…3 ZustG). Dies ist zB bei einer GmbH jeder Geschäftsführer. Kann das Dokument nicht an den Empfänger (Geschäftsführer) zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden [Ersatzzustellung (vgl. dazu VwGH vom 29.10.2015, 2013/07/0102…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
… 16 Zustellgesetz bestimmt: Abs. 1: Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des…
…Zustellung auszuschließen; an sie darf nicht zugestellt werden. § 16 Zustellgesetz lautet: Ersatzzustellung § 16. (1) Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, daß…
…13 Abs. 3 regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. Ersatzempfänger kann jede erwachsene Person sein, die an derselben Abgabestelle wie der Empfänger wohnt oder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber des Empfängers ist und zur Annahme bereit ist. Eine Ersatzzustellung gilt nicht als bewirkt, wenn sich ergibt, dass der…
… 16 Abs. 1 Zustellgesetz (ZustG) lautet: Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, daß sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne…
…Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf gemäß § 16 Abs. 1 ZuStG an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs…
…Zu prüfen ist im gegenständlichen Fall, ob die Ersatzzustellung des Bescheid des Magistrates vom 25.7.2014 über die Verweigerung der Konzession für das Taxi Gewerbe an eine nicht mehr bestehende Anschrift der Beschwerdeführerin wirksam erfolgte. Der Rückschein wurde von xx als Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin…
…wird. (§ 212a Abs.1 BAO) Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabenstelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des …
… Wie mit Ihnen anlässlich unseres Telefonates am 26. April 2012 besprochen, wären, um von der Unwirksamkeit der Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO 2007 an Ihre Mitbewohnerin ausgehen zu können, konkretere Angaben zu den Umständen und Gründen Ihrer Abwesenheit von der…
…und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so bestimmt § 16 Zustellgesetz (ZustG), dass an diesen dann zugestellt werden kann (Ersatzzustellung), wenn der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs 3 regelmäßig an der Abgabestelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…bereits dargelegt, gebe es weder in Top 3 noch in Top 2 Mitbewohner der KG, weshalb auch aus diesem Grund keine Ersatzzustellung erfolgt sei. Zumal es sich um eine juristische Person und Geschäftsräumlichkeiten handelt und daher auch keine Mitbewohner vorhanden sein können. 2. Des weiteren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. L.K in der Beschwerdesache B.L, O.Str. 2, L.a.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 12.01.2012, betreffend Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Roland Gabl Rechtsanwalts- Kommandit-Partnerschaft, Museumstraße 31a, 4020 Linz, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Daniel Graschitz LL.M.(WU) in der Finanzstrafsache ***Beschwerdeführerin***, ***Adresse Beschwerdeführerin***, vertreten durch Mag. Ulrich Hiob, Lazarettgasse 29 Tür 12, 1090 Wien gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026…