…führte aus, dass die Körperschaftsteuervorauszahlung für den Zeitraum 10-12/07 von € 9.423,17 am 15. Jänner 2008 fällig gewesen sei. Das Zahlungserleichterungsansuchen gemäß § 212 BAO sei erst am 16. November 2007 (Briefkasteneinwurf) beim zuständigen Finanzamt eingebracht worden. Auf Grund der Bestimmung des …
…die dieses gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 iVm § 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 zu einer Anhebung der Körperschaftsteuervorauszahlungen berechtigen würden. Eine Verpflichtung des Beschwerdeführers, von sich aus und ohne bescheidmäßige Festsetzung höhere Vorauszahlungsbeträge zu leisten, bestand daher jedenfalls nicht. Ein Geschäftsführer einer…
…dass aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO die Inanspruchnahme des Bw. für die im Spruch genannten Abgaben im Ausmaß von € 149.335,60 zu Recht erfolgte. Da jedoch die Fälligkeit der im Spruch dargestellten Abgaben im Ausmaß von € 153…
…daher für die nichtbezahlten Körperschaftsteuervorauszahlungen bis Konkurseröffnung hafte. Die Körperschaftssteuervorauszahlung 07-09/2013 (Fälligkeit 15.8.2013) falle aus dem Haftungszeitraum und sei daher der Beschwerde diesbezüglich stattzugeben gewesen. Für die Körperschaftssteuervorauszahlung für das erste und zweite Quartal liege die gesetzliche Fälligkeit am 15.2…
…insbesondere die Dienstgeberbeiträge, die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag und die Umsatzsteuer mit ihrer monatlichen Fälligkeit vorgehalten, da dies im bisherigen Verfahren nicht geschehen ist (vgl. VwGH 26. Mai 2012, Ra 2020/13/0073, VwGH 30. Jänner 2014, 2013/16/0199). Der Beschwerdeführer führte aus, die Gläubigergleichbehandlung…
…dass beim Eintritt der Fälligkeit der Körperschaftsteuervorauszahlungen für das vierte Quartal 2000 bereits von Anfang an keine liquiden Mittel zu deren Begleichung vorhanden gewesen seien, eingehen müssen. Tatsächlich weisen die vorgelegten Kopien des "Kassabuchs" und die "Gegenüberstellung der Soll- und Ist-Zahlungen" für dieses Quartal…
…Bescheides über die Festsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen angeschlossen wird, damit dem Beschwerdeführer ausreichend Kenntnis über den Abgabenanspruch verschafft wird. Das Unterbleiben einer solchen Bekanntmachung macht den Haftungsbescheid rechtswidrig (VwGH 28.5.1993, 93/17/0049) bzw. liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über…
…Körperschaftsteuern 2008 und 2009 zwar nicht mehr bestand, ihm jedoch mangels Abgabe von Steuererklärungen dennoch eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen war. Hingegen geht der Einwand des Finanzamtes, dass der Bf. (auch) zur Entrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlungen der Jahre 2009 und 2010 (Mindestkörperschaftsteuer) verpflichtet gewesen sei, ins Leere…
…war daher für das Bundesfinanzgericht nicht möglich, im Wege der Rechtsmittelentscheidung erstmalig eine Haftung für Körperschaftsteuervorauszahlungen 1-12/2007 und 1-12/2008, welche andere Fälligkeiten und somit auch andere maßgebliche Beurteilungszeitpunkte haben und zu welchen der Bf. im erstinstanzlichen Verfahren auch keine Möglichkeit einer…
…Ausführungen der belangten Behörde entgegenzuhalten, dass dem Gesetz nicht zu entnehmen ist, dass ein Abgabepflichtiger dem Finanzamt unaufgefordert Umstände mitzuteilen hat, die dieses gem. § 45 Abs. 4 EStG 1988 i.V.m. § 24 Abs. 3 Z. 1 KStG 1988 zu einer Anhebung der Körperschaftsteuervorauszahlungen berechtigen…
