…Typ: V-Klasse V 300AVG/E4X23; Aufbau: Combi) im Betrag von -14.221,59 € ein, wobei als Grund für die Vergütung die Verwendung für das "Gastwagengewerbe" angegeben wurde. Beigelegt wurde die Rechnung vom 15.07.2020 (OZ 6/2), die Seite 1 und 3…
…kommt der Tatsache, ob ein Fahrzeug zulassungsrechtlich bzw. gewerberechtlich als Hotel- bzw. Gästewagen eingestuft wird, nur Indizienwirkung zu. Es kommt in diesem Bereich nämlich nicht auf das Vorhandensein einer Gewerbeberechtigung an (VwGH 27.8.1998, 98/13/0080). Es genügt somit nicht, dass die Beförderung…
…genannten Gesetzes erfasst (in Einklang mit dem Wortlaut des Gewerbescheins der Bw.) die Beförderung der Wohngäste vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, nicht aber beispielsweise die Beförderung von Hotelgästen zu Aufstiegshilfen von Schifahrern (für Zwecke der Sportausübung). Wären unter Gästewagen iSd …
…von Hotel- und Pub-Gästen hinaus auch für andere betriebliche und/oder private Zwecke verwendet werde. Das Finanzamt bestritt die Tatsache, dass die Beförderung von Pub-Gästen vom Gästewagen-Gewerbe umfasst sei, weil sich in der betroffenen Gemeinde seit längerem der Standort einer Taxikonzession befinde…
…1991: damals "Miet- und Platzkraftwagen"; geändert in "Miet-, Taxi und Gästewagen" durch das Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I Nr. 24/2007). Die Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist für eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen zu erteilen (§ 4 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz). Eine Vermehrung…
…Zulassungsstellenverordnung: 25: Taxigewerbe 29: Ausflugs-, Stadtrundfahrten-, Mietwagen- oder Gästewagengewerbe Es ist auch der Eintrag beider Verwendungsbestimmungen 25 und 29 möglich. In früheren Zulassungsbescheinigungen kann die Verwendungsbestimmung 21: "zur Verwendung für die entgeltliche Personenbeförderung bestimmt" eingetragen sein. Diese kann ebenfalls als ein Kriterium für die Inanspruchnahme…
…Gewerbe zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVerkG). § 3 Abs. 1 Z 4 des genannten Gesetzes erfasst die Beförderung der Wohngäste vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, nicht aber beispielsweise die Beförderung von Hotelgästen zu Ausflugsfahrten. Wären unter Gästewagen…
…zur "gewerbsmäßigen Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dgl. durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmer vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt, beschränkt auf die Verwendung von einem PKW" (Gästewagen - Gewerbe) befugt…
…Personen- und Kombinationskraftwagen des Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Gewerbes sowie mit Krankentransportfahrzeugen neben den nach Abs 2 aufgestellten Fahrzeugen sowie im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder außer auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen…
…Konzession betreffend Gästewagen-Gewerbe ("Hotelwagen") ua. nur für die Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen, von Heilanstalten, von Erholungsheimen und dergleichen durch die Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt (Gästewagen-Gewerbe)…
…der nicht in Beherbergung genommenen Gäste von Gastgewerbebetrieben gemäß § 111 GewO 1994 durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt oder von ihrer Unterkunft und umgekehrt (Gästewagen-Gewerbe). Die Befreiungsbestimmung des § 3 Z 3 NoVAG für kurzfristige Vermietungen bezieht…
…erlaubt. 2. Während der Zeit, in der das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrzeugen des Taxi-, Mietwagen- oder Gästewagen-Gewerbes oder Fiakern jeweils erlaubt ist, ist das Halten mit solchen Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste erlaubt. 3. Mit Fahrzeugen, die nach…
…erlaubt. 2. Während der Zeit, in der das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrzeugen des Taxi-, Mietwagen- oder Gästewagen-Gewerbes oder Fiakern jeweils erlaubt ist, ist das Halten mit solchen Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste erlaubt. 3. Mit Fahrzeugen, die nach…
…bringt die Bw. vor, durch den schlechten Geschäftsgang gezwungen gewesen zu sein, als zweites Standbein das Gästewagengewerbe anzumelden und zwei Gästewagen anzuschaffen. Gäste hätten zum Teil vom Flughafen abgeholt werden müssen, wegen des in Mode gekommenen "Package-Angebotes" sei man gezwungen gewesen, für Gäste Pauschalfahrten…
…ermittelt wurde, ist es zweckmäßig, in diesem Verfahren auch über die Vortragsfähigkeit der auf die beiden Gesellschafter entfallenden Verlustanteile abzusprechen. 4. Zum Streitpunkt "Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchsabgabe für Gästewagen" Dient ein PKW zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung, so steht gemäß § 12 Abs. 2…
…Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Rz 407: (Rechtslage bis 30. Juni 2021) Vorführkraftfahrzeuge sind grundsätzlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt. Damit…
…I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer A (Bf) bezieht - neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem im Jahr 2008 von seinem Vater übernommenen Taxiunternehmen. 2. Im Zuge einer den Zeitraum 2012 - 2014 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam es von der Abgabenbehörde u.a. zu…
…3) für Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen und auf Kraftfahrzeuge vor, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist nach § 4 Z 1 NoVAG in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4), der gewerblichen Vermietung (§ 1 Z 2)…
…Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Nach § 3 NoVAG 1991 sind von der Normverbrauchsabgabe befreit: Z. 3 Vorgänge in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen…
…würden. Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 sind Vorgänge in Bezug auf - unter anderem - Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80 %) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird. Gemäß § 1 Abs…