…weil diese Liegenschaftsteile nicht Wohnzwecken dienen. Ab 1.1.2016 entfällt durch das StRefG 2015/2016 die Steuerbefreiung für Garagen und Abstellplätze für Fahrzeuge aller Art. Demnach sind die damit im Zusammenhang stehenden und an die Wohnungseigentümer weiterverrechneten Kosten mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. 6…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 20. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 1. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 2. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…lit b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genannten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt. Für Geschäftstraßen gelten Sonderregelungen.…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genanten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist…
…MA 46 – DEF/10391/12, wurde das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag (werkt.) von 9 bis 22 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag von 18 bis 22 Uhr auf die Dauer von 2 Stunden beschränkt. Diese Verordnung wurde durch die Anbringung…
…wenn sich diese Gegenstände im Inland befinden, 2. bei der Versicherung von Risken betreffend Fahrzeuge aller Art, wenn das Fahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen oder in ein behördliches Register einzutragen ist, 3. bei der Versicherung von Reise- oder Ferienrisken auf Grund eines Versicherungsverhältnisses mit…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genanten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist…
…vom 18. Februar 2022 (Korrektur) wurde im Art I gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 94d Z 1b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in dem durch nachstehend angeführte Straßenzüge und Bezirksgrenzen abgegrenzten Gebiet des 22. Wiener Gemeindebezirkes das Parken für Fahrzeuge aller Art Mo. …
…mit Gebrauchtfahrzeugen aus. Es würden Fahrzeuge aller Art, vorwiegend Kfz mit hoher Laufleistung, älterem Baujahr und Unfallschäden von Kfz-Händlern und Privatpersonen angekauft. Diese Fahrzeuge würden nach dem Ankauf umgehend nach Deutschland transportiert und weiter im EU-Raum an Händler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 1. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon | 8716 | Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon | 8903 | Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genannten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen. Nach…
…1 lit. b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 unter anderem das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 6. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei…
…Versicherungssteuer. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 VersStG unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgeltes der Steuer nur bei der Versicherung von Risiken betreffend Fahrzeuge aller Art, wenn das Fahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen oder in ein behördliches Register einzutragen ist. Gemäß § 2 Abs. 1 VersStG…
…gewünschte Herabsetzung der motorbezogenen Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz nicht vorgesehen. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 VersStG unterliegen Fahrzeuge aller Art, wenn das Fahrzeug im Inland zugelassen wird, der Steuerpflicht. Eine Steuerbegünstigung für "Oldtimer" ist im Versicherungssteuergesetz nicht enthalten. Die Steuerberechnung erfolgt gemäß § 6 Abs…
…zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon | 8710 00 00 | Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon | 8716 | Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge…
…b StVO 1960 und § 94d Z 1b und 4 StVO 1960 das Parken für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz der genannten Wiener Gemeindebezirke von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist…
…wonach: - Gemäß Artikel I lit. c in den darin nachstehend angeführten Bezirken bzw. Bezirksbereichen (Anmerkung: von Gemeindestraßennetzen sei hier nicht die Rede) das Parken für Fahrzeuge aller Art von Montag bis Freitag (werktags) von 9-22 Uhr auf die Dauer von 2 Stunden begrenzt werde…