…Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin bezog im beschwerdegegenständlichen Jahr 2019 eine Witwenpension in Höhe von 18.182,48 € und Zahlungen der Österreichischen Gesundheitskasse in Höhe von 4.035,10 €. Für die Ermittlung des (Progressions-)Steuersatzes berücksichtigte das Finanzamt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs…
…598,-- und dessen Abzugsfähigkeit bei Ermittlung des Progressionssteuersatzes ist auszuführen: § 1371 BGB regelt: Abs. 1: Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft…
…In der Bescheidbegründung wurde darauf hingewiesen, dass die von der deutschen Steuerbehörde gemeldete Rente gemäß Art 18 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland in Österreich als Ansässigkeitsstaat zur Berechnung des Progressionssteuersatzes herzuziehen sei. Diese Einkünfte seien in Höhe der gemeldeten Beträge mit 1.115,58 € angesetzt und die…
…Dabei wurde die von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd bezogene Rente iHv. € 24.836,40 zur Berechnung des Progressionssteuersatzes herangezogen. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit/Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug (€ 965,40 aus einer Betriebsrente) wurden antragsgemäß erledigt. Gegen diesen Bescheid richtete sich die…
…Dabei wurde die von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd bezogene Rente iHv. € 24.522,00 zur Berechnung des Progressionssteuersatzes herangezogen. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit/Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug (€ 965,40 aus einer Betriebsrente) wurden antragsgemäß erledigt. Gegen diesen Bescheid richtete sich die…
…Renteneinkünfte ***DR*** Unstrittig ist, dass die von der ***DR*** zur Auszahlung gebrachten Renteneinkünfte im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehaltes zu erfassen sind. Demnach werden diese nur für die Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes in Ansatz gebracht. Der ermittelte Durchschnittssteuersatz wird sodann auf die inländischen Einkünfte angewendet und wirkt…
…deutsche Firmenrente nur in Österreich besteuert werden darf. Zu Recht wurde daher mit den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden der Jahre 2007 bis 2011 die deutsche Firmenrente (unter Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungsrente zur Ermittlung des Progressionssteuersatzes) der österreichischen Besteuerung unterworfen. Gegenteiliges wurde im Vorlageantrag nicht länger behauptet und…
…719.500,00)." Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung abgewiesen: "Da die Arbeitslosenunterstützung in Höhe von ATS 14.633 bei der Ermittlung des maßgeblichen Steuersatzes in dem Betrag von ATS 2.719.500,-- eingerechnet wurde." Der daraufhin eingebrachte Vorlageantrag wurde folgendermaßen begründet: "In…
…Steuerrecht (§ 3 EStG 1988), das nach nationalem Steuerrecht befreite Einkünfte bei der Ermittlung des Progressionssteuersatzes eben nicht mitberücksichtige. Die Finanzverwaltung sehe die Auswirkungen des Erkenntnisses des VwGH vom 29.7.2010 eingeschränkt auf den entschiedenen Fall, also auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Ansässigkeitsstaat…
…die Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen sind, offenbar irrtümlich die vom Bw. insgesamt bezogenen Einkünfte in Höhe von 2,395.188 S (1995), 2,843.907 S (1996) bzw. 2,842.949 S (1997) angesetzt. Nach Lehre und Rechtsprechung ist bei der Berechnung des Progressionssteuersatzes das…
…der Berufungsvorentscheidung vom 16. 11. 2010 führte das Finanzamt aus, dass "bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 2 EStG 1988 bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die positiven ausländischen Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen sind. Positive Einkünfte, die von der Besteuerung…
…des Nachlasses durch die Erben gedient haben, sondern vielmehr nur um einen Aufwand zwecks Erwirkung der steuerlichen Begünstigung nach § 48 BAO. 3. Berechnung: In Anbetracht des Obgesagten ermittelt sich daher im Ergebnis die dem Bw vorzuschreibende Erbschaftssteuer wie folgt: a) Ermittlung des Progressionssteuersatzes anhand des…
…dem der Abgabepflichtige i.S.d. Abkommens ansässig ist, das heißt primär über eine ständige Wohnstätte (für Österreich gilt § 26 BAO) verfügt. Bei der Berechnung des Progressionssteuersatzes ist folgendermaßen vorzugehen: Im ersten Schritt ist das gesamte progressionswirksame Welteinkommen ohne gem. §§ 67 und 69 EStG 1988…
…23 Abs. 2 lit. d) DBA mit Deutschland in Österreich als Ansässigkeitsstaat zur Berechnung des Progressionssteuersatzes heