…in einem Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit nach § 87 leg.cit. geltend zu machen. Wird der Antrag nicht bereits in der Zollanmeldung (Art. 61 ZK) gestellt, erfolgt die Feststellung der Eingangsabgabenfreiheit nicht durch die Annahme der Anmeldung, sondern unter Vorschaltung eines gesonderten Bescheides (Grundlagenbescheid gem…
…ff). Werden Waren durch zulässige Willensäußerung nach Art. 141 Abs. 1 UZK-DA angemeldet, gilt das Nichttätigwerden der Zollbehörden als Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit (siehe ZollR-DV 2004). 0.3.3.2. Feststellung durch Grundlagenbescheid Die Feststellung der Abgabenbefreiung erfolgt gesondert vom Abfertigungsvorgang mittels Grundlagenbescheid (=…
…87 Abs 1 ZollR-DG bedarf es für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit eines Antrages. Laut Aktenlage hat der Bf am 9. Mai 2023 einen entsprechenden Antrag auf Feststellung der Zollbefreiung für Übersiedlungsgut (Antrag auf Ausstellung eines Grundlagenbescheides) als Anlage zu einem E-Mail beim Zollamt…
…soll. Art. 5 Buchstabe d ZollBefrVO schließt gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, von der Befreiung aus. Die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit erfolgt nach § 87 Abs. 1 ZollR-DG in den dort näher angeführten Fällen mit gesonderter Entscheidung (§ 185…
…das Anbringen der Bf. vom 20. September 1996, das nach dem erkennbaren Ziel des Parteischrittes als Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit für Übersiedlungsgut gem. § 87 Abs. 1 ZollR-DG zu werten ist, ab. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 19. Februar 2004 wurde mit der zwischenzeitlich…
…EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993) Zollbefreiungsverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983) Gemäß § 87 Absatz 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedarf es für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit eines Antrages. Die Feststellung erfolgt 1. in jenen…
…in der Zollbefreiungs-Verordnung (ZBefrVO) samt Durchführungsvorschriften ihren Niederschlag. Zu diesen Befreiungstatbeständen finden sich im § 87 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz) die notwendigen Bestimmungen betreffend Verfahren und Zuständigkeit. Gemäß § 87 Abs. 1 ZollR-DG bedarf es für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit eines Antrages. Die Feststellung erfolgt…
…Feststellung, ob die für die Verwirklichung des Tatbestandes maßgeblichen Umstände gegeben sind, Ermittlungen erforderlich sind, die nicht im Zuge der Abfertigung abgeschlossen werden können, oder b) der Antrag nicht in der Anmeldung gestellt wird, mit gesonderter Entscheidung (§ 185 BAO), 2. in allen übrigen Fällen durch…
…jene Fälle, in denen ein gesondertes Feststellungsverfahren durchzuführen bzw. ein Grundlagenbescheid erforderlich ist. So bestimmt insbesondere der § 25 Abs.1 Zi.5 ZollR-DV, dass die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Titel XII der ZBefrVO jedenfalls mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs.2 ZollR-DG iVm § 185…
…Wien und Beschlagnahme der 3 Uhren 2. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in die vom Zollamt elektronisch vorgelegten Verwaltungsakte. Darüber hinaus wurde auch auf das Ergebnis des Erörterungstermins Bedacht genommen. Die Parteien erklärten im Rahmen des Erörterungstermins die Feststellungen des Bundesfinanzgerichts…
…der Bestimmung des § 87 Abs. 4 ZollR-DG konnte für den Bf. nichts gewonnen werden. Diese Bestimmung normiert Folgendes: Werden Waren durch Willensäußerung nach Art. 233 ZK-DVO angemeldet, gilt dies auch als Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Feststellung…
…Feststellung, ob die für die Verwirklichung des Tatbestandes maßgeblichen Umstände gegeben sind, Ermittlungen erforderlich sind, die nicht im Zuge der Abfertigung abgeschlossen werden können, oder b. der Antrag nicht in der Anmeldung gestellt wird, mit gesonderter Entscheidung (§ 185 BAO), 2. in allen übrigen Fällen durch…
…in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Werden gemäß § 87 Abs. 4 ZollR-DG Waren durch Willensäußerung nach Artikel 233 ZK-DVO angemeldet, gilt dies auch als Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Feststellung. Die Abgabenbefreiung…
…jene Fälle, in denen ein gesondertes Feststellungsverfahren durchzuführen bzw. ein Grundlagenbescheid erforderlich ist. So bestimmt insbesondere der § 25 Abs.1 Zi.5 ZollR-DV, dass die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Titel XII der ZBefrVO jedenfalls mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs.2 ZollR-DG iVm § 185…
…jene Fälle, in denen ein gesondertes Feststellungsverfahren durchzuführen bzw. ein Grundlagenbescheid erforderlich ist. So bestimmt insbesondere der § 25 Abs.1 Zi.5 ZollR-DV, dass die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bei Titel XII der ZBefrVO jedenfalls mit gesonderter Entscheidung (§ 87 Abs.2 ZollR-DG iVm § 185…
…D-22880 Wedel, über die Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 29. Mai 2024 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 7. Mai 2024 (Zahl 9***) betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Grundlagenbescheides betreffend Feststellung einer Einfuhrabgabenfreiheit gem § 87 Abs 1 Z 1 lit b ZollR…
…vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 31.07.2013, Zl. 920000/0/2013, betreffend Abweisung eines Antrags auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit für Goldbarren zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
…dass der Bf Anlagegold im Sinn des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 eingeführt habe, das Zollamt mit dem beantragten Grundlagenbescheid die Einfuhrabgabenfreiheit unter Außerachtlassung des § 212a ZK (gemeint wohl Art. 212a ZK) feststellen hätte müssen. Das Zollamt wies die Berufung mit…
…in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Gemäß § 87 Abs. 4 ZollR-DG werden Waren durch Willensäußerung nach Artikel 233 ZK-DVO angemeldet, gilt dies auch als Antrag auf Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Feststellung. Dem Abgabenverfahren…
…Absatz 1 das für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit zuständige Zollamt auch zuständig für die Erstattung oder den Erlass. Da die Bf ihren Sitz im Bereich des Zollamtes Z hat, wurden die verfahrensgegenständlichen Anträge dort eingebracht. Im Antrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EWG)…