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UFSL FSRV/0059-L/05Berufung gegen Straferkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit durch Verletzung der Erklärungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.03.2006

…P, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. Juli 2005 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2005, SN 046-2005/00004-001, dieses vertreten durch Oberrat Dr. Christian…

UFSL FSRV/0100-L/07Berufung gegen Straferkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit durch Verletzung der Erklärungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)16.11.2007

…Fristerstreckungsansuchen der Annahme einer allenfalls erst nach Ablauf der Frist des § 134 Abs. 2 letzter Satz BAO bewirkten Verletzung der Erklärungspflicht iSd. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG jedenfalls entgegen. Der Bw. hat somit lediglich im Hinblick auf die Erklärungsabgabe 2001 eine Finanzordnungswidrigkeit nach der…

BFG RV/7300031/2013Betriebsprüfung, Gastgewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.03.2014

…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…

BFG RV/5300025/2013vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch verspätete Einreichung von abverlangten Jahreserklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2014

…Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht, sondern (lediglich) auf eine (ebenfalls aber bereits tatbildmäßige und rechtswidrige) Nichteinhaltung der gesetzten Frist zur Erklärungsabgabe gerichtet war. Der Bf. hat daher durch die (vorsätzliche und damit schuldhafte) Nichteinhaltung der geforderten Erklärungsabgabe(n) zum genannten Termin jeweils das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit…

BFG RV/5300004/2014Wiederholte Verletzung der Offenlegungspflicht durch Nichteinreichung der Erklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2015

…erkannt, als Abgabepflichtiger im genannten Finanzamtsbereich vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch (die) Nichtabgabe der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für 2007 bis 2010 verletzt zu haben, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…

BFG RV/7300060/2024Vollendete Abgabenhinterziehung durch Unterlassung der Einreichung von Jahreserklärungen bei Unkenntnis der Behörde von der Entstehung des Abgabenanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2024Teil 1/2

…wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG: Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig…

UFSL FSRV/0022-L/11Wiederholte Vorauszahlungsverkürzung und Nichtabgabe der Jahreserklärung durch den Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft bzw. Unternehmensberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.05.2011

…12/2005) bewirkte, Abgabenverkürzung und Verletzung der Offenlegungs- und Erklärungspflicht durch die Nichtabgabe der Jahreserklärungen für die Veranlagungsjahre 2003 und 2004, jeweils hinsichtlich der gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer (StNr. 78), aufweisende Bw. ist verheiratet (Ehegattin selbst gewerblich berufstätig, erfasst unter der StNr. 910 des bezeichneten…

UFSL FSRV/0051-L/12Nichtabgabe der Abgabenerklärung mangels vollständiger Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2013

…82 Abs. 3 lit. a FinStrG eingestelltes Finanzstrafverfahren betreffend den Vorwurf einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen durch die (vorsätzliche) Nichtabgabe von Steuererklärungen zur StNr. 56 für das Veranlagungsjahr 2005, unter der StrNr. 046/2007/78 anhängig gemacht worden war. Indem…

BFG RV/5101299/2017Vorsteuerabzug bei Übergang der Steuerschuld aus Altmetall- und Schrottlieferungen (reverse charge) gemäß Schrott-Umsatzsteuerverordnung (Schrott-UStV) bzw. Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) auch bei formal unrichtiger Abrechnung und Verschleierung der Unternehmereigenschaft der Lieferanten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2018Teil 1/2

…darauf gestützt werden, dass Lieferanten durch offenbare Nichtabgabe von Steuererklärungen eine Finanzordnungswidrigkeit bewirkt hätten. Selbst wenn der Wortlaut des § 12 Abs. 14 UStG (mit allgemeiner Bezugnahme auf Finanzvergehen) auch Finanzordnungswidrigkeiten mitumfassen sollte, stehe dies in Widerspruch mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Für die Versagung…

BFG RV/5300025/2014jahrelange Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Verzögerung der Entrichtung von Vorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2016Teil 1/2

