Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Johann Pokorny, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…können, wird vom Berufungswerber nicht behauptet. Ein Forderungsausfall kann nur dann als Aufwendung nach § 34 EStG 1988 Berücksichtigung finden, wenn die zur Forderungsentstehung führenden Zahlungen die Kriterien zur Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung erfüllen (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. September 1998, 96/15/0152…
…betreffenden Einnahmen (vgl. § 11 Abs. 1 EStG) […] lediglich der Gewinnverteilungsbeschluss vollzogen. Folglich lassen sich die Kursveränderungen, die zwischen der Forderungsentstehung und der Zahlung auftreten, den steuerfrei vereinnahmten ausländischen Einnahmen nicht zuordnen. Sie stehen mit diesen weder in einem Veranlassungszusammenhang i. S. von § 4 Abs…
…betreffenden Einnahmen (vgl. § 11 Abs. 1 EStG) […] lediglich der Gewinnverteilungsbeschluss vollzogen. Folglich lassen sich die Kursveränderungen, die zwischen der Forderungsentstehung und der Zahlung auftreten, den steuerfrei vereinnahmten ausländischen Einnahmen nicht zuordnen. Sie stehen mit diesen weder in einem Veranlassungszusammenhang i. S. von § 4 Abs…
…gegeben und wurde auch die Anzahlung aus freien Stücken geleistet. Ein Forderungsausfall kann aber nur dann als Aufwendung nach § 34 EStG 1988 Berücksichtigung finden, wenn die zur Forderungsentstehung führenden Zahlungen die Kriterien zur Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung erfüllen (VwGH 10. September 1998, 96/15/0152…
…HUF 55,00 pro Aktie ableitbar. Der geringfügig geänderte Auszahlungsbetrag sowie der Dividendenstichtag per 25./28. Mai 2004 ändere nichts daran, dass die Gewinnausschüttung im Zeitpunkt der Forderungsentstehung am 30. April 2004 ertragsteuerlich realisiert worden sei. Da Ungarn am 30. April 2004 noch nicht EU…
…1 EStG 1988 durch freiwillige Buchführung zu wählen; ein Wahlrecht dergestalt, dass nachträgliche Einnahmen beliebig im Jahr der Forderungsentstehung oder im Jahr des Zuflusses zu erfassen, ist aus den gesetzlichen Bestimmungen aber nicht ableitbar. Eine Besteuerung kann vielmehr immer nur in einem der beiden in…
…um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche lediglich zum Teil in ein Darlehen umqualifiziert worden seien. Die Forderungsentstehung reiche wesentlich weiter in der Vergangenheit zurück, damals sei mit einer Gefährdung der Einbringlichkeit noch in keiner Weise zu rechnen gewesen. Aber auch zum Zeitpunkt der Umqualifizierung…
…Bedingung der Kündigung abhängig war. Hier löste die Kündigung als Eintreten einer aufschiebenden Bedingung das Inkrafttreten und die Forderungsentstehung im Jahr der Kündigung aus. Im Falle der "ordentlichen Kündigung" ist der Kaufpreis als Verkehrswert mit Ober- und Untergrenzen erst zu ermittelt, also der "Kaufpreis von…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2022 betreffend Aufhebung nach § 299 BAO (ESt 2019) und Einkommensteuerbescheid…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Harald Wagner, Hauptstraße 16, 4870 Vöcklamarkt, über die Beschwerde vom 29. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. November 2023 betreffend Körperschaftsteuer 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Beurle Oberndorfer Mitterlehner, Landstraße 9, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 08.07.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Jänner 2020 betreffend Pfändung einer Geldforderung StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.7.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22.6.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Helmut Hummel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2017 gegen den Bescheid - Sicherstellungsauftrag des ehemaligen Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. April 2017, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG StbGes, Dr. Scheiberstr. 20, 4870 Vöcklamarkt über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2014 betreffend…