…höchstens 3.942 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. technisches Personal, Kameraleute, Tonmeister, Regisseure. Schauspieler in Fernsehfilmen und Werbespots gelten als Filmschauspieler. Voraussetzung für…
…Berufsgruppe der Fernsehschaffenden u. a. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erschienen, gehörten: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehörten u.a. technisches Personal, Kameraleute, Tonmeister, Regisseure. Schauspieler in Fernsehfilmen und Werbespots würden als Filmschauspieler gelten. Voraussetzung für die Gewährung…
…ausschließlicher Ausübung die Zuerkennung eines Pauschbetrages vermitteln, dann ist im Falle eines unterschiedlich hohen Pauschales auf das Überwiegen abzustellen. Beispiel: Eine Fernsehsprecherin wird im Rahmen eines einheitlichen Dienstverhältnisses auch als Darstellerin in Fernsehfilmen tätig. Die Tätigkeit als Fernsehsprecherin überwiegt. Es steht der höhere Pauschbetrag von…
…1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." Nach dem so genannten "Aufteilungsverbot" stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, grundsätzlich…
…6. 7. 1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." (Reichel/Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz 3 zu § 20 EStG). Zum so genannten "Aufteilungsverbot" siehe auch Jakom/Baldauf…
…6. 7. 1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." (Reichel/Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Tz 3 zu § 20 EStG). Zum so genannten "Aufteilungsverbot" siehe auch Jakom/Baldauf…
…v 6. 7. 1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale)." (Reichel/Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer zu § 20 EStG) Der Bw. hat die Kosten für ein Seminar, welches…
…1989, BStBI 1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale). Freilich hat die Rechtsprechung schon des ehemaligen RFH dem Aufteilungsverbot keine absolute Gültigkeit verschafft und eine Aufteilung dort zugelassen oder gefordert, wo…
…1990 II 49, betr Nichtanerkennung außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika einer Schauspielerin und Fernsehsprecherin mangels objektiv nachprüfbarer Abgrenzungsmerkmale).Freilich hat die Rechtsprechung schon des ehemaligen RFH dem Aufteilungsverbot keine absolute Gültigkeit verschafft und eine Aufteilung dort zugelassen oder gefordert, wo eine gerechte…