…Obdachlose ein zuständiges Finanzamt gäbe. Hinzu komme, dass er fast zeitgleich mit der Erlangung eines ordentlichen Wohnsitzes einen schweren Vorderwand-Herzinfarkt erlitten habe, in dessen Folge er viermal im Krankenhaus gewesen sei und bis heute noch an der Sauerstoffflasche hänge. Der Staat als abstraktes Konstrukt…
…es unzulässig, aus der Existenz seines ungarischen Wohnsitzes auf das Fehlen eines inländischen Wohnsitzes zu schließen. Er verweise auf sein Vorbringen im Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer 2010. Da er im Jahr 2009 ebenso wie in den Vor- und Folgejahren über einen inländischen Wohnsitz verfügt habe, sei…
…Bf im Beschwerdezeitraum im Inland einen Wohnsitz hatte, erweisen sich alle Bescheide, die vom Fehlen eines inländischen Wohnsitzes im Beschwerdezeitraum ausgehen, als rechtswidrig (Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG), ohne dass zu prüfen ist, ob auch aus anderen Gründen eine Rechtswidrigkeit vorliegt. Ob…
…Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn CC und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen es…
…neuerlich dar, dass auf Grundlage der Niederschrift vom 16.Nov.2018 beim Bf wegen Fehlens eines eigenen Hausstandes für den maßgeblichen Zeitraum weder von einem Familienwohnsitz noch überhaupt von einem Wohnsitz in Slowenien auszugehen sei. Die Schilderungen des Bf über seinen Tagesablauf bzw. regelmäßige Fahrten…
…aufgrund des Vorliegens eines inländischen Wohnsitzes bei Fehlen eines Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich die Befreiung entgegen dem Gemeinschaftsrecht gewährt wurde. Das Finanzamt erließ am 24.4.2017 eine abweisende Beschwerdevorentscheidung und führte zu deren Begründung aus, dass der Bf. seinen Wohnsitz 2015 in…
…ihnen überdies an einem hinreichenden Grad an Beständigkeit. Der Leistungsort für Dienstleister im Kosmetikbereich (Pediküre, Massage, Friseur) in den Fällen a) bis e) befindet sich daher an dem Ort, an dem der Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Dies ist sein Wohnsitz im Ausland…
…genutzten Frühstückspension keinen Wohnsitz begründete, doch belegt dies nicht den Fortbestand des früheren Familienwohnsitzes als seinen Hautwohnsitz bis zum Verkauf der Wohnung im Februar 2012. Vielmehr sprechen erst die Entfernung seines neuen Wohnsitzes in der Steiermark (165 Km) bei gleichzeitigem Fehlen eines Wohnsitzes im Einzugsbereich…
…das Bemühen des Ehemannes um eine Daueraufenthaltsgenehmigung (dokumentiert durch eine entsprechende Antragstellung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft) und eine Arbeit in Österreich, die Auflösung des Haushaltes in den USA sowie das Fehlen eines Wohnsitzes und einer Erwerbstätigkeit des Ehemannes in den USA. Im gegenständlichen Fall war…
…ein, Grund für die Abweisung der Beschwerde mit dem zitierten Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 04.11.2020, RV/7102211/2020, sei das Fehlen eines im Inland gelegenen Büros gewesen. In seinem Fall sei aber ein Büro im Inland vorhanden. Dem Argument in der Beschwerdevorentscheidung, er…
…sonst gelte die Beschwerde als zurückgenommen: • Fehlen eines Inhaltserfordernisses • gemäß § 250 Abs. 1 BAO - die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; - die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; - eine Begründung. Urkundenvorlage Am 3.10.2016 langte beim Finanzamt ein Studienblattauszug der Budapester Universität (Budapesti…
…nachträglich die Lohnabgaben vorgeschrieben wurden, konnten einvernommen werden, da sie den Ladungen nicht Folge leisteten oder mangels eines Wohnsitzes in Österreich nicht geladen werden konnten. Da aber die einvernommenen Personen übereinstimmende Aussagen getroffen haben und sich daraus ein Bild formt, wie die Bf die übernommenen…
…aktenkundigen Unterlagen, Abrechnungen und Schriftsätzen. Fehlen eines Wohnsitzes der Bf im Inland im Beschwerdezeitraum 2010 bis 2014 Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand gemäß § 26 Abs. 1 BAO dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er…
…3 ZK als Zollschuldner in Betracht kommt - keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn BB und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen…
…Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn BB und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen es…
…Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn AA und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen es…
…Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn BB und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen es…
…Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn CC und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen es…
…nicht eingegangen werden braucht). Die Kleinunternehmerbefreiung setzt gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 einen Wohnsitz (natürliche Person) bzw Sitz (juristische Person) im Inland voraus und ist auf den Bw daher nicht anwendbar. Das Benötigen der UID-Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe bzw Lieferungen ist…
…Schweiz aufhielt" ist nicht als Bestreitung seines Wohnsitzes bzw. seiner Ansässigkeit in Österreich zu werten: Damit versucht der Bf. ausschließlich anhand der sog. "183-Tage-Regel" (siehe dazu näher im Rahmen der rechtlichen Beurteilung) auf ein fehlendes Besteuerungsrecht Österreichs hinzuweisen. Das Fehlen eines Wohnsitzes bzw…