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104 902 Treffer799 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0185-Z3K/06Rückforderung des differenzierten Teiles einer Ausfuhrerstattung wegen eines gefälschten drittländischen Verzollungsbelegs und eines mangelhaften Beförderungspapiers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.03.2007

…Sanktionsvorschreibung vom 12. Mai 2003 erlangte die Bf. nachweislich Kenntnis über die Fälschung des vorgelegten russischen Verzollungsbeleges. Das Berufungsverfahren erstreckte sich dann über einen Zeitraum von 31 Monaten, weil die Rechtsmittelbehörde erster Instanz der D-GmbH die Möglichkeit zur Beibringung von Sekundärnachweisen einräumte, wie die…

UFSZ3K ZRV/0183-Z3K/06Rückforderung einer Ausfuhrerstattung mit Sanktions- und Zinsenvorschreibung wegen Vorlage eines gefälschten drittländischen Verzollungsdokumentes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.03.2007

…Schritte das gemäß Absatz 1 lit a) oder b) gewählte Dokument, also einen Primärnachweis, nicht erhalten kann oder falls Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Dokuments bestehen. Beim Verzollungsbeleg Nr. 22600/31099/001230 handelt es sich zweifelsfrei um eine Fälschung. Die D-GmbH hat diese…

UFSZ3K ZRV/0165-Z3K/06Mangelhafte Grundlage für die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.03.2007

…21. Mai 2002 und zog daraus den Schluss, dass es sich beim vorgelegten Verzollungsbeleg um eine Fälschung handle. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) ergibt sich dieser Schluss aufgrund der Aktenlage nicht zwingend. Zum einen wird im Schreiben der russischen Zollverwaltung vom 21. Mai 2002…

UFSZ3K ZRV/0155-Z3K/06Rückforderung der Ausfuhrerstattung und Sanktionsvorschreibung wegen einer gefälschten drittländischen Einfuhrverzollung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2007

…sogar eine gegenteilige Rechtsansicht hinsichtlich der Auslegung der vorgenannten Bestimmung führt im streitgegenständlichen Fall nicht zum Erfolg. Mit der Rückforderung und Sanktionsvorschreibung vom 12. Mai 2003 erlangte die Bf. nachweislich Kenntnis über die Fälschung des vorgelegten russischen Verzollungsbeleges. Das Berufungsverfahren erstreckte sich dann über einen…

UFSZ2L ZRV/0010-Z2L/02Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung gem. § 5 AEG und Festsetzung einer Sanktion
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.11.2006

…1999 eine Sanktion iHv € 3.353,81. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen mit der Feststellung, dass es sich bei dem damals als Nachweis für die erfolgte Einfuhr der Erstattungsware in Russland von der Bf vorgelegten Verzollungsbeleg um eine Fälschung handle, weil zum einen…

UFSZ3K ZRV/0102-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche Angaben zu ihrer Ersteinvernahme getätigt. Die…

UFSZ3K ZRV/0106-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche Angaben zu ihrer Ersteinvernahme getätigt. Die…

UFSZ3K ZRV/0108-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche Angaben zu ihrer Ersteinvernahme getätigt. Die…

UFSZ3K ZRV/0109-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche Angaben zu ihrer Ersteinvernahme getätigt. Die…

UFSZ3K ZRV/0110-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche Angaben zu ihrer Ersteinvernahme getätigt. Die…

UFSZ3K ZRV/0107-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…Bf. nur unbewiesene Behauptungen betreffend ihren Familienkreis und ihre engen Bekannten in Russland. Ihre Glaubwürdigkeit sei auch durch die Vorlage des gefälschten russischen Verzollungsbeleges in Zweifel zu ziehen. Auch habe sie, nachdem sie sich eines Rechtsbeistandes bedient habe, widersprüchliche Angaben zu ihrer Ersteinvernahme getätigt. Die…

UFSZ3K ZRV/0192-Z3K/06Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2009

…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…

UFSZ3K ZRV/0179-Z3K/06Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2009

…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…

UFSZ3K ZRV/0175-Z3K/06Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Falle der differenzierten Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2009

…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…

UFSZ3K ZRV/0177-Z3K/06Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Falle der differenzierten Erstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.02.2008

…Die Bf. führte aus, sie sei gutgläubig gewesen und die nationalen Behörden hätten die Fälschung nicht erkannt. Die dreijährige Verjährungsfrist sei anzuwenden. Eine Rückforderung sei auch unzulässig, wenn der Vertragspartner im Drittland ohne Wissen und Willen des Exporteurs Malversationen zum Nachteil des Drittlandes vornehme. Abschließend…

UFSZ3K ZRV/0167-Z3K/06Rückforderung der Ausfuhrerstattung und Sanktionsvorschreibung wegen einer gefälschten drittländischen Einfuhrverzollung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.03.2007

…sogar eine gegenteilige Rechtsansicht hinsichtlich der Auslegung der vorgenannten Bestimmung führt im streitgegenständlichen Fall nicht zum Erfolg. Mit der Rückforderung und Sanktionsvorschreibung vom 13. November 2002 erlangte die Bf. nachweislich Kenntnis über die Fälschung des vorgelegten russischen Verzollungsbelegs. Das Berufungsverfahren erstreckte sich dann über einen…

UFSZ3K ZRV/0018-Z3K/05Beweiswürdigung im Rahmen der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.07.2007

…Salzburg/Erstattungen eine Erstattung in Höhe von ATS 378.324,00 (entspricht EUR 27.493,88) zuerkannt. Für 1.407,00 kg des Produktcodes 0203 2955 9110 zahlte die belangte Behörde lediglich die so genannte Grunderstattung, weil die genannte Menge vom vorgelegten russischen Verzollungsbeleg nicht…

UFSZ3K ZRV/0017-Z3K/05Beweiswürdigung im Rahmen der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.07.2007

…Salzburg/Erstattungen eine Erstattung in Höhe von ATS 384.987,00 (entspricht EUR 27.978,10) zuerkannt. Für 349,00 kg des Produktcodes 0203 2955 9110 zahlte die belangte Behörde lediglich die so genannte Grunderstattung, weil die genannte Menge vom vorgelegten russischen Verzollungsbeleg nicht umfasst…

UFSZ3K ZRV/0013-Z3K/05Verladeliste in Verbindung mit Packliste als taugliche Beweismittel für die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.07.2007

…Juli 2001). Freimütig legte er dabei auch die Motive für die Fälschungen offen, nämlich die schleppende bzw verweigerte Zusendung der Verzollungsbelege durch die russischen Geschäftspartner einerseits und auf der anderen Seite der dadurch entstandene Druck seitens der österreichischen Lieferanten, die diese Belege für die Beantragung…

UFSZ3K ZRV/0011-Z3K/05Verladeliste und Faxnachrichten als taugliche Beweismittel für die Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.07.2007Teil 1/2

…Juli 2001). Freimütig legte er dabei auch die Motive für die Fälschungen offen, nämlich die schleppende bzw verweigerte Zusendung der Verzollungsbelege durch die russischen Geschäftspartner einerseits und auf der anderen Seite der dadurch entstandene Druck seitens der österreichischen Lieferanten, die diese Belege für die Beantragung…