…abgewiesen." Mit Schriftsatz vom 28. Feber 2007 stellte der rechtliche Vertreter des Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte hiezu ua folgendes aus: "In Erweiterung der bereits dargelegten Berufungsbegründungen wird ausgeführt, dass auch die in der Berufungsvorentscheidung…
…steuerhängig bleiben, wenn durch die Einbringung eine internationale Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 entsteht oder erweitert wird. Nicht steuerlich verstrickte Reserven sollen jedoch unabhängig davon, worauf das Fehlen der Steuerhängigkeit beruht, durch Einbringungen nicht zu steuerverstrickten stillen Reserven werden. Dementsprechend kommt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Herbert Schober BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adr.Bf***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 6. Februar 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 6. Jänner 2023, GZ. ***1***, betreffend Beschlagnahme gem. § 26…
…Durch diese Bestimmung soll die Besteuerung des unternehmerischen Kommittenten vereinfacht werden, nicht aber der Unternehmerbegriff des § 2 UStG fiktiv erweitert werden. Ob jemand Unternehmer ist, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen, aus denen auf den Beginn und die Fortsetzung einer gewerblichen nachhaltigen Tätigkeit geschlossen werden…
…In teleologischer Interpretation ist daher der Anwendungsbereich des § 239 Abs. 2 BAO dahingehend zu erweitern, dass auch innerhalb der Dreimonatsfrist fällige, aber nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben den Rückzahlungsbetrag vermindern. Unverständlich ist im vorliegenden Fall überhaupt die Aufrechterhaltung des Rückzahlungsantrages im Wege der gegenständlichen Berufung angesichts der…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…
…ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter Unternehmer bei einer derartigen Verlustsituation ohne…
…die allgemeinen Vorschriften über den Jahrsabschluss und den Lagebericht (§§ 222 bis 234 UGB, wobei die Bestimmung des § 226 Abs. 2 UGB über die Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes ausgenommen sind, §§ 236 bis 239 und 243 UGB), sowie über den Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§…
…hätte erhalten können. Die besicherten Kredite dürfen nicht dazu dienen, den Betrieb des Schuldners zu erweitern oder ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln. Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist. …
…führt er hierdurch Umsätze iHv 50.000 Euro in Österreich aus. Er plant, sein Geschäftsfeld im Jahr 2026 auf Kunden in Deutschland zu erweitern. Lösung: Der Unternehmer kann sich für das Verfahren nach Art. 6a UStG 1994 registrieren und in der Vorabmitteilung (Art. 6a Abs…
…Wir wollten, dass die Leute in der Umgebung ein gutes Bild von der Firma haben, weil wir den Solarpark erweitern wollten und ein gutes Image für die geplanten Grundstückskäufe brauchten. Fa: Es gab aber bereits Optionsverträge? M: Ja, aber wir brauchen immer noch welche. 37…
…den Beschwerdegegenstand auszutauschen oder allenfalls - wie es hier erforderlich wäre - zu erweitern. Somit ist im gegenständlichen Fall das rechtliche Schicksal jedes verfahrensgegenständlichen Faktums für sich selbstständig zu prüfen." Ein Fortsetzungszusammenhang war nicht Thema des behördlichen Verfahrens und wurde auch nicht mittels Beschwerde der Amtsbeauftragten geltend…
…fortan auf selbständiger Basis habe arbeiten wollen. In weiterer Folge habe er die Geschäftsführung der Beschwerdeführerin übernommen und es sei beschlossen worden, den landwirtschaftlichen Betrieb um den Handel mit Pflanzenschutzmitteln zu erweitern. Die Geschäftsführung wurde im Oktober 2011 übernommen. Wenn der spätere Geschäftsführer der Beschwerdeführerin…
…ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht…