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UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Vermögensparkonto ein einseitiges Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde nicht vorgenommen. Aufgrund der vorzeitigen Auflösungen…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…ergibt sich sohin rechnerisch als Differenz auf die auf den Bilanzstichtag bereits abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung der Bank, also als Differenz zu einem bereits zinsbereinigten Wert. 3.2.5 Zur Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages für vorzeitige Auflösungen Die Betriebsprüfung geht, wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen ist…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 3 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…Dem Berufungsantrag auf Rückgängigmachung der Gewinnänderungen war daher insoweit nicht stattzugeben, als die beantragten Änderungen den von der Betriebsprüfung angesetzten Fluktuationsabschlag (2001: 101.359,51 S) bzw dessen Veränderung betrafen (2002 -1.041,37 Euro) betrafen. Aufgrund der dargestellten Erwägungen, war dem Berufungsantrag der Bw…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde durch die geprüfte Bank in Höhe von 3 % vorgenommen…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…ergibt sich sohin rechnerisch als Differenz auf die auf den Bilanzstichtag bereits abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung der Bank, also als Differenz zu einem bereits zinsbereinigten Wert. 3.2.5 Zur Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages für vorzeitige Auflösungen Die Betriebsprüfung geht, wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen ist…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 3 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages Wie bereits unter Punkt 1. der Entscheidungsbegründung dargestellt, hat die Bw. in der Steuerbilanz der berufungsgegenständlichen Stichtage 31. Dezember 2001 und 31 Dezember 2002 vom Gesamtbestand der Zinsendifferenz einen Fluktuationsabschlag im Ausmaß von 3% berücksichtigt und unter Punkt 3.2.5 Zweifel…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…ein einseitiges Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde in Höhe von 5% vorgenommen. Die durchschnittliche…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…zu einem bereits zinsbereinigten Wert. In der Vorbehaltsbeantwortung vom 28. Februar 2005 wurde von der steuerlichen Vertreterin festgehalten, dass die Berücksichtigung des 5 %igen Fluktuationsabschlages aus einer vorangegangenen Betriebsprüfungsfeststellung, welche nicht beeinsprucht worden wäre, stamme und bis einschließlich des Jahres 2001 sowohl in der Handelsbilanz…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 5 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Fluktuationsabschlages Wie bereits unter Punkt 1. der Entscheidungsbegründung dargestellt, hat die Bw. in der Handels- und Steuerbilanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2001 vom Gesamtbestand der Zinsendifferenz einen Fluktuationsabschlag im Ausmaß von 5% berücksichtigt und unter Punkt 3.2.5 Zweifel hinsichtlich der Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages…

EStR 2000 Rz 3422–34358.7 Vorsorge für Jubiläumsgelder
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…der versicherungsmathematischen als auch bei der vereinfachten finanzmathematischen Berechnungsmethode ist ein Rechnungszinssatz von 6% zu Grunde zu legen. 8.7.2.4 Fluktuationsabschlag Rz 3428: Bei der Berechnung der Rückstellung ist auch die zu erwartende Fluktuation der Belegschaft (einschließlich des Verlustes von Arbeitnehmern durch Invalidität…

BFG RV/5101398/2019Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Gehaltstrends bei der Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

…hier abgezogen? Vertreter der Beschwerdeführerin: Dies aufgrund des Teilwertabschlages und des Fluktuationsabschlages und des steuerlichen Rechnungszinssatzes von 6%. Vertreter der belangten Behörde: Hier möchte ich ein Beispiel nennen: Der steuerrechtliche Wert laut Finanzamt für Großbetriebe zum 31.12.2016 beträgt € 39.912,68. Das…

UFSG RV/0202-G/06Fixe Indexvereinbarungen von Pensionszusagen sind als Veränderungen oder Indexanpassung zu verstehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…seien. Bei den versicherungsmathematischen Berechnungen von Pensionsrückstellungen ergeben sich verschiedentliche Abweichungen wie unterschiedliche Sterbetafeln, Fluktuationsabschläge etc.), weshalb von einer insgesamten Kürzung der Rückstellung von € 60.000,00 verteilt auf die drei Kalenderjahre auszugehen sei. In ihrer fristgerecht überreichten Berufung richtete sich die Bw. gegen…

BFG RV/5100879/2024Kürzung um die Stiftungseingangswerte bei einer Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2025Teil 1/2

…§ 14 Abs 12 iVm Abs 6 Z 6) [wurde]. Der Teilwertabschlag von 10% und der Fluktuationsabschlag von 25% wurden berücksichtigt. (Rz 3431 und 3428 EStR). Der für die Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungswerte vom Versicherungsgutachter angesetzte Gehaltstrend (2% [2%]) wurde im Sinne des Maßgeblichkeitsprinzips auch bei…

BFG RV/5101398/2019Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Gehaltstrends bei der Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…§ 14 Abs 12 iVm Abs 6 Z 6) [wurde]. Der Teilwertabschlag von 10% und der Fluktuationsabschlag von 25% wurden berücksichtigt. (Rz 3431 und 3428 EStR). Der für die Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungswerte vom Versicherungsgutachter angesetzte Gehaltstrend (2% [2%]) wurde im Sinne des Maßgeblichkeitsprinzips auch bei…

BFG RN/7100010/2019Abzinsung von Jubiläumsgeldrückstellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss14.01.2020

…ist (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2019, § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 14 Tz 70). Sowohl bei der versicherungsmathematischen als…

BFG RN/7100005/2020Abzinsung von Jubiläumsgeldrückstellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss14.08.2020Teil 1/2

…wegen Invalidität oder Todesfall nicht mehr aktiv ist (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung) zu berücksichtigen (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 …

BFG RN/7100006/2020Abzinsung von Jubiläumsgeldrückstellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss14.08.2020Teil 1/2

…wegen Invalidität oder Todesfall nicht mehr aktiv ist (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung) zu berücksichtigen (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 …