…zu sein. Zum Vorhalt des Amtsvertreters betreffend der Schätzungsbefugnis des Finanzamts gemäß § 184 BAO und der abgabenrechtlichen Unmöglichkeit der Anerkennung des Vorsteuercharakters des in der Rechnung der Firma XXXX-XXXXX ausgewiesenen Betrages als Rechtsfolge der vorgelegten Falschrechnung, wenn diese einerseits auf die letztgenannte Firma laute…
…ungreifbar war, war die Bezeichnung "Lokalumbau" unzureichend, die Art und den Umfang der von welchen Gewerbebetrieb auch immer erbrachten Leistungen nachzuweisen. Damit hatte der UFS keine andere rechtliche Möglichkeit als dem in der Falschrechnung ausgewiesenen Steuerbetrag die Anerkennung als abzugsfähige Vorsteuer gem. § 12 Abs. 1…
…Die Tätigkeit des Beschwerdeführers beschränkt sich gerade nicht auf die Nutzung eines bereits bestehenden eigenen Vermögens. Vielmehr hat der Beschwerdeführer durch sein aktives Tun (Ausstellung von Schein-/Falschrechnungen, Behebung und Einbehalt des in diesem Zusammenhang überwiesenen Rechnungsbetrages vom Sparbuch und Organisation der durchgeführten Schwarzarbeit) bei…
…vom 16.03.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Liegt eine Rechnung im Sinne des Art 226 MwSt-RL vor, die sämtliche erforderlichen Merkmale…
…den auftretenden Personen mitgeteilten bzw. dargestellten Rahmen stattfinden. Es war auch leicht für die Beschwerdeführerin zu erkennen, dass eine offensichtliche Falschrechnung vorliegt. Doch auch, wenn man zu dem Ergebnis käme, dass für den Vorsteuerabzug der gegenständlichen Lieferungen ordnungsgemäße Rechnungen im Sinne des § 11 UStG nicht…
…und Spalte Schulgeld...) minus "Schulgeld & Autokredit, Steuer ...". TROTZ FALSCHRECHNUNG ergibt sich EINDEUTIG, daß NUR in den Jahren 1999 und 2004 der Grenzwert von 6.453,36 EURO = 88.800 ATS überschritten wurde. Wird der KFZ-Kredit und das Schulgeld mit berücksichtigt (Siehe Punkt 2…
…vom 16.03.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Liegt eine Rechnung im Sinne des Art 226 MwSt-RL vor, die sämtliche erforderlichen Merkmale…
…VwGH 16.3.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Liegt eine Rechnung im Sinne des Art 226 MwSt-RL vor, die sämtliche erforderlichen Merkmale…
…Höhe entlohnt. Auch die Rechnungen selbst wurden nicht von ***H H***, sondern von ***Bf*** unter Verwendung der Firmenbezeichnung "***H H falsch***" ausgestellt. Die gegenständlichen Rechnungen (Schein-/Falschrechnungen) hatten somit einzig den Zweck, die "Schwarzarbeit" zu verdecken bzw. ihr einen unverfänglichen Anschein zu geben. Aufgesetzt wurde…
…0026; VwGH 16.03.1987, 85/15/0329). Hinsichtlich der materiellrechtlichen Voraussetzungen derartiger Falschrechnungen ist zu unterscheiden, ob die unrichtige Angabe für den sorgfältig handelnden Leistungsempfänger leicht erkennbar ist oder nicht. Sinn dieser Gesetzesbestimmung ist es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 12. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 25. Juni 2007 betreffend Berichtigung gemäß § 293 BAO des Umsatzsteuerbescheides 2003, nach der am 17. Februar 2010 durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
- Eine entscheidende Untermauerung hat die Richtigkeit der gegenständlichen Abgabenverkürzungsvorwürfe gegen den Angeklagten schließlich durch die Aussagen der im Rahmen der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen erfahren. Dabei wurden insgesamt 51 Zeugen einvernommen (siehe dazu insgesamt: ON 2: darin Beilage V samt der Ergänzungen ON 2: darin Beilage…
…dass selbst die - einfache - Addition der meinerseits an Einkommensteuer geleisteten und aus meinem Steuerkonto eindeutig ersichtlichen Zahlungen dem Prüfer warum auch immer aber nicht gelingt. In Anbetracht der bisherigen Geschehnisse und Falschberechnungen ist dies für mich mit "Schlamperei" oder einer Panne nicht mehr zu erklären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des Bf, Adr…
…dass selbst die - einfache - Addition der meinerseits an Einkommensteuer geleisteten und aus meinem Steuerkonto eindeutig ersichtlichen Zahlungen dem Prüfer warum auch immer aber nicht gelingt. In Anbetracht der bisherigen Geschehnisse und Falschberechnungen ist dies für mich mit "Schlamperei" oder einer Panne nicht mehr zu erklären…
Infolge ausreichender und ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen fehlt jede Schätzungsbefugnis ! 6.3. Grundlagensicherung trotz Kassabuch Wie vorhin ausgeführt genügt die tägliche Führung des Kassabuches für die Ordnungsgemäßheit der Buchhaltung. Die EDV-Aufzeichnungen, welche auch der Betriebsprüfung übergeben wurden, sind daher gar nicht mehr zwingender Teil der Buchhaltung…
§ 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörende Belege derart geordnet aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der Aufzeichnungen jederzeit möglich ist. Zweck der Aufbewahrung von Belegen (§ 131 Abs. 1 Z 5, § 132 Abs. 1) ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 22. Dezember 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Josef Weber, Mag. Gertraud Lunzer, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien, Mag. Harald Österreicher, Wirtschaftskammer Wien, im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung der S…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. Handelsges.m.b.H & CoKG, Automatenaufstellung und Handel mit Automaten, F., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 und 36, vom 11. Februar 2008 gegen die…