…da Lanzendorf eine Katastralgemeinde von Mistelbach ist, wobei zwischen Mistelbach und Wien zahlreiche Züge mit Fahrzeiten von knapp unter und knapp über einer Stunde verkehren. Sofern diese Fahrzeitenermittlung von Ihnen nicht widerlegt werden kann, wäre nach der bisherigen Spruchpraxis des Unabhängigen Finanzsenats als unbegründet abzuweisen…
Im gegenständlichen Fall vermag der Umstand, dass die Töchter vielleicht anstelle eines Zuges mit einer Fahrzeit von etwas weniger als einer Stunde einen solchen mit einer Fahrzeit von etwas mehr als einer Stunde konkret verwenden, im Sinne der obigen Ausführungen keine Unzumutbarkeit herbeizuführen. Es ist…
…einer Stunde bewältigen kann. Dies ist hier jedoch der Fall, wenn anstelle der Bahn der Bus verwendet wird. 5. Notwendige Wartezeiten Dass bei der Fahrzeitermittlung auch die Wartezeit auf das öffentliche Verkehrsmittel, die dadurch entsteht, dass der Kunde nicht in der Abfahrtsminute, sondern schon früher…
…anderem das Vorliegen einer auswärtigen Berufsausbildung bei einem Wohnort in der Gemeinde und einem Ausbildungsort in Wien zum Gegenstand hat. Damit verbunden war das Ersuchen des Finanzamtes um Stellungnahme, "wobei insbesondere auf die Fahrzeitenermittlung hinzuweisen ist." Mit Schreiben vom 16. April 2004 teilte die Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Gabriela Hebenstreit, Dr. Johannes Dock und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw, AdrBw, vom 20. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes zuständigesFA, vertreten durch FAVertr, vom 26…
…viele UFS 17. 2. 2009, RV/1239-W/06). Für die Fahrzeitenermittlung ist - entgegen der Ansicht der Bw. - die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an denen üblicherweise die Fahrt zwischen diesen Gemeinden mit dem jeweiligen ("günstigsten") öffentlichen Verkehrsmittel angetreten bzw. beendet wird…
…verwendet wird (man könnte hier auch die Ansicht vertreten, es bestünde kein Mehraufwand), b) dass andererseits auf Grund des Gesetzeswortlautes die Fahrzeitenermittlung an Hand von Park & Ride auch dann vorzunehmen ist, wenn kein Auto zur Verfügung steht, sowie c) dass eine Gesamtwegzeit (hin und zurück…
…Minuten aus. Der Unabhängige Finanzsenat folgt bei der Fahrzeitenermittlung grundsätzlich den detaillierten Angaben des Finanzamtes, gegen die die Bw. im Vorlageantrag auch keine konkreten Einwendungen vorgebracht hat. Die Bw. hat auch in der mündlichen Berufungsverhandlung eingeräumt, die Fahrzeitenermittlung durch das Finanzamt werde zutreffend sein. Jedenfalls…
…dem Bahnhof Zeiselmauer-Königstetten und Wien Franz-Josefs-Bahnhof. Dass der Sohn des Bw. bereits früher aussteigt (Spittelau) ist bei dieser standardisierten Fahrzeitenermittlung nicht zu beachten, sodass die (längere) Fahrzeit bis zum Franz-Josefs-Bahnhof heranzuziehen ist. Andererseits ist sowohl der Fuß- oder Busweg von…
…Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung bestellt. Mit Fax vom 16. Mai 2003 äußerte sich der Bw. zum Vorhalt der Fahrzeitenermittlung durch das Finanzamt Krems an der Donau dahingehend, dass das Finanzamt die Fahrzeit Egelsee - Krems nicht berücksichtigt habe. Es fielen folgende Fahrzeiten an: Schulbeginn 8.15…
1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.
1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.
Anlage 5 Fahrtenheft [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 5 Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Gde X, M-Straße mm, vom 16. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 28. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adresse, vom 26. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 18. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse_alt, (Adresse_neu) über die Beschwerde vom 22.3.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Baden Mödling vom 8.3.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 22. Februar 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.