IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Dezember…
30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…
Der Ablauf bei Frau [...] habe so funktioniert, dass er in der Früh um 04:30 Uhr gekommen sei, das habe ihm Frau ***5*** gesagt. Dann habe er seine Waren geschlichtet und dann sei er Zustellen gefahren. Seine Ware hätte er so erkannt, dass alles, was…
…Erlassung eines Bescheides nach § 201 BAO zu verstehen sei. Dagegen wandte der Vertreter des Finanzamtes ein, dass der Antrag ausdrücklich die Wiederaufnahme des Verfahrens begehrt habe und eine Umdeutung in einen Festsetzungsantrag nach § 201 BAO eine sehr extensive Interpretation sei. Nach dem Gesetz stehe es…
…Im Vorhaltswege (RSb unter Fristsetzung) wäre somit zu ermitteln, welches Begehren die Bw. mit ihrem "Antrag 3" vom 1. Februar 2006 verfolgt, d.h., ob es sich um einen Festsetzungsantrag gem. § 201 BAO oder um einen Rückzahlungsantrag gem. § 239 BAO handeln soll. Bei der Entscheidung…
…2 einschließlich der versäumten Fristen zur Stellung der entsprechenden Wiedereinsetzungsanträge, sowie b) der Fristen zur Stellung von Festsetzungsanträgen laut Punkt 3 einschließlich der versäumten Fristen zur Stellung der entsprechenden Wiedereinsetzungsanträge waren Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO gestellt worden. Es handele…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Antragsteller wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Einwendungen nach §§ 12 und 13 AbgEO gegen einen Anspruch auf Vollstreckung beschlossen: Der Fristsetzungsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 17. Mai 2016, beim Bundesfinanzgericht eingebracht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Zimmer, Fürbergstraße 27, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 6.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 9.10…
…1010 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beschlossen: Der Fristsetzungsantrag vom 22.Sept.2022 betreffend die behauptete Säumigkeit des Bundesfinanzgerichtes im Rechtsmittelverfahren gegen die zur StNr ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheide des ***FA*** (jetzt Dienststelle des Finanzamtes Österreich/FA) betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2009 - 2014 vom 30.März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 30. September 2011, Zl. 420000/06430/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…1010 Wien, Kleeblattgasse 13/11A, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beschlossen: Der Fristsetzungsantrag wird gemäß § 30a Abs 1 VwGG iVm § 30a Abs 8 erster Satz VwGG als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 28.07.2020 wurde der Antrag der Antragstellerin auf Familienbeihilfe und erhöhte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 30. September 2011, Zl. 420000/06429/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
Dies wusste die Bank deshalb, da die Bf. bzw. deren Geschäftsführer, welcher auch der Geschäftsführer der Darlehensnehmerin ist, vorerst bei der Bank vorgesprochen hat, um direkt für die tschechische Firma von der Bank den Kredit zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen wollte dies die Bank ausdrücklich…
…Alfred Strobl, Hernalser Hauptstraße 141, 1170 Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beschlossen: Der Fristsetzungsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Beründung Sachverhalt: Mit Eingabe vom 28.11.2014 an das Bundesfinanzgericht…
Auch wenn die Bf. den Aufenthaltsort des jeweiligen Spielteilnehmers aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, so ist sie näher am maßgeblichen Geschehensablauf als die Abgabenbehörde. Die Bf. kennt - im Gegensatz zur Abgabenbehörde - ihre Kunden. Sie kennt durch den Registrierungsprozess und die jährlichen und anlassbezogenen Überprüfungen viele…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Max Verdino, Mag. Gernot Funder und Mag. Eduard Sommeregger, Rechtsanwälte in 9300 St.Veit/Glan, Waagstraße 9, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 1. Dezember…
…Die vorliegende Parteierklärung ist eindeutig darauf gerichtet, dass der Verwaltungsgerichtshof eine Handlung setzt; dies wird bestärkt durch die Beilage einer Einzahlungsbestätigung einer Gebühr (auch wenn die Eingabegebühr, die auch für Fristsetzungsanträge zu entrichten ist, mittlerweile 340,00 Euro beträgt). 3. Rechtslage § 30a VwGG lautet auszugsweise:…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Max Verdino, Mag. Gernot Funder und Mag. Eduard Sommeregger, Rechtsanwälte in 9300 St.Veit/Glan, Waagstraße 9, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 1. Dezember…
…A., Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beschlossen: Der Fristsetzungsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit Bescheid vom 24.05.2016 stellte das Finanzamt Klagenfurt für den zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 31. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 4. März 2020 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens Feststellungsbescheid Gruppenträger 2016 und Feststellungsbescheid Gruppenträger 2016  …