Damit geht der Einwand der allgemeinen Verjährung durch die Bf. ins Leere. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die nicht absolut verjährten Zeiträume ab Juni 2010 sowie für die Einkommensteuer 2009 bis 2012 kann diesem kein Erfolg beschieden sein, weil die vorzuschreibenden Abgaben als hinterzogen zu beurteilen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Consultatio Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin B in der Beschwerdesache A, vertreten durch Berater, gegen den Bescheid des Finanzamt ABC vom 29.05.2015 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri über die Beschwerde der W, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, vom 10.4.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10.3.2014, über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt_A mit obiger Einnahmen-Ausgaben-Schätzung eine globale Schätzung der Einkünfte des Abgabepflichtigen aus der Tätigkeit Personenbeförderung vorgenommen. Sowohl die Höhe der Entgelterlöse als auch die hiermit verbundenen Aufwendungen wurden umfassend und nachvollziehbar geschätzt, sodass sich hieraus kein Berechtigung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache "***Bf2***, ***Bf2-Adr*** vertreten durch ***WTH*** über die Beschwerde vom 16. September 2010 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 3.11.2009 betreffend Umsatzsteuer 2005 - 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Der Einwand des Beschwerdeführers, die Abgabenfestsetzung hätte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr erfolgen dürfen, geht daher ins Leere. Inwieweit die Abgabennachforderung noch eingebracht werden kann, ist davon nicht betroffen. 3.2.3. Säumniszuschläge Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO…
Von der Bw. wird das Vorliegen von Dienstverhältnissen ua. auch mit der Begründung in Abrede gestellt, dass die Arbeiten der sog. Werkvertragsnehmer nicht laufend kontrolliert worden seien. Eine Kontrolle sei nur bei Fertigstellung des "Werkes" erfolgt. Dazu ist Folgendes auszuführen: die gegenständlichen Arbeiten (Zuarbeiten [diverse…
Angefochtener Bescheid im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist der Bescheid vom 28. Jänner 2021, mit welchem der Antrag vom 18. März 2020 auf Erlassung eines Bescheids, dass das Finanzamt "Amstetten Melk Scheibbs respektive AD ***12*** ***11***, AD ***13*** ***14*** und AD ***26*** ***27a*** nicht zur Vornahme von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Plankel, Mayerhofer & Partner, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 23. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 22. Jänner 2010, Zahl xxxxxx/xxxxx/01/2009, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Binder, Postgasse 8 Tür 1, 9500 Villach, über die Beschwerden vom 12. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 11. September…
Anspruchszinsen sind jeweils für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der bezüglichen Bescheide festzusetzen (§ 205 Abs. 1 BAO). Nach § 205 Abs. 2 letzter Satz BAO sind diese für einen Zeitraum von höchstens…
…auf den die Festsetzung gestützt wird. Ein solches Vorgehen des Bundesfinanzgerichts würde nämlich im Ergebnis einer erstmaligen Erlassung eines Festsetzungsbescheides gleichkommen und wäre dies als unzulässig anzusehen, da es nach der obig angeführten Rechtsprechung die Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichts im Beschwerdeverfahren überschreiten würde. Zu Spruchpunkt II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Leopold Zechner, Fridrichallee 3, 8600 Bruck/Mur, über die Beschwerde vom 29. Februar 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag (nunmehr: Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 9. Dezember 2019 betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 16. Juni 2008 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2006 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen vom 13. bzw. 23.10.2008 werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte vom 21.03.2014 betreffend Festsetzung von Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: Die…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache Bf., Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 30. November 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010 und…