…abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 2002 und 2003 wurde in Tz 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung festgehalten, dass die Bw. in Zusammenhang mit der Errichtung eines Ferienwohnhauses am K-See - unter Berufung auf das EuGH-Urteil vom 8. März 2003, Rs C-269/00…
…Behördenschritte unternimmt, sodass daraus allein noch keine zwingende Schlussfolgerung abgeleitet werden kann. Im Gegenstandsfall wurde am 3.8.1994 durch den Veräußerer bei der Gemeinde ein Bauansuchen betreffend die Errichtung und den Neubau eines Ferienwohnhauses auf der Grundparzelle 15/157 KG H eingebracht. Als bauausführendes…
…Behördenschritte unternimmt, sodass daraus allein noch keine zwingende Schlussfolgerung abgeleitet werden kann. Im Gegenstandsfall wurde am 3.8.1994 durch den Veräußerer bei der Gemeinde ein Bauansuchen betreffend die Errichtung und den Neubau eines Ferienwohnhauses auf der Grundparzelle 15/157 KG H eingebracht. Als bauausführendes…
…Bf. siehe unter "Beweiswürdigung" und "Rechtslage") Zu Tz. 2, Voluptuar [Ferienwohnhaus XY] Die Zweifel an der Einhaltung der Prognoserechnung bezögen sich auf erklärbare Ereignisse der Vergangenheit, und die Bewirtschaftungsabsicht der nächsten Jahre sei glaubwürdig dargelegt worden. Dass eine Unterbrechung der Vermietungstätigkeit im Prüfungszeitraum vorlag, sei…
…die für ihn alle Behördenschritte unternimmt, sodass daraus allein noch keine zwingende Schlussfolgerung abgeleitet werden kann. Im Gegenstandsfall wurde am 3.8.1994 durch den Veräußerer bei der Gemeinde ein Bauansuchen betreffend die Errichtung eines Ferienwohnhauses auf der Liegenschaft eingebracht. Als bauausführendes Unternehmen und Planverfasser…
…Sachverhalt zugrunde, den das BFG aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Ermittlungen als erwiesen erachtet: Die Beschwerde führende Miteigentumsgemeinschaft (MEG/Bf) ist seit 2010 zur Besteuerung einer Vermietungstätigkeit (Ferienwohnhaus) beim Finanzamt Österreich/Dienststelle XY (FA) erfasst. Für die Jahre 2010-2019 waren zunächst vorläufige Bescheide gem. …
…2000 bis 2001 (und Nachschauzeitraum 2002) durchgeführten Außenprüfung wurde in Tz. 17 des Prüfungsberichtes folgende Feststellung getroffen: Zuwendungsbesteuerung: "Die Nutzung des Ferienwohnhauses X durch die Begünstigten stellt eine Zuwendung der Stiftung an die Familie K dar. Diese Nutzung ist mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten…
…und darin ua. ausgeführt, dass sich im Zusammenhang mit den aus völliger Unkenntnis des österreichischen Steuerrechtes nicht erklärten Umsätzen aus der Vermietung eines Ferienwohnhauses in D., für die Streitjahre Gutschriften (1999: € 14.473,74 und 2000: € 12.134,04) ergeben würden. Mit der…
…gelegenes unbebautes Grundstück, wofür mit Bescheid vom 24. Juli 1995 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben worden war. 1994 war auf diesem Grundstück mit der Errichtung eines Ferienwohnhauses begonnen worden, das Ende 1995 fertig gestellt worden war. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 27. August 1996 übertrug Dr. S.…
…unbebautes Grundstück, wofür mit Bescheid vom 24. Juli 1995 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben worden war. 1994 wurde auf diesem Grundstück mit der Errichtung eines Ferienwohnhauses begonnen, das Ende 1995 fertiggestellt worden war. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 27. August 1996 übertrug J.S.B. seiner Ehegattin…
