IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 10. November 2014 betreffend Körperschaftsteuer 2011, vom…
…benutzt und irrtümlich die Referenznummer dieses Antrages verwendet habe, kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer…
…dass derjenige, der sich mit seinem Anbringen an eine unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen rechtlichen Nachteile (z.B. Fristversäumnis) unter allen Umständen, also selbst dann zu tragen hat, wenn ein Anbringen nicht ohne unnötigen Aufschub weitergeleitet wird. Insbesondere wird dadurch der Fristenlauf weder gehemmt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., vertreten durch H & S Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1080 Wien, Lederergasse 6/6, vom 4. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13. Mai 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der KM, vom 30. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 9. Dezember 2005 und vom 13. Jänner 2006 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…vom 23. August 2006 fristgerecht Beschwerde beim Unabhängigen Finanzsenat ein. Darin führt der Bf. sinngemäß aus, dass keine Fristversäumnis im gegenständlichen Fall vorliege. Der Bf. habe sich über das erfolgte Vorgehen der Beamten und deren Rechtsgrundlagen demnach erst nach Akteneinsicht, welche am 6. Februar 2006…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 6. März 2001, GZ. 100/59603/99-35, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
…Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 23. Dezember 2003, GZ. 900/10154/2003, betreffend Zurückweisung eines Rechtsmittels infolge Fristversäumnis, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alfred Trendl, gegen die Zurückweisungsbescheide vom 29. April 2002 des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bez. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…beantragte die Wiederaufnahme, weil die Berufung gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid als verspätet zurückgewiesen wurde. Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung des § 303 BAO ist jedoch die Fristversäumnis kein Wiederaufnahmsgrund. Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht, da diese gemäß § 308 Abs. 1 BAO…
…des Geschäftsverteilungsausschusses vom 26.11.2025 der Gerichtsabteilung ***1*** zugewiesen. Mit Vorhalt vom 18.12.2025 wurde der Beschwerdeführer darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach dem derzeitigen Aktenstand von einer Fristversäumnis hinsichtlich der Einbringung des Vorlageantrags auszugehen sei. Zugleich wurde ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt…
…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist in meinem Fall zulässig, da das Ereignis, welches zur Fristversäumnis führte, für mich unvorhersehbar war und mich daher kein oder nur ein geringfügiges Verschulden trifft. Folgendes hat sich zugetragen. Die neue ständige Rechtsprechung betrachtet jedes Geschehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Posch in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden des Beschuldigten vom 23. Februar 2023 gegen die Zurückweisungsbescheide des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Jänner 2023, Zahlen: 1) MA67/22670x…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache - Maßnahmenbeschwerde - der Bf., vertreten durch Dr. Patrick Ruth, MMag. Daniel Pinzger, Rechtsanwälte, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, betreffend behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch tusch.flatz.dejaco. rechtsanwälte gmbH, Mühletorplatz 12, 6800 Feldkirch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 11. Juni 2018 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die…
…durch Zusendung einer Benachrichtigung per Post in Erinnerung gerufen wird. Dass der Bf., der überdies aufgrund seines Rechtstudiums mit der Bedeutung und den Folgen von Fristversäumnissen vertraut ist, trotz dieser Mahnung grob fahrlässig kein Zahlungsfristenvormerksystem eingerichtet hat, ergibt sich unter anderem auch aus dem Umstand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 9. September 2013 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Auch sind der Berufungswerberin, da sie als Buchhalterin tätig war, die Bedeutung und die Folgen von Fristversäumnissen vertraut. Dennoch hat die Berufungswerberin nicht für eine zeitgerechte Entrichtung der Erbschaftssteuer Sorge getragen und somit den Eintritt von Säumnisfolgen in Kauf genommen. Dies spricht aber für einen…
…Fahrzeug Z. Toyota Verso für Lieferfahrten nach wie vor bzw. wiederum - unrichtige Abmeldung durch Versicherungsfehler des Unternehmens O - trotz doppelter Versicherungsleistung als die normale Versicherungsjahres- Prämie, in Deutschland versteuert. Die Berufung wurde wegen Fristversäumnis zurückgewiesen (Bescheid vom 9. Oktober 2006; zugestellt am 11. Oktober 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AL, xy, vom 12. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 21. Juli 2009 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…