…nichtselbstständige Einkünfte darstellen, ob die Fahrtkosten nach G und die Diäten als Werbungskosten (Betriebausgaben) abzugsfähig sind und ob die anteiligen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer anerkannt werden können. Hinsichtlich der strittigen Berufungspunkte ist der Sachverhalt gleichgelagert wie in den Kalenderjahren 1999 bis 2001. Um Wiederholungen zu…
…als Fortbildungsmaßnahmen beurteilten Seminare auch die Möglichkeit bieten, Wissen in berufsspezifischer Hinsicht und nicht nur in allgemeiner Art und Weise zu vermitteln. Da dies im vorliegenden Berufungsfall nicht vorliegt, sind die Ausgaben für Fortbildung, Hotelraummiete und damit in Zusammenhang stehenden Reise- und Fahrtaufwendungen, als Werbungskosten…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Beurteilung, ob Fahrtaufwendungen im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes der Bf. als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, folgte das Bundesfinanzgericht der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur…
…teilgenommen hat und zu welchem Zweck diese stattfanden. Ein Nachweis des Werbezweckes der geltend gemachten Aufwendungen konnte solcherart nicht gelingen. Der Antrag auf Berücksichtigung der Bewirtungsspesen als Werbungskosten und Betriebsausgaben ist somit abzuweisen. Fahrtaufwendungen (Taxispesen) Doralt führt im Einkommensteuerkommentar, Band I, unter Tz. 269 zu …
…im Werkverkehr Kosten, dann sind diese bis zur Höhe der sich aus lit. b und c ergebenden Beträge als Werbungskosten zu berücksichtigen. Gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 gehört die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Werkverkehr liegt vor…
…Bf. auch nicht aufgezeigt, um welche Arbeitskleidung es sich handeln würde. Ein Abzug dieser beantragten Aufwendungen als Werbungskosten kommt damit nicht in Betracht. 6. Was die beantragten Fahrtaufwendungen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sogenannter "Drittaufwand" nicht steuerlich abzugsfähig ist. Von…
…bereits auch in den Vorveranlagungsjahren zur Gänze vom Abzug als Werbungskosten ausgeschlossen. Fahrtaufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ua. Rathaus und der weiteren Arbeitsstätte in Klagenfurt) seien mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgegolten und folglich sei für diese Fahrleistungen ein weiterer Werbungskostenabzug unzulässig…
…16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Die Bf ersucht um Berücksichtigung der geltend gemachten Fahrtaufwendungen als Werbungskosten mit der Begründung, es handle…
…befinde. Strittig ist nunmehr, ob für die Fahrten zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten das amtliche Kilometergeld als Werbungskosten zu berücksichtigen sei. In der Berufungsschrift werde auf Randziffer 703a der Lohnsteuerrichtlinien verwiesen. Diese Randziffer würde jedoch nicht Fahrtaufwendungen als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 behandeln…
…die Aufwendungen für Fahrten zu seinem Hauptwohnsitz in ***4*** als auch nach ***1*** zu seinem Dienstort Anspruch auf Werbungskosten hat. Strittig ist die Höhe der zu gewährenden Fahrtaufwendungen als Werbungskosten. Familienheimfahrten: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…retour (jeweils 19 km) bzw. von W nach B und retour (jeweils 41 km) mit dem Kilometergeld ermittelte Fahrtaufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht. Unbestritten handelt es sich bei diesen Fahrten um solche zwischen Wohnort (W) und Arbeitsstätte (A bzw. B). Werbungskosten sind nach § 16 Abs…
…des Dienstnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls das Pendlerpauschale abgegolten. Sonstige Fahrtkosten in Zusammenhang mit einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen…
…im Rahmen von Dienstverhältnisses nach § 25 EStG 1988 erzielt worden seien und dem Lohnsteuerabzug unterliegen, was durch die Übermittlung der Lohnzettel durch den jeweiligen Arbeitgeber zum Ausdruck komme. Die Anerkennung von Nächtigungs- und Fahrtaufwendungen als Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 sei u.a. dann zulässig…
…getätigten Angaben. Das Finanzamt hat gegen die Anerkennung der geltend gemachten Sonderausgaben und Werbungskosten keine Bedenken geäußert. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 1. März 2013 war daher insofern teilweise stattzugeben, als bei den Einkünften Fahrtaufwendungen als Werbungskosten in Abzug zu bringen sind, wie es…
…§ 4, Rz 353). Aus den oben angeführten Gründen sind die Fahrtaufwendungen der Berufungswerberin als privat veranlasst einzustufen und es ist keine Rechtfertigung dafür gegeben, diese in Form eines Werbungskostenabzuges auf die Allgemeinheit zu überwälzen. Dahingestellt bleiben kann folglich auch, ob es sich bei der Adresse…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (und ansonsten - bei einer typischen Arbeitswoche - Nächtigung im Hotel am Arbeitsort) die Fahrtaufwendungen verfassungskonform nicht als mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten angesehen werden können, sondern Werbungskosten in Höhe der - mit dem Kilometergeld geschätzten - tatsächlichen Fahrtkosten vorliegen. Eine derartige Lückenfüllung lässt sich jedoch…
…Einnahmen. Werbungskosten sind grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen. Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind jedoch über Verlangen der Abgabenbehörde gemäß §§ 138 und 161 BAO nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen (VwGH 22.12.2011, 2008/15/0164). Fahrtaufwendungen sind…
…1 Z 11 EStG 1988), sind Werbungskosten. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem…
…Fahrtkosten für beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (lt. LStR bei Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im…
…Abs. 6 BAO eingebracht und die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Kilometergeld Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Fahrtaufwendungen sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich stets in der tatsächlichen Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen…