…von Sprachkenntnissen allgemeiner Natur, weil diese für das tägliche Leben jedes Menschen von Interesse und Nutzen sein können (siehe z. B. VwGH vom 26.04.1989, 88/14/0091). Eine Anerkennung als Werbungskosten kommt für derartige Aufwendungen allerdings ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Erwerb…
…privaten Sphäre zuzurechnen sind, gehören nach der Judikatur der Höchstgerichte die Kosten für die Erwerbung von Sprachkenntnissen allgemeiner Natur, weil diese für das tägliche Leben jedes Menschen von Interesse und Nutzen sein können (VwGH 88/14/0091 vom 26.4.1989). Derartige Kosten können ausnahmsweise…
…Werbungskosteneigenschaft zukommt. Wie obig ausgeführt, diente der auf Malta absolvierte Sprachkurs dem Erwerb von Sprachkenntnissen allgemeiner Natur. Da solche Bildungsmaßnahmen für das tägliche Leben jedes Menschen von Interesse und Nutzen sein können und insofern eine private Veranlassung nahe liegt, kam für derartige Aufwendungen bis zum…
…ab. Die Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten liege vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben würden. Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richte sich nach jenen Merkmalen, welche für die steuerlichen Anerkennung von Studienreisen erforderlich…
…Werbungskosten anerkannt. Aufwendungen für einen Sprachkurs seien nämlich nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn hiedurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Der Erwerb von Sprachkenntnissen, die von allgemeinem Interesse und Nutzen seien, weil sie die Allgemeinbildung erhöhten, sei…
…Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den jeweils ausgeübten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten liegen vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden…
…Internetseiten, die ausschließlich in englischer Sprache verfügbar sind. Mag die Aneignung allgemeiner Sprachkenntnisse immer auch zu einer persönlichen Bereicherung und allgemeinen Bildungserweiterung führen, ist dem Bw dennoch zuzustimmen, dass der Erwerb von Grundkenntnissen einer Fremdsprache unabdingbare Voraussetzung und Vorstufe für die Erlernung qualifizierter Fremdsprachenkenntnisse ist…
…kein Reiseprogramm, sondern um ein Sprachstudium. An diesem Sprachstudium nehmen jene Personen teil, die ein hohes Interesse am Erwerb von professionellen Sprachkenntnissen besitzen, die sie auch natürlich beruflich verwerten wollen. Das Ausmaß an Freizeit war sehr eingeschränkt, da nur durch zeitintensive Vorbereitungen und Vokabelstudium, das…
…1988 sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ebenso als Werbungskosten abzugsfähig. Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden. Eine Fremdsprachenausbildung kann auch eine Umschulungsmaßnahme darstellen…
…Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden (vgl VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117). Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (JAKOM/Lenneis, EStG10, …
…des Steuerpflichtigen erfolgen würden. Hinsichtlich eines Sprachkurses würden wohl die Kenntnisse von Grammatik, Aussprache, etc. die notwendige Grundlage für den anschließenden Erwerb spezieller Sprachkenntnisse bilden. Dies ändere jedoch nichts daran, dass Lehrinhalte allgemeiner Natur für jedermann von Interesse und Nutzen seien, weil sie die Allgemeinbildung…
…seien lediglich Sprachkenntnisse allgemeiner Natur zwecks besserer Kommunikation mit Patienten ausländischer Herkunft vermittelt worden. Zu berücksichtigen sei auch, dass ein Asylwerber in der Regel von Dolmetschern begleitet würde. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt liegt vor: Der Bw. besuchte in der Zeit von 1…
…Rz 363) liegen seit 2000 (Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999) abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten auch dann vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (z.B. Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin, Verkäuferin…
…auf die Einnahmen des Abgabepflichtigen haben. Der von der Bw besuchte Sprachkurs "Language Centre" in Torbay, England, vermittelte Sprachkenntnisse allgemeiner Natur. Es handelte sich dabei um einen Sprachkurs ohne berufsspezifische Ausbildung. Das Schwergewicht des dreiwöchigen Kurses lag auf einer allgemeinen Ausbildung in der englischen Sprache…
…Sprachkenntnisse allgemeiner Natur vermittelt werden (weitere Auslegung als VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117 ). Die Reise- und Aufenthaltskosten werden in der Regel zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehören, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche berufliche Bedingtheit erkennbar ist (lehrgangsmäßige Organisation, Ausrichtung von…
…denen insbesondere die Reisekosten beinhaltet sind und in Kosten, die unmittelbar durch den Sprachkurs erwachsen sind. Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (Jakom/Lenneis, EStG16, …
…verwandten Beruf des StPfl abgestellte berufsspezifische Sprachkenntnisse (zB Fachvokabular auf dem Gebiet Recht, Wirtschaft oder Technik) vermittelt werden (VwGH 26. 4. 1989, 88/14/0091) oder • wenn auf Grund der (konkreten) Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (zB Grundkenntnisse für…
…Sprachkenntnisse allgemeiner Natur vermittelt werden (weitere Auslegung als VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117). Die Reise- und Aufenthaltskosten werden in der Regel zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehören, soweit nicht die (nahezu) ausschließliche berufliche Bedingtheit erkennbar ist (lehrgangsmäßige Organisation, Ausrichtung von…
…Rz 363) liegen seit 2000 (Steuerreformgesetz 2000, BGBl. I Nr. 106/1999) abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten auch dann vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden, wie zB Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin, Verkäuferin…
…6.2000, 2000/14/0096). 5.1. Sprachkurse: Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (zB Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Verkäuferin, vgl. Jakom/ Lenneis , EStG12…