13.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring Rz 4610: Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2.1965, 1767/64). Eine andere Betrachtung ist dann geboten, wenn die in…
1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…
Sollen von einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns die Kundenforderungen zwecks Verlagerung des Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann…
…sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe zB Einkommensteuerhandbuch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg Tz 11 zu …
…den Forderungskäufer vor. Erfolge der Forderungseinzug weiterhin durch den Forderungsverkäufer im eigenen Namen für fremde Leistung, handle es sich bei dieser Leistung um keine Factoringleistung iSd angeführten Urteils. Dies gelte insbesondere auch für die Abtretung von Forderungen in den Fällen der stillen Zession. Beruhe in…
…der Nennwert bzw. bei notleidenden Forderungen der wirtschaftliche Wert der Forderung. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges ist UStR 2000 Rz 1997 zu beachten, wonach Gebühren, die dem Anschlusskunden vom Factor verrechnet werden, nicht mit der Forderungsabtretung, sondern mit der allgemeinen Tätigkeit des Unternehmens im Zusammenhang stehen. § 2…
…des Bw. daraufhin im Vorhalt vom 16. Oktober 2001 mit, die Zedierung aller Forderungen aus Warenlieferungen mittels Factoring Vertrag mit Wirkung ab 1. Mai 2000 stelle eine Benachteiligung der Abgabenforderungen und somit einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Weiters sei aus der Aktenlage ersichtlich, dass…
…der Zessionar das Delcredere-Risiko, also das Risiko der Einbringlichkeit, spricht man vom "echten Factoring" (vgl. Ruppe, Kommentar zum UStG 1994, S.470 und 1084). Dieses Risiko ist somit dem "echten Factoring" immanent und stellt keinen Widerspruch zu diesem dar, wie die Bw. offenbar vermeint…
…des Bw. daraufhin im Vorhalt vom 16. Oktober 2001 mit, die Zedierung aller Forderungen aus Warenlieferungen mittels Factoring Vertrag mit Wirkung ab 1. Mai 2000 stelle eine Benachteiligung der Abgabenforderungen und somit einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Weiters sei aus der Aktenlage ersichtlich, dass…
…4/94, BLP Group und BFH 27.1.2011, V R 38/09). Die im Rahmen des Factoring-Geschäftes dem Anschlusskunden verrechneten Gebühren stehen nicht mit der vom Anschlusskunden vorgenommenen Forderungsabtretung an den Factor, sondern mit der sonstigen unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers im Zusammenhang. Liegt…
…und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt ein Entgelt für die Vorfinanzierung ausweist (vgl. auch BFH 15.05.2012, XI R 28/10 zum Kauf von Honorarforderungen von Ärzten gegen Verrechnung von Factoringgebühren und Vorfinanzierungszinsen). Die mit der Factoringleistung einhergehende Kreditgewährung stellt eine unselbständige…
…die darauf gerichtet sind, die Erfüllung einer Geldschuld zu erwirken (EuGH 26.06.2003, Rs C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH). Die Einziehung kann sich auch auf Forderungen beziehen, die noch nicht fällig sind, und muss nicht die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen zum Zweck der…
…I Nr. 75/1999), so unterliegen diese Zahlungen als echte Subvention nicht der Umsatzsteuer. Kauft ein Factor Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos auf und berechnet er dafür seinen Kunden Gebühren, übt er damit eine steuerbare Tätigkeit aus. Diese Tätigkeit stellt eine Einziehung von Forderungen dar…
…einer Forderung (Factoring) Rz 2336: Beim Verkauf einer Forderung (Factoring) ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring scheidet die Forderung aus der Bilanz gegen Vereinnahmung eines Kaufpreises aus. Die Factorbank übernimmt das Risiko der Einbringlichkeit. Das unechte Factoring wird als Kreditgeschäft…
…Sekundärrecht zukommt. 6 Das unterinstanzlich eingerichtete Bundesfinanzgericht ist somit zur Vorlage der Gültigkeitsfrage und zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz verpflichtet. 7 Als Rechtsgrundlage für den vorläufigen Rechtsschutz ist unmittelbar auf das Unionsrecht zu greifen (EuGH vom, C-213/89, Rs Factortame, Rn 21ff), weil gemäß …
…Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs…
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…bekannt war, kam ihm die Erklärung plausibel vor. Eine andere kurzfristige Finanzierung zum Beispiel über Factoring von Forderungen ist zudem extrem teuer. Die Plausibilität dieser Finanzierung wurde in der Stellungnahme von BCD DEF Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH vom 1. Februar 2008 dargestellt. Im Zuge der…
…750, mit Hinweis auf den Schlussantrag des GA Mischo zur Rs C-221/89, Rn 53 "Ex Parte Factortame"). Die Abgrenzung der Grundfreiheiten wäre jedoch grundsätzlich nach der Art der in Rede stehenden nationalen Beschränkung vorzunehmen (dazu Pülzl, "Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds: Ist die…
…durch den Unternehmer an einen "Factor" (Zessionar) bezeichnet. Je nach der inhaltlichen Ausgestaltung ist dies eine bloß treuhändige Abtretung (Inkassozession), die den Zweck hat, dem Unternehmer die Mahnung und Eintreibung der Forderungen abzunehmen oder ein echter Forderungskauf. Übernimmt der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des…