…diesem Zeitpunkt nicht eingetreten sei, unterliege die künftige Abfindungszahlung keiner Steuerpflicht. Daraufhin ergingen abweisende Berufungsvorentscheidungen, in denen die Abgabenbehörde I. Instanz ausführte: Mit dem in Streit stehenden Vertrag sei der Berufungswerberin ein Forderungsrecht eingeräumt worden, das sie berechtigte, jederzeit die Erfüllung, nämlich die Zahlung von…
…diesem Zeitpunkt nicht eingetreten sei, unterliege die künftige Abfindungszahlung keiner Steuerpflicht. Daraufhin ergingen abweisende Berufungsvorentscheidungen, in denen die Abgabenbehörde I. Instanz ausführte: Mit dem in Streit stehenden Vertrag sei dem Berufungswerber ein Forderungsrecht eingeräumt worden, das ihn berechtigte, jederzeit die Erfüllung, nämlich die Zahlung von…
…Der Berufungswerber hat daher zu diesem Zeitpunkt bereits eine unmittelbare Berechtigung und damit einen rechtsverbindlichen und klagbaren Forderungsanspruch auf Erbringung der vom Großvater zugedachten Leistung erworben. Das auf die bedungene Leistung gerichtete Forderungsrecht bildet für den Berufungswerber zweifelsfrei bereits zum Zeitpunkt der Entstehung einen Vermögenswert…
…vor (§ 24 lit. c Depotgesetz). Umfasst sind alle Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes. Die Einstufung als Wertpapier, das ein Forderungsrecht verbrieft, bedeutet jedoch nicht zwingend, dass damit eine "Anleihe" im Sinne von Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt. Der Begriff Anleihe ist vielmehr eigenständig zu interpretieren. Es handelt sich…
…inländische Zweigstellen eines ausländischen Kreditinstitutes und ausländische Zweigstellen inländischer Kreditinstitute umfasst; Rz 92: aus in- und ausländischen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, sofern sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher und als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden…
…entschlossen hat und deshalb bislang auf die Verrechnung von Kosten verzichtet hat, sodass bei der Bw. kein klagbares Forderungsrecht besteht. Zu Lebzeiten des Erblassers war auch nicht mit der nun erhobenen Forderung zu rechnen. Eine diesbezügliche Verpflichtung konnte daher vom Erblasser auch nicht hinterlassen werden…
…der Bw., die ursprünglich der AP GmbH noch auszubauenden Räumlichkeiten vermietete, während die Ausbaukosten für die zu errichtenden Apartments von der Mieterin aus förderungsrechtlichen Gründen getragen wurden. In der weiteren Folge löste sie der Mieterin die Einbauten ab und erhöhte den Mietzins. In der weiteren…
…einem Kapitalanlagefonds iSd Investmentfondsgesetzes 1963 sowie iSd Investmentfondsgesetzes 1993. Forderungswertpapiere iSd § 93 Abs. 3 EStG 1988 sind Papiere, die keine Anteilsrechte, sondern nur Forderungsrechte verbriefen. Es sind dies vor allem auf Namen oder auf Inhaber lautende (Teil)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine und Kassenobligationen, weiters Wandelschuldverschreibungen…
…157 zu § 2). Die Beurteilung der Zurechnung von Zinseinkünften aus Spareinlagen und Guthaben auf Konten hängt demnach davon ab, wem die Vermögenswerte und daraus erfließenden Forderungsrechte gegenüber der Bank zuzurechnen sind. Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte (OGH v. 30.11.83, 1 Ob 773/83…
…Der Vermächtnisnehmer leitet daher seinen Anspruch zwar einerseits auf Grund der letztwilligen Verfügung vom Erblasser ab, diese Berufung gibt ihm aber nur ein obligatorisches Forderungsrecht gegen den beschwerten Erben. Der Erbe muss also die vermachte Sache erst durch eine Erfüllungshandlung auf den Vermächtnisnehmer übertragen (VwGH…
…der Rechtsgrund gerade nicht in einem Darlehen oder in einem Kredit gegeben. Durch die Ausgabe der Schuldverschreibung wird gerade iSd § 12 KVG ein verzinsliches Forderungsrecht verbrieft, das gerade nicht die Verpflichtung des Anleihegläubigers enthält, einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen (wie es das Rechtsinstitut…
…sind (VwGH 4.9.2025, Ro 2023/13/0010). Damit unterliegen insbesondere Aktien, GmbH-Anteile, Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie nicht verbriefte Forderungen und auch Abschichtungsgewinne bei der echten stillen Gesellschaft § 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988. Entscheidend ist, ob ein Wirtschaftsgut beim…
…wird darauf hingewiesen, dass natürlich die Investorengruppe, bevor sie ein Objekt erwirbt, sämtliche Möglichkeiten sowohl rechtlicher, als auch förderungsrechtlicher und wirtschaftlicher Natur überprüft. D.h. die Investorengruppe führt eine "due dilligence" durch. Diesbezüglich wird auch auf das Handbuch der Immobilientransaktionen von Teufelsdorfer verwiesen. Es ist…
…keine Trennung der Anleihe- und Optionskomponente erfolgen kann. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Emittenten bei Einlösung stellt bei nach dem 31.3.2012 entgeltlich erworbenen Aktienanleihen keinen Tausch des Forderungsrechts des Anlegers gegen Aktien dar, womit keine Veräußerung der Anleihe mit nachfolgender Anschaffung von…
…Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten Growth Participation Units, wenn es sich hiebei um die Zuteilung von Forderungsrechten gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft handelt, die - wie ein Abfertigungsanspruch - erst bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zur Auszahlung gelangen und…
…aus nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren und Anteilen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie Einkünfte aus der nicht öffentlich angebotenen Überlassung von Kryptowährungen (Z 2) Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, einschließlich verbriefte Derivate (insbesondere Indexzertifikate), sowie Anteile an einem § 40 oder …
…1988 zur Sicherung des Besteuerungsanspruchs eine 27,5-prozentige (bis 31.12.2015 eine 25-prozentige) Abzugsteuer vor, wenn sich ein beschränkt Steuerpflichtiger still an einem inländischen Unternehmen beteiligt. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie Anteilen an einem § 40 oder …
… 186 Abs. 2 Z 1 vorletzter Satz InvFG 2011). 29.5.2.2 Public-placement-Fiktion Rz 7738: Aufgrund der zweiten Fiktion hat der Abzugsverpflichtete davon auszugehen, dass im Ausland begebene Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie Anteile an einem § 40 oder § 42 des Immobilien…
…Liquidationsfall an den dann Berechtigten zurückfließt, spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des…
…beispielsweise "Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt" (Z 1), "Einkünfte aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen" (Z 2 1. TS), "Einkünfte aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter [...]" (Z 3), "Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen" (Z…