…Vogl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Antrag auf anteilige Erstattung der mit Bescheid vom 21. März 2001 vorgeschriebenen Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…die Voraussetzungen für die Anwendung der Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit. a ErbStG vor und meint, dass allenfalls eine Abänderung gemäß § 295a BAO vorzunehmen sei. Dem ist zu entgegnen, dass das Finanzamt sowohl über den diesbezüglichen Erstattungsantrag als auch über den Eventualantrag auf Abänderung…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Jänner 2009 betreffend die Abweisung des Antrages auf Rückerstattung der Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Vereinbarung vom 19. Dezember 2007 hat F an seinen 65/405-Wohnungseigentumsanteilen…
…August 2007 der Schenkungssteuerbescheid vom 17. März 2003 aufgehoben. Mit Eingabe vom 4. April 2006 stellte die Berufungswerberin einen Erstattungantrag der Schenkungssteuer gemäß § 33 a ErbStG. Die Abgabenbehörde habe bei der Festsetzung des ursprünglichen Schenkungssteuerbescheides einen als Darlehensvertrag zu wertenden Vertrag als Schenkung qualifiziert und…
…0566-G/07 Folge gegeben und der Schenkungssteuerbescheid vom 17. März 2003 aufgehoben. Mit Eingabe vom 4. April 2006 stellte die Berufungswerberin einen Erstattungantrag der Schenkungssteuer gemäß § 33 a ErbStG. Die Abgabenbehörde habe bei der Festsetzung des ursprünglichen Schenkungssteuerbescheides einen als Darlehensvertrag zu wertenden Vertrag…
…ist der Beschwerdeführerin, (Bf.), für die Zuwendung eines Geldbetrages von € 35.088,00 zur Anschaffung eines PKWs d.M. Z, die Schenkungssteuer in der Höhe von € 6.955,60 vorgeschrieben worden. Dagegen hat die Bf. berufen. Diese Berufung hat der Unabhängige Finanzsenat, (UFS…
…37 Abs. 2 PSG ableitet. Abschließend ist festzuhalten, dass der Verwahrer gemäß § 37 Abs. 2 PSG nicht zum Kreis der Abgabenschuldner der Schenkungssteuer zählt und somit nicht berechtigt ist, einen Erstattungsantrag gemäß § 33 ErbStG zu stellen. II) § 289 in der Fassung BGBl. Nr. 97/2002…
…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Februar 2006, StNr. yyy betreffend Stundungszinsen - Steuer (Schenkungssteuer) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit notarieller Nachstiftungsvereinbarung vom 25. September 2000 übertrug C.R., der Stifter, 534.411 Stückaktien der C-…
…Zurückweisung eines Erstattungsantrages mangels Aktivlegitimation entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Der Antrag vom 3. August 2010 auf Refundierung der mit Bescheid vom 12. Dezember 1996 zu St. Nr. 123 durch Y. bezahlten Schenkungssteuer in…
…in § 33 ErbStG genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erstattung der Erbschaftsteuer besteht und umgekehrt bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen im Verfahren betreffend einen Erstattungsantrag kein Raum für eine Ermessensentscheidung gegeben ist. Billigkeitserwägungen könnten nur in einem Verfahren um Nachsicht der Schenkungssteuer eine Rolle spielen, wofür ein…
…August 2008 verwirklichten, erbschaftssteuerrelevanten Tatbeständen, sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch an die übrigen Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes gebunden. Gemäß § 33 lit.b Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz, (ErbStG 1955), ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit ein Erwerb von Todes wegen herausgegeben werden…
…gemäß § 33 ErbStG ergangen ist. Ob der Schriftsatz vom 14. Oktober 2005 oder eines der weiteren Berufungsschreiben als Erstattungsantrag gemäß § 33 ErbStG anzusehen ist, ist nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens. C) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Schenkungssteuer § 303 BAO lautet, soweit für das Berufungsverfahren von Bedeutung, wie…
…Spielbankabgabe auch die frühere Erbschafts- und Schenkungssteuer und jetzt, seit 1. August 2008 auch die Stiftungseingangssteuer für unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen von einer saldierten Bemessungsgrundlage ausgeht. Bemessungsgrundlage gemäß § 20 ErbStG 1955 war der „Nettoerwerb“, Besitzposten abzüglich Schuldposten, der Unterschiedsbetrag wurde der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterzogen…
…einer deutschen Staatsbürgerin an ihre österreichische Nichte eine Geldschenkung vorgenommen, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche Schenkungssteuer auf die österreichische anzurechnen. Der in EAS.1384 behandelte Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Ging es doch in dem Fall der EAS.1384 um…
…1, St.Nr.1 und 2) vom 19. April 2005 zu ErfNr.2, St.Nr.2, jeweils betreffend Erstattung von Schenkungssteuer, nach der in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1) Mit Stiftungserklärung vom 8…
…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als…