…zur Erzwingung einer Leistung kann nicht als durch diese Bestimmung gedeckt angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn - was im gegenständlichen Fall nicht gegeben ist - der Höchstbetrag gemäß § 111 Abs. 3 BAO insgesamt nicht überschritten wird. Somit ist die - zusätzlich zur Zwangsstrafe zur Erzwingung der…
…Fa. P.S. GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er sei, ein Insolvenzverfahrens erst vor kurzem abgeschlossen worden sei. Objektiv unmöglich ist die Erbringung einer Leistung dann, wenn der Erfüllung durch den Abgabepflichtigen äußere unüberwindbare Hindernisse im Weg stehen. Die bekämpfte Zwangsstrafe wurde festgesetzt, weil der Bw…
…Die belangte Behörde erließ dagegen eine abweisende Beschwerdevorentscheidung am 18. März 2014, die sie damit begründete, dass gemäß § 111 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörden berechtigt seien, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen…
…Auflage, § 244 BAO, RZ 1). Es ist auch unbedenklich, dass diese mit der Aufforderung zur Erbringung der Leistung verbunden wird, sohin in einem Schriftstück zusammengefasst wird (vgl. Stoll, BAO Kommentar, Bd. 1, S 1199). Wie die inhaltliche Ausgestaltung der Androhung der Zwangsstrafe zu erfolgen hat…
…Auflage, § 244 BAO, RZ 1). Es ist auch unbedenklich, dass diese mit der Aufforderung zur Erbringung der Leistung verbunden wird, sohin in einem Schriftstück zusammengefasst wird (vgl. Stoll, BAO Kommentar, Bd. 1, S 1199). Wie die inhaltliche Ausgestaltung der Androhung der Zwangsstrafe zu erfolgen hat…
…Auflage, § 244 BAO, RZ 1). Es ist auch unbedenklich, dass diese mit der Aufforderung zur Erbringung der Leistung verbunden wird, sohin in einem Schriftstück zusammengefasst wird (vgl. Stoll, BAO Kommentar, Bd. 1, S 1199). Wie die inhaltliche Ausgestaltung der Androhung der Zwangsstrafe zu erfolgen hat…
…Bw. sowohl 2000 als auch 2001 unter der Besteuerungsgrenze lag, sowie des Umstandes, dass bereits für die Erbringung derselben Leistung eine Zwangsstrafe von 150,00 € festgesetzt wurde, wurde die Zwangsstrafe jedoch von 300,00 € auf 200,00 € reduziert. Bezüglich des Einwandes, dass…
…Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekannt geben. Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen…
…blieb auch unbestritten, sodass es einer eingehenden Beweiswürdigung nicht bedarf. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich…
…blieb auch unbestritten, sodass es einer eingehenden Beweiswürdigung nicht bedarf. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich…
… 111 Abs 3 BAO den Betrag von EUR 5.000,00 nicht übersteigen. Unter einer "einzelnen" Zwangsstrafe ist die Summe aller zur Erzwingung einer bestimmten Leistung festgesetzten Zwangsstrafen zu verstehen (VwGH 15.12.2022, Ra 2022/13/0023). Im Rahmen der Ermessensübung sind ua zu…
…ist mit Setzung einer Frist von sechs Wochen vorzunehmen. Zwangsstrafen gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG gelten nach § 16 Abs. 2 WiEReG als Abgaben. Nach § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen…
…ist mit Setzung einer Frist von sechs Wochen vorzunehmen. Zwangsstrafen gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG gelten nach § 16 Abs. 2 WiEReG als Abgaben. Nach § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen…
…ist mit Setzung einer Frist von sechs Wochen vorzunehmen. Zwangsstrafen gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG gelten nach § 16 Abs. 2 WiEReG als Abgaben. Nach § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen…
…Zwangsstrafe ist mit Setzung einer Frist von sechs Wochen vorzunehmen. Gemäß § 111 Abs. 1 erster Satz BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen…
…dies auch für Ermessensentscheidungen des Bundesfinanzgerichtes. Gemäß § 111 Abs. 3 BAO darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von 5.000,00 € nicht übersteigen. Unter einer "einzelnen" Zwangsstrafe ist die Summe aller zur Erzwingung einer bestimmten Leistung festgesetzten Zwangsstrafen zu verstehen (vgl. Ritz/Koran, BAO7, …
…dies auch für Ermessensentscheidungen des Bundesfinanzgerichtes. Gemäß § 111 Abs. 3 BAO darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von 5.000,00 € nicht übersteigen. Unter einer "einzelnen" Zwangsstrafe ist die Summe aller zur Erzwingung einer bestimmten Leistung festgesetzten Zwangsstrafen zu verstehen (vgl. Ritz/Koran, BAO7, …
… 111 Abs. 3 BAO den Betrag von EUR 5.000,00 nicht übersteigen. Unter einer "einzelnen" Zwangsstrafe ist dabei die Summe aller zur Erzwingung einer bestimmten Leistung festgesetzten Zwangsstrafen zu verstehen (VwGH 15.12.2022, Ra 2022/13/0023, mwN). Was das im Hinblick auf…
…einer Zwangsstrafe nicht dazu veranlasst sah, ihrer Meldepflicht nachzukommen, erscheint dies keineswegs unbillig. Die "einzelne" Zwangsstrafe darf nach § 111 Abs. 3 BAO den Betrag von EUR 5.000,00 nicht übersteigen. Unter einer "einzelnen" Zwangsstrafe ist dabei die Summe aller zur Erzwingung einer bestimmten Leistung…
…Abs. 3 BAO zu verweisen, demzufolge die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von 5.000,00 € nicht übersteigen darf. Unter einer einzelnen Zwangsstrafe im Sinne dieser Bestimmung ist die Summe aller zur Erzwingung einer bestimmten Leistung festgesetzten Zwangsstrafen zu verstehen (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO …