…Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November…
…Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November…
…kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003") die erfolgte Ausbringung von Stickstoffdünger (Gülle) verboten gewesen sei und keine Düngermaßnahme dargestellt habe, sondern als Ablagerung von Abfällen anzusehen sei. Daher unterliege diese Ausbringung gemäß …
…391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit…
…391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit…
…391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit…
…Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Aktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November…
…Nr. 32, im folgenden bezeichnet als "VO Aktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November…
…sowie Mais- und Sudangrassilage eingesetzt. Die Schweinegülle werde demnach in einer Vorgrube zwischengespeichert und dann zum Fermenter gepumpt. Täglich werde eine Mixtur von etwa 20m³ Mais-Ganzpflanzensilage sowie Ganzkornsilage und Gülle in die Biogasanlage eingebracht. Das Finanzamt könne der Begründung, wonach das Kennzeichen nur benötigt…
…und liegt keine separate Baubewilligung vor. Weiters existiert kein Bescheid seitens der BH Neunkirchen für eine Betriebsvorrichtung "Güllekanal, -grube". Die durchgeführte Besichtigung wird durch beiliegende Fotos dokumentiert." Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Das Finanzamt erließ am 1…
…für zwei Miststreuer und zwei Traktoren mit € 2.065,33 und 3. 2008 für zwei Miststreuer, zwei Traktoren und insgesamt sieben Güllefässer mit € 4.987,67 vorgeschrieben. Den Vorschreibungen wurde das Ergebnis der Nachschau zu Grunde gelegt. Sämtliche Kraftfahrzeuge waren in jenem Zeitraum…
…mit einem Eigengewicht von 6.300 kg, einer höchst zulässigen Nutzlast von 15.700 kg und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 22.000 kg vor. Es handelt sich dabei um ein mobiles Güllefass, welches am 6. April 2007 als Anhänger zum Verkehr im Inland zugelassen…
…2000 Stunden für Traktorfahrer zu je € 12/h, gesamt € 24.000 und 2400 Stunden für spezielle Geräte (LKW-Anhänger, 3-Achs-Güllefässer, Abschiebewagen 10 to) je € 10/h gesamt € 24.000. Insgesamt wurde mit der Jahresrechnung 2008 offensichtlich für Produktions- und…
…ein Landwirt, war im Streitzeitraum nebenberuflich als gewerblicher Kanalräumer tätig. Somit erzielte dieser neben seinen im Wege der Pauschalierung ermittelten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch gewerbliche Einkünfte. Zur Ausübung der Tätigkeit als Kanalräumer benötigte der Bw. einen Traktor sowie ein Güllefass. Die besagten Gerätschaften…
…Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Mist, Jauche, Gülle und organisch kompostierbarem Material als Abfall ist dann nicht im öffentlichen Interesse, wenn diese im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anfallen und im unmittelbaren Bereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer zulässigen Verwendung zugeführt werden.
…bestehe. In den Beschwerden vom 22.12.2016 führte der Vertreter der Bf aus: Der Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit der Bf sei die Herstellung elektrischer Energie aus Biomasse. Im Zuge des Abbaus von Biomassen, wie Gülle und Silagen, entstehe Biogas, das einem Biogasmotor zugeführt werde…
…zu liefern. Die Schweineställe befanden sich im Betriebsvermögen der L-GbR und wurden an die B-GmbH vermietet. Die in der B-GmbH anfallende Gülle wurde wiederum von der L-GbR zur Düngung ihrer Anbauflächen abgenommen. Die L-GbR verfügte über kein eigenes Personal. Sämtliche…
…Schweinemast der B-GmbH) nicht in die Bücher aufgenommen wurden. Keine Anhaltspunkte gibt es auch, in welchem Umfang aus mitbewirtschafteten Flächen oder, für den Güllebezug zur teilweisen Nutzung, überlassenen Flächen Zwischenfrüchte und andere Ernteerzeugnisse erlangt wurden. Dazu kommen eine Reihe weiterer ertrags- und erlösrelevanter Faktoren…
…Berufung (nunmehr Beschwerde) wurde wie folgt begründet: „Herr Ing. Bf. verfügt über folgende Gewerbeberechtigung: Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise auch in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Ausbringen von Jauche, Mist und Gülle, Häckselarbeiten, Mähdreschen, Erntearbeiten…
…Nr. 32, im Folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November…