… 275 Tz 17). Der von der Behörde verpflichtend zu erlassende Zurücknahmebescheid hat lediglich feststellenden Charakter (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache; vgl. Ritz, § 275 Tz 16). Aus der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Mängelbehebungsauftrages und der Tatsache, dass H der Aufforderung zur Mängelbehebung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist…
…einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 28.2.1995, 90/14/0225). Der Zurücknahmebescheid ist feststellend (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache…
…ist die Behörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetz vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 14.9.1992, 91/15/0135; VwGH 28.2.1995, 90/14/0225). Der Zurücknahmebescheid ist feststellend (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache, VwGH 15.11…
…einem berechtigten Mängelbehebungsauftrag nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (vgl. VwGH 28.2.1995, 90/14/0225). Der Zurücknahmebescheid ist feststellend (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache…
…35. Lieferung, § 9, Rz. 877, 878). Nach älterer Rechtsprechung sind bescheidmäßige Feststellungen von rechtserheblichen Tatsachen nur zulässig, wenn sie durch eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich vorgesehen sind (VwGH 21.9.1983, 82/13/0212). Solche Vorschriften sind z.B. die § 186 und 188 BAO, § 108c Abs…
…Voraussetzungen für die Bildung einer Unternehmensgruppe vor, hat das zuständige Finanzamt gegenüber allen zur Unterfertigung des Gruppenantrags verpflichteten Körperschaften das Bestehen der Unternehmensgruppe mit einem Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO bescheidmäßig festzustellen. Es handelt sich dabei um eine bescheidmäßige Feststellung von rechtserheblichen Tatsachen (Vock in Lachmayer…
…Nicht gefolgt werden könne auch der im Zurückweisungsbescheid getroffenen Aussage, dass im Falle des Vorliegens einer bescheidmäßig getroffenen Feststellung, wie jener der in Rede stehenden Einkommensteuerbescheide, die Rechtskraft dem Grundsatz einer rechtserheblichen Erzeugungsregel vorgehe. Bescheide, die den formellrechtlich unabdingbar festgelegten Regeln für ein verfahrensrechtlich einwandfreies…
…Voraussetzungen für die Bildung einer Unternehmensgruppe vor, hat das zuständige Finanzamt gegenüber allen zur Unterfertigung des Gruppenantrags verpflichteten Körperschaften das Bestehen der Unternehmensgruppe mit einem Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO bescheidmäßig festzustellen. Es handelt sich dabei um eine bescheidmäßige Feststellung von rechtserheblichen Tatsachen (Vock in Lachmayer…
…werde über den Beweis gewonnen (zu den Zusammenhängen vgl die S 22 und 23 des Aufhebungsantrages). Fehle es daran, so sei an einen Sachverhalt als die Gesamtheit der rechtserheblichen Tatsachen von vornherein nicht zu denken (Fasching, Lehrbuch Zivilprozessrecht2 Rz 799). Zumal der Besteuerung ausnahmslos reale…
…Zeitpunkt der Bescheiderlassung alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren oder nicht. Wenn der abgabenfestsetzenden Stelle zu diesem Zeitpunkt nicht alle rechtserheblichen Tatsachen bekannt waren, liegt demnach eine neue Tatsache iS des § 303 Abs. 1 lit. b BAO vor, auch wenn diese Tatsachen dem Prüfer zu diesem…
…15 Bp. Bericht angeführten neu hervorgekommenen Tatsachen in Verbindung mit den Feststellungen zur Abschreibung der Forderung gegenüber der A-GmbH (siehe dazu unten Punkt 2.2.) im Vergleich zu den vor Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen Bescheiden zu im Spruch anderslautenden Bescheiden, womit die Verfahrenswiederaufnahme bezüglich…
…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…
…Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Beschwerdefall wurde die Wiederaufnahme auf das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln gestützt. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen in der Begründung auf die "Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…Zollamt eingelangt am 9. August 2011) beantragte die Bfin einen Feststellungsbescheid zur Anmeldungs-ID 275667, mit dem das Zollamt die Verweigerung der Annahme des Antrages auf Überführung in den zollrechtliche freien Verkehr mit innergemeinschaftlicher Anschlusslieferung feststellen möge. Mit Bescheid vom 28. November 2011 verfügte das…
…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…
…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…
…die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen; sie entfalten daher keine Verbindlichkeit, sondern beurkunden lediglich einen Sachverhalt, um der Partei hierüber ein Beweismittel von besonderer Art und von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben…
…0168). Dementsprechend stellen auch Bescheinigungen und Beurkundungen Erledigungen ohne Bescheidcharakter dar. Sie sprechen nicht normativ über rechtliche Interessen ab, die an der Feststellung von Rechten, Rechtsverhältnissen und von rechtserheblichen Tatsachen bestehen mögen. Solcher Art entfalten sie daher keine Verbindlichkeit, sondern sind Ausdruck behördlichen Wissens. Sie…