…MEG) von zunächst vier, später drei natürlichen Personen mit Wohnsitz in der BRD, besitzt seit 2006 in einer obersteirischen Ferienregion ein Ferienwohnhaus, das sie für Vermietungszwecke nutzt. Strittig ist zwischen den Verfahrensparteien die Einkunftsquelleneigenschaft dieser Vermietungstätigkeit. Die ursprünglich zu je 25% beteiligten Miteigentümer, zwei Ehepaare…
…MEG) von zunächst vier, später drei natürlichen Personen mit Wohnsitz in der BRD, besitzt seit 2006 in einer obersteirischen Ferienregion ein Ferienwohnhaus, das sie für Vermietungszwecke nutzt. Strittig ist zwischen den Verfahrensparteien die Einkunftsquelleneigenschaft dieser Vermietungstätigkeit. Die ursprünglich zu je 25% beteiligten Miteigentümer, zwei Ehepaare…
…ist sein Hauptwohnsitz. In Oberösterreich, Ort 2***1*** , hatte der Bf. die Möglichkeit, ein Ferienwohnhaus, gemeinsam mit anderen Familienangehörigen (sieben Personen) zu nutzen. Der Bf. wurde unter der Annahme einer beschränkten Steuerpflicht veranlagt (Einkommensteuerbescheide v. 18.03.2015). Grundlage dafür war die durchgeführte Nachschau gem…
…und einem, im (zweiten) Innenhof des Haupthauses gelegenen Hofgebäude, bebaut ist. Die zweite streitgegenständliche (vom Bf. bewirtschaftete) Liegenschaft (= Objekt 2) ist in Kärnten gelegen und mit einem ebenfalls zur Vermietung bestimmten Ferienwohnhaus bebaut [Hinsichtlich einer weiteren, vom Bf. ebenfalls bewirtschafteten, fremdvermieteten Liegenschaft, einer Ferienhausanlage…
…€ -10.000) erwirtschaftet. Am 13. August 2001 wurde das Ferienwohnhaus verkauft, weil aus der Vermietung des Hauses auch für die Zukunft "keine Gewinne" erwartet werden konnten (Telefax v. 12.1.2003). Gegen die für 1998 bis 2001 endgültig ergangenen Bescheide, mit denen das Finanzamt…
…niemals als notwendiges landwirtschaftliches Betriebsvermögen genutzt, sondern in den Jahren 1998 bis 2000 ausschließlich zum Zwecke der Vermietung an Urlauber als Ferienwohnhaus adaptiert worden. Der gegenständliche Vermietungsumfang (6 Betten) könne sowohl im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbes als auch im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung…
…von Seiten der Käufer übernommenen Verpflichtung, dass die Bauführung, also die Errichtung eines Ferienwohnhauses auf dem Kaufobjekt längstens innerhalb von zwei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft dieses Vertrages mit der Baufirma E GmbH als Generalunternehmer durchgeführt wird, erfolgte. Am 14. Juni 1994 stellten der Bw…
…von Seiten der Käufer übernommenen Verpflichtung, dass die Bauführung, also die Errichtung eines Ferienwohnhauses auf dem Kaufobjekt längstens innerhalb von zwei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft dieses Vertrages mit der Baufirma E GmbH als Generalunternehmer durchgeführt wird, erfolgte. Am 14. Juni 1994 stellten der Bw…
…Finanzamt K. festgestellte Einheitswert beträgt S 217.000; weiters Möbel im genannten Ferienwohnhaus geschätzt S 43.000 und ein Kontoguthaben in Höhe von S 6.307,64. An Passiva wurden Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von DM 77.034,40 = S 539.241 verzeichnet, darunter eine…
…xls) und Begründung der Vorprüfung." In Tz. 17 des Prüfungsberichtes über die Vorprüfung wurde folgende Feststellung getroffen: Zuwendungsbesteuerung: "Die Nutzung des Ferienwohnhauses X durch die Begünstigten stellt eine Zuwendung der Stiftung an die Familie K dar. Diese Nutzung ist mit dem ortsüblichen Mittelpreis zu bewerten…