…Höhe von € 4.515,81 sowie die Körperschaftsteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2021 in Höhe von € 5.000 fällig. In den Monaten August 2021 bis November 2021 wurden bereits Säumniszuschlagsbescheide erlassen. Über die Fälligkeit der Körperschaftsteuervorauszahlungen wurde die Beschwerdeführerin zeitnah mit gesondertem Schreiben…
…rechtswirksam erfolgt. Die Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019 seien aufgrund des Vorauszahlungsbescheides vom 06.11.2018 festgesetzt worden, da diese dem Haftungsbescheid nicht beigelegt worden seien, entfalle die Haftung für diese Abgaben. Die Fälligkeit der Körperschaftsteuer 2018 sei im Bescheid vom 24.10.2019 mit 02.12.2019…
…der Körperschaftsteuervorauszahlungen 10-12/00 treffe den Bw. nicht, da er zum Fälligkeitszeitpunkt (15. November 2000) nicht mehr Geschäftsführer gewesen sei. Ebenso hafte der Bw. nicht für die laufenden Abgaben DB 11/00, DZ 11/00, DB 02/01, da er zum Zeitpunkt der Fälligkeit…
…| 437,00 | Körperschaftsteuer | 10-12/12 | 439,00 | Körperschaftsteuer | 01-03/13 | 437,00 | Körperschaftsteuer | 04-06/13 | 437,00 | Summe | | 171.748,40 Die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben liegen zwischen 15…
…dem Verantwortlichen auch schwerstens persönlich vorwerfbar sei (OGH 29.9.1978, EvBl 1979/103; 18.4.1973, EvBl 1973/265). Von diesen Voraussetzungen ausgehend wäre den zuständigen Mitarbeiterinnen in Folge der dargestellten Umstände (mehrfache Festsetzungen der Körperschaftsteuervorauszahlungen, mehrfach geänderte Buchungsmitteilungen, urlaubsbedingte Abwesenheit, Wechsel des Verantwortungsbereiches…
…Folglich war die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers im erfolgten Ausmaß ermessenskonform. Zusammenfassung Der Haftungsbetrag war somit von 68.640,27 Euro um 312,00 Euro (Körperschaftsteuervorauszahlung 1-3/2019) 3,10 Euro (Barauslagenersatz 2018) auf 68.325,17 Euro zu mindern. Im Ergebnis war somit spruchgemäß…
…der Primärschuldnerin sowie die auf die einzelnen Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) enthalten sein müssen. Nachdem der Beschwerdeführer dieser Aufforderung nicht entsprochen hat, zog das Finanzamt mit angefochtenem Bescheid vom 1. April 2010 den Beschwerdeführer als Geschäftsführer wegen nicht entrichteter Lohnabgaben, Umsatzsteuervorauszahlungen, Säumniszuschlägen und Körperschaftsteuervorauszahlungen der…
… 9 BAO vom 28.11.2005 wegen nicht entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume Dezember 2004 bis Mai 2005 sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen der Zeiträume April bis Juni und Juli bis September 2005 in Höhe von € 22.941,42 zur Haftung heran. Mit Schreiben vom 19.12…
…9. Jänner 2018 erfolgt. Die Fälligkeiten der im Haftungsbescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten lägen vor dem Strike-off-Termin und würden daher das existente Steuersubjekt treffen. Die Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer) seien jedoch von Gesetzes wegen fällig (vgl. die Fälligkeitstermine in der Tabelle). Zu diesen Terminen sei der Bf…
…deren Fälligkeit und wurde ebenfalls nicht entrichtet. EG 2015 und BAL 2015 von zusammen € 73,39 betrifft Gebühren im Einbringungsverfahren, die am 11.5.2015 im Zusammenhang mit dem Versuch, den Rückstand von damals € 8.239,45 einbringlich zu machen, vorgeschrieben wurden. Der…