…als Pächter zahlreicher Liegenschaften auf. Laut vorliegenden Ausfuhranmeldungen führte die Kft. große Mengen an Ernteerzeugnissen nach Österreich aus. Als Rechnungsadressat und Warenempfänger war in den ungarischen Zoll- und Handelsdokumenten der Bf. mit seiner Privatanschrift in Österreich vermerkt. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien…
…als Pächter zahlreicher Liegenschaften auf. Laut vorliegenden Ausfuhranmeldungen führte die Kft. große Mengen an Ernteerzeugnissen nach Österreich aus. Als Rechnungsadressat und Warenempfänger war in den ungarischen Zoll- und Handelsdokumenten der Bf. mit seiner Privatanschrift in Österreich vermerkt. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien…
…konnte, dass der Bf. bei der nachträglichen Prüfung der Zollanmeldungen die ihm gemäß Artikel 14 ZK obliegende Mitwirkungspflicht verweigern würde. Dass ihm das Abfertigungszollamt die Auskunft erteilt habe, die Zollfreiheit wäre auch für zugekaufte Ernteerzeugnisse zu gewähren, behauptet nicht einmal der Bf. Sein Einwand, die…
…fallweise beschäftigt hat. Bei der Prüfung wurde vom Lohnsteuerprüfer festgestellt, dass Aushilfslöhne laut Buchhaltung in der Lohnverrechnung nicht erfasst worden sind. Im vorgelegten Lohnsteuerprüfungsakt befinden sich Ablichtungen von Rechnungen für Erntearbeiten. Aus den am 28. März 1997 ausgefertigten Belegen ist zu entnehmen, dass die Bw…
…Abgaben statt. Dabei wurden nachfolgende Prüfungsfeststellungen im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2012 getroffen: "Die meisten Dienstnehmer wurden mit jeweils 20 Stunden pro Woche bei der GKK angemeldet. Dies trifft sowohl auf die Saisonarbeiter als auch auf die Erntehelfer zu. Lediglich…
…50-60 Stunden. Die Angabe der Entlohnung (€ 580 / Woche) würde bei einer angeblichen Wochenstundenanzahl von 20 zu einem Stundenlohn von € 29.- führen, was angesichts der ausgeübten Tätigkeiten als Erntehelfer zweifelsohne fernab jeglicher Realität ist. Nur in Kombination machen diese Angaben, nämlich die durchschnittlich…
…Abgaben statt. Dabei wurden nachfolgende Prüfungsfeststellungen im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2012 getroffen: "Die meisten Dienstnehmer wurden mit jeweils 20 Stunden pro Woche bei der GKK angemeldet. Dies trifft sowohl auf die Saisonarbeiter als auch auf die Erntehelfer zu. Lediglich…
…konnte, dass der Bf. bei der nachträglichen Prüfung der Zollanmeldungen die ihm gemäß Artikel 14 ZK obliegende Mitwirkungspflicht verweigern würde. Dass ihm das Abfertigungszollamt die Auskunft erteilt habe, die Zollfreiheit wäre auch für zugekaufte Ernteerzeugnisse zu gewähren, behauptet nicht einmal der Bf. Sein Einwand, die…
…als Pächter zahlreicher Liegenschaften auf. Laut vorliegenden Ausfuhranmeldungen führte die Kft. große Mengen an Ernteerzeugnissen nach Österreich aus. Als Rechnungsadressat und Warenempfänger war in den ungarischen Zoll- und Handelsdokumenten der Bf. mit seiner Privatanschrift in Österreich vermerkt. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien…
…als Pächter zahlreicher Liegenschaften auf. Laut vorliegenden Ausfuhranmeldungen führte die Kft. große Mengen an Ernteerzeugnissen nach Österreich aus. Als Rechnungsadressat und Warenempfänger war in den ungarischen Zoll- und Handelsdokumenten der Bf. mit seiner Privatanschrift in Österreich vermerkt. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien…
…als Pächter zahlreicher Liegenschaften auf. Laut vorliegenden Ausfuhranmeldungen führte die Kft. große Mengen an Ernteerzeugnissen nach Österreich aus. Als Rechnungsadressat und Warenempfänger war in den ungarischen Zoll- und Handelsdokumenten der Bf. mit seiner Privatanschrift in Österreich vermerkt. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien…
Das Höchstgericht hat in diesem Erkenntnis festgestellt, dass eine Beschränkung der Eingangsabgabenfreiheit nur auf solche landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit inländischen Betriebsmitteln und Arbeitskräften erwirtschaftet wurden, der anzuwendenden Befreiungsbestimmung nicht zu entnehmen ist. Der dieser höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich aber insofern wesentlich vom…
Das Höchstgericht hat in diesem Erkenntnis festgestellt, dass eine Beschränkung der Eingangsabgabenfreiheit nur auf solche landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit inländischen Betriebsmitteln und Arbeitskräften erwirtschaftet wurden, der anzuwendenden Befreiungsbestimmung nicht zu entnehmen ist. Der dieser höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich aber insofern wesentlich vom…
…iHv. € 2.318,05. Aus der entsprechenden Beilage (E 1c) zur Einkommensteuererklärung geht hervor, dass bei Ermittlung dieser Einkünfte eine Absetzung für außergewöhnliche Ernteschäden und Viehverluste von € 3.000,- in Ansatz gebracht wurde. Der Bw. vermerkte hiezu handschriftlich auf der Erklärung: "Schlechter Aufgang…
…des Finanzamtes wurde dazu erläutert, beim Betrag von 10.000 S handle es sich um eine Einmalzahlung des Golfplatzbetreibers, mit der ein durch die Zurverfügungstellung von Wegflächen verursachter Ernteausfall abgegolten worden sei. Die Zahlung über 50.000 S sei dafür bezahlt worden, dass "in gewissem…
…14/0244). Die Aufwertung ist gegen entstandenen Aufwand (zB Wiederaufforstungs- und Pflegekosten) zu verrechnen. 6.6.1.1 Feldinventar und stehende Ernte Rz 2302: Zu den bewertungsfähigen Wirtschaftsgütern auf dem nackten Grund und Boden zählt auch bürgerlich-rechtliches Zubehör (VwGH 11.12.1990, 90/14…
… 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 steuerfrei (VwGH 10.09.1998, 96/15/0272, Entschädigung für einen Ernteausfall). Rz 301a: § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 gilt auch für entsprechende Zuwendungen der in § 4a Abs. 3 EStG 1988 in der Fassung…
…Werbungskosten entstünden bzw. entstehen könnten. Der steuerliche Vertreter weist auch darauf hin, dass der Bw. durch den Schotterabbau auch Ernteausfälle und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Viehhaltung (Abzäunungen, etc.) habe, die nicht vergütet bzw. deren Vergütung in den Schottererlösen als inkludiert gelten würden. Werbungskosten seien…
…Form einer Teilwertzuschreibung aktivieren (§ 6 Z 2 lit. b EStG 1988). Das stehende Holz, die stehende Ernte, das Feldinventar und ein vorhandenes Jagdrecht sind als Form der Nutzung des Grundstücks auch vom Begriff des Grundstückes im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 nicht erfasst…
…S durch Gegenüberstellung der näher dargestellten Einnahmen von 352.372 S mit pauschalierten Betriebsausgaben von 345.600 S (60.000 S x 5,76 ha) ermittelt. Im Formular Komb 24 wird als "Ernte im Herbst 1999: Trauben: 1.255 kg, Wein: 77.000 l" angeführt…