorgang besteht, wird sohin abschließend gestellt der Antrag…
…die Investitinszuwachsprämie in weiterer Folge auf die Geltendmachung der Afa verzichten sollte. Schließlich hat das Finanzamt keine Prüfungshandlungen gesetzt, sondern sich auf die pauschale Beurteilung der Vollständigekit des Anlageverzeichnisses beschränkt. Im Antragsjahr wählte der Bw. eine Gewinnermittlungsart, bei der die Investitionszuwachsprämie nicht pauschal abgegolten ist…
…Das Finanzamt hat dazu keine Feststellungen getroffen. Es ist damit dem Vorbringen der Bf. zu folgen, die behauptet hat, die Maschinen bereits verwendet zu haben. Die Vorsteuern aus der Anschaffung der Kulturegge, des Güllefasses und des Gülletransporthängers (auf Anschaffungskosten von insgesamt 15.500,- Euro entfallen…
…somit ausschließlich der Bw. alleine und nicht etwa auch dessen Gattin. Es läge sohin keine Mitunternehmerschaft (GbR) vor. Aktenkundig ist ferner eine Gutschrift vom 16.03.2005 (in Abl.) in Höhe von € 3.621,--. Mit dieser wurde über die vom Bw. als Maschinendienstleister erbrachten…
…zu eruieren und somit festzustellen, ob es sich um einen Erbhof iSd Anerbengesetzes handeln könnte. Es ist aber nicht möglich, dass die Landwirtschaftskammer dadurch die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten ändern kann. Im Abhandlungsprotokoll nach ***12*** ***6*** vom 06.09.2018 wurde festgehalten, dass auf die Feststellung…
…Abgabenfestsetzung komme nicht in Betracht, nunmehr einheitlich vom VwGH vertreten werden dürfte. Da mit Ergehen der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 31. Mai 2011, GZ. ZRV/0222-Z3K/08, keine Beschwerde mehr anhängig ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 14. Juni 2011
…dass die Güllefässer nicht gänzlich voll gewesen wären. Außerdem wäre es zu diesem Zeitpunkt (Anm. 12. Oktober 2006) durchaus möglich gewesen noch eine Gründecke anzulegen, wofür aber im Hinblick auf das Gespräch mit dem Kontrollorgan kein Anlass gesehen wurde. In der Folge ersuchte das Zollamt…
…ab, ob die strittigen Flächen nach Lage der Verhältnisse von einem Mittelpunkt (in der Regel: der Hofstelle) aus bewirtschaftet werden können. Die Entfernung von 4,8 km (laut Niederschrift vom 24.2.2010) zwischen den beiden Hofstellen ist kein Hindernis für eine gemeinsame Bewirtschaftung. Bei…
…1 Z. 7 ErbStG ist, dass sowohl bei der vormaligen Zuwendung als auch bei Rückfall des Vermögens eine unentgeltliche Zuwendung - entweder zur Gänze oder zumindest teilweise - vorliegt. Die vormalige Zuwendung vom 10. Dezember 2003 war keine unentgeltliche, sondern eine zur Gänze entgeltliche Zuwendung. In der…
…1 Z. 7 ErbStG ist, dass sowohl bei der vormaligen Zuwendung als auch bei Rückfall des Vermögens eine unentgeltliche Zuwendung - entweder zur Gänze oder zumindest teilweise - vorliegt. Die vormalige Zuwendung vom 10. Dezember 2003 war keine unentgeltliche, sondern eine zur Gänze entgeltliche Zuwendung. In der…
…dass ein bestimmte Menge Gülle ab Lager zur Verfügung gestellt werde. Lieferscheine über die Anlieferung würden als Nachweise dienen. In diesen Abnahmevereinbarungen ist aber keine Gegenleistung an die B-GmbH – wie dies der Prüfer vermeint – enthalten. Die Annahme der BP, dass die Geschäfte über Zwischenfrüchte…
…bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt (vgl. VwGH 27.5.1999…
…Diese Erklärung ist für die im Streitfall maßgebenden Veranlagungsjahre bis 2008 nicht widerrufen worden. Für die mit der Ausgangsrechnung vom 5.9.2006 verrechneten Lieferungen (Bau- und Kanthölzer und Schüttmaterial) und sonstigen Leistungen (Erdarbeiten, Schüttmaterialverarbeitung, Formung- und Verdichtung, Hangflächenbegründung und Aufforstung) besteht kein begünstigter Steuersatz…
…gemäß Anhang III Z 3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…gemäß Anhang III Z 3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…
…gemäß Anhang III Z.3 der Richtlinie die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen und auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung auszurichten ist. Im angeführten Zeitraum ist kein oder nur ein sehr geringer Nährstoffbedarf der Pflanzen gegeben…