…haben, doch wird dadurch ein Tatvorsatz einerseits im Hinblick auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur (fristgerechten) Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (zumindest bedingter Vorsatz) und andererseits im Hinblick auf die durch die Nichtentrichtung zum Fälligkeitstag bewirkte jeweilige Verkürzung (Wissentlichkeit) in Wahrheit nicht in Abrede gestellt (vgl…

BFG RV/7300013/20141. Vollendung der Abgabenhinterziehung eines steuerlich nicht erfassten Beschuldigten mit Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist. 2. Vorsatz hinsichtlich der Nichtoffenlegung der Geschäftsführerbezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafters bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.10.2014

…mit § 13 FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes 2/20/21/22 vorsätzlich, durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 bis 2010, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und…

BFG RV/7101706/2013Steuerhinterziehung in Form der Nichtabgabe von Steuererklärungen eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Pensionisten mit Einkünften aus in der Schweiz veranlagten Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2018Teil 2/4

…der Beginn einer einkunftsbegründenden Tätigkeit, oder etwa die Beantwortung von Vorhalten ( VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263). Die vorsätzliche Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht ist gemäß § 51 Abs 1 lit a FinStrG als Finanzordnungswidrigkeit strafbar. Eine schuldhafte Verletzung solcher abgabenrechtlichen Pflichten…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…Zwangsstrafe zu nehmen. 4.4 Verspätungszuschlag: Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht elektronisch (im Weg von FINANZOnline), sondern schriftlich eingereicht, so berechtigt dies für sich allein nicht dazu, einen Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO zu verhängen. 4.5 Finanzordnungswidrigkeit: Die Verletzung der Pflicht…

UFSL FSRV/0027-L/11Nichterklärte zusätzliche andere (gewerbliche) Einkünfte eines Pensionisten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.02.2013

…richtenden objektiven Verdacht in Richtung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu. Hinweise auf einen entsprechenden, zumindest bedingten, bei der Hinterziehung sowohl die (abgabenrechtliche) Pflichtverletzung, als auch die (Bewirkung einer) Abgabenverkürzung bzw. bei der (bloßen) Verletzung der Erklärungspflicht diesen umfassenden Verdacht nach …

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/3

…aber gegebenenfalls immerhin noch der die diesbezügliche Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wenn - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - mittels Einreichung einer bekanntermaßen unrichtigen Einkommensteuererklärung die in § 119 BAO beschriebene Offenlegung- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen durch ihn verletzt worden…

BFG RV/5300006/2015Hinterziehung von teilweise selbst nachträglich bekanntgegebenen und teilweise geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…Gerade bei dem, neben der (bewirkten) Abgabenverkürzung die (vorsätzliche) Verletzung der Erklärungspflicht iSd § 21 UStG 1994 erfordernden Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt das bloß vorübergehende Erlangen eines Steuervorteils für den Abgabenschuldner (durch ein ungerechtfertigtes Hinausschieben der Zahlung) bzw. eine nicht auf…

BFG RV/5300030/2014Selbstanzeige per E-Mail nach Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2016

…abgabepflichtiger Unternehmer vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten eine Umsatzsteuerverkürzung (für das Veranlagungsjahr) zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine (derartige) Tat bereits zu dem Zeitpunkt versucht ist, sobald der tatbildlich Handelnde seinen Tatentschluss durch eine der Ausführung selbst unmittelbar vorausgehende…

BFG RV/2100444/2018Übergegangene Steuerschulden können auch ohne formell ordnungsmäßige Rechnungen abgezogen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2019

…dass der leistende Unternehmer zumindest eine Finanzordnungswidrigkeit begeht. Das Gesetz spricht dezidiert von „sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen“. Als Finanzordnungswidrigkeiten nach österr. FinStrG gelten u.a. die Nichterfüllung von Erklärungspflichten oder die vorsätzliche Nichtausstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen. Nachdem die Regelung - nach der Judikatur des EuGH…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/6

…Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig gesprochen, weil er im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt [ergänze wohl: als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der A-GmbH ] vorsätzlich "unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise die obgenannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder die erwähnten Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem…