…nicht beitragspflichtigen Abfallmassen (zB Erdschüttungen und Ablagerungen aus der eigenen Gärtnerei) nicht geeignet, die tatsächlich für dieses Verfahren zu berücksichtigenden, abgabepflichtigen Baurestmassen zu bestimmen. Im gegenständlichen Verfahren steht damit fest, dass mit einer für ein Abgabenverfahren anzustrebenden Sicherheit die Berechnung des Rauminhaltes der Schüttung nicht…
…auf Grund der nicht widerlegten sachverständigen Feststellungen, wonach sich bis Ende September 2000 in der Randwallschüttung 50% unverwertbares Feinmaterial aus dem Baurestmassenrecycling befunden hatte, die vorgeblich von der Vorgängerin vor 4. Juli 1998 durchgeführten beitragsfreien Schüttungen zwischenzeitlich durch die festgestellten beitragspflichtigen Schüttungen ersetzt werden konnten…
…E.. bei der Anlieferung anwesend gewesen sei, habe er nicht feststellen können, da die Arbeiten vor dem Baubeginn der G. durchgeführt worden seien. Das Zollamt Klagenfurt Villach stellte aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes die gegenständliche Verfüllung mit den nicht qualitätsgesichert aufbereiteten Baurestmassen als beitragspflichtige Tätigkeit gemäß …
…kann auch nachträglich erbracht werden. Eine nachträgliche Untersuchung der Qualität des eingebauten Materials ist kein solcher Nachweis. Bei sortenreinen Natursteinen oder sortenreinem LehmAnzumerken ist, dass die im § 3 Abs. 1 aus dem Abbruch von Gebäudenangeführten Tätigkeiten nur dann beitragspflichtig sind, die insbesondere ohne Mörtelreste vorliegenwenn…
…festzustellen. Die Feststellungen sind in der Niederschrift vom 21. Dezember 2016 (…) aufgenommen und der (…) zur Kenntnis gebracht worden. Auch etwaige Absichten der (…) sind in dieser Niederschrift aufgenommen worden. Bei der Bescheiderstellung durch das Zollamt haben die Tatbestandsmerkmale der konsenslosen Schüttung zur Vorschreibung…
…das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht, mit der Lebenserfahrung in Einklang stehen. Das gewählte Verfahren muss stets auf das Ziel gerichtet sein, jene Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Hierbei muss die Behörde im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf…
…Villach der Bf. die Ausführungen des Prüfungsorganes der Betriebsprüfung Zoll mit einer Einladung zur Stellungnahme vor und lud diese ein zu erläutern, was unter den von ihr angesprochenen "Basisaufzeichnungen" zu verstehen ist, und konkret aufzuzeigen und nachzuweisen, inwieweit die Feststellungen, Berechnungen und Schätzungen der Abgabenbehörde…
…Villach der Bf. die Ausführungen des Prüfungsorganes der Betriebsprüfung Zoll mit einer Einladung zur Stellungnahme vor und lud diese ein zu erläutern, was unter den von ihr angesprochenen "Basisaufzeichnungen" zu verstehen ist, und konkret aufzuzeigen und nachzuweisen, inwieweit die Feststellungen, Berechnungen und Schätzungen der Abgabenbehörde…
…Villach der Bf. die Ausführungen des Prüfungsorganes der Betriebsprüfung Zoll mit einer Einladung zur Stellungnahme vor und lud diese ein zu erläutern, was unter den von ihr angesprochenen "Basisaufzeichnungen" zu verstehen ist, und konkret aufzuzeigen und nachzuweisen, inwieweit die Feststellungen, Berechnungen und Schätzungen der Abgabenbehörde…
…dabei durchgeführten örtlichen Besichtigungen wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft festgestellt, dass 2 Auflagenpunkte des Bewilligungsbescheides noch unerfüllt seien und (beim 2. Termin) dass oberflächlich neben unsortiertem Bauschutt auch die Ablagerung von Holzresten, Installationsmaterial und dgl. ersichtlich war. Laut Aussage von S. waren 10 weitere Schüttungen erfolgt…
…wonach die Schüttungen zwar nicht die gesamte Grundstücksfläche umfasst haben, dafür aber auf drei Seiten des Grundstückes die Schütthöhen wesentlich mehr als einen halben Meter betragen haben, erscheint nicht nur die dem Bescheid zugrunde gelegte Menge mehr als plausibel, sondern auch die Ausführungen der belangten…
… 20.7.2011, 2009/17/0132). Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten und sind insbesondere hinsichtlich der Menge des Materials, des Zeitpunktes der Geländeverfüllung/Geländeanpassung und des Veranlassers der beitragspflichtigen Tätigkeit unbestritten. Für das Bundesfinanzgericht bestehen auch keinerlei Zweifel an den Ausführungen…
…Abs.1 bis 4a sowie Umfang und Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld zu ersehen sind. Gemäß § 20 Abs.1 ALSaG hat wer eine beitragspflichtige Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1 bis 4 durchführt, sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu bedienen…
…zuständige Behörde wolle feststellen, dass die im Zeitraum von 2003 bis 2011 im Kieswerk ***KW1*** in dem in Punkt 1.7 zeitlich aufgeschlüsselten Gesamtausmaß von 23.176,21 Tonnen verwendeten Recyclingmaterialien, nämlich Recyclingsandmaterial und Recyclingbaustoffmaterialien aus Hochbaurestmassen mit den entsprechenden Produktbezeichnungen, aus der mit dem…
…der Beitragsanmeldung sei ein Verspätungszuschlag vorzuschreiben. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 8. Juli 2019. Die Beschwerdeführerin brachte Folgendes vor (auszugsweise): "I. Sachverhalt Mit Schreiben v 23.03.2018 wurde dem Zollamt durch die BH Graz-Umgebung eine Waldverwüstung sowie eine unbefugte Rodung durch Schüttung…
…2011, 2009/17/0132). Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten und sind insbesondere hinsichtlich der Menge des Materials, des Zeitpunktes der Verbringung des Materials und des Veranlassers der beitragspflichtigen Tätigkeit unbestritten. Strittig ist hingegen, ob es sich bei der Tätigkeit der Bf…
…Auswahl in der Verantwortung des Auftragnehmers gelegen ist, so ist dem Auftraggeber die Ablagerungs- oder Verfüllungstätigkeit iSd § 4 Z.3 ALSAG nicht zuzurechnen (VwGH 8.2.2022, Ro 2021/13/0008). Im verfahrensgegenständlichen Fall wurde die beitragspflichtige Tätigkeit nicht in der Verantwortung der Bf vorgenommen…
…der Beitragsanmeldung sei ein Verspätungszuschlag vorzuschreiben. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 8. Juli 2019. Die Beschwerdeführerin brachte Folgendes vor (auszugsweise): "I. Sachverhalt Mit Schreiben v 23.03.2018 wurde dem Zollamt durch die BH Graz-Umgebung eine Waldverwüstung sowie eine unbefugte Rodung durch Schüttung…
…0132). Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere den Angaben des Bf. in den Schreiben vom 1. Februar 2017 und 27. Februar 2017, und sind hinsichtlich der Menge des Materials, des Zeitpunktes der Geländeverfüllung/Geländeanpassung und des Veranlassers der beitragspflichtigen Tätigkeit unbestritten…
… 20.7.2011, 2009/17/0132). Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten und sind insbesondere hinsichtlich der Menge des Materials, des Zeitpunktes der Geländeverfüllung/Geländeanpassung und des Veranlassers der beitragspflichtigen Tätigkeit unbestritten. Für das Bundesfinanzgericht bestehen auch keinerlei Zweifel an den Ausführungen…