…der Berufungsschrift wird auf die Frage der Neugründung eines Betriebes und das Vorliegen der Voraussetzungen eingegangen. Die §§ 1 bis 4 NeuFöG lauten auszugsweise: § 1. Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 nicht erhoben: 7. die im Kalendermonat der Neugründung…
…Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten…
…5 NeuFöG wird die Gesellschaftsteuer zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten Erwerber nicht erhoben. Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz BGBl…
…beziehen. Nach der gegenständlich anzuwendenden gesetzlichen Bestimmung des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), BGBl I 1999/106, Art. XV, idgF., gilt Folgendes: "§ 1. Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 nicht erhoben: ….. Z 2. Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken…
…Förderung der Neugründung von Betrieben u.a. die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds samt Kammerumlage nach § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1988 ("Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag") für einen Zeitraum von 12 Monaten nicht erhoben. Nach § 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes…
…gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO festgesetzt hat. Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Begünstigungen des NeuFöG: Gemäß § 1 Z 7 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben u.a. die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds samt Kammerumlage nach § 122…
…gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO festgesetzt hat. Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Begünstigungen des NeuFöG: Gemäß § 1 Z 7 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben u.a. die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds samt Kammerumlage nach § 122…
…auf Neugründungen von Betrieben, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgen (unbefristet gemäß "Konjunkturbelebungsgesetz 2002", BGBl I Nr. 68/2002) - wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 ua. nach § 1 Z 5 die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten…
…2 Z. 2 KVG unterliegen der Gesellschaftsteuer Leistungen, die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt werden (Beispiele: weitere Einzahlungen, Nachschüsse). Nach § 1 Z. 5 NEUFÖG wird die Gesellschaftsteuer zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §…
…X. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt den Berufungsausführungen Folgendes entgegen: "Nach § 1 Z. 5 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft…
…nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG) von der Leistung des Dienstgeberbeitrages bzw. des Zuschlages zu diesem befreit sei. Nach § 1 Z 7 NeuFÖG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 NeuFÖG die im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden…
…nach Eintragung der GmbH im Firmenbuch, unterfertigt worden. Die bezughabenden Bestimmungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), BGBl I 1999/106 idgF, lauten: "§ 1. Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 nicht erhoben: ... 5. Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar…
…einer Gesellschaft von einem Gesellschafter eingebracht, dann bildet diese Einbringung einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG entsteht für die Grunderwerbsteuer die Steuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der …
…zu würdigen: Gemäß § 1 Z 7 des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), BGBl. I 1999/106, in der auf den gegenständlichen Beschwerdefall noch anwendbaren Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011, BGBl. I 2011/76, werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben u.a. die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer…
…Arbeitslöhne der bei der Bf. in diesem Zeitraum beschäftigten Dienstnehmer in Anspruch genommen werden kann. Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG 1967 haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Gemäß § 1 Z 7 NeuFÖG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben…
…Lager, Zerlegung) unter Verwendung der Betriebsmittel (Maschinen, EDV, Warenlager, Kundenstock) der S-GmbH und mit denselben Mitarbeitern ihr Unternehmen mit einem erweiterten Warenangebot betrieb. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 7 NeuFÖG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der § 2…
…mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird (NeuFöG), wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben gemäß § 1 Z. 5 die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft durch den ersten…
…Anwendung des Neugründungsförderungsgesetzes (NeuFöG) ist zu bedenken, dass nach § 1 Z 7 NeuFöG die im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds zur Förderung der Neugründung von Betrieben nicht erhoben werden, doch sieht § 4 leg…
…usw.) ausgefertigt worden, so ist sie der Abgabenerklärung in Abschrift anzuschließen. Diese Verpflichtungen entfallen insgesamt bei Erwerbsvorgängen, für die gemäß § 11 eine Selbstberechnung der Steuer erfolgt. Gemäß § 1 Z 2 des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben (nach § 5a NeuFöG auch…
…der in seiner Unternehmung (seinen Unternehmungen) nach § 2 Wirtschaftskammergesetz 1998 anfallenden Arbeitslöhnen zu berechnen, wobei als Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage nach § 41 FLAG 1967 gilt. Gemäß § 1 Z 7 Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) in der im beschwerdegegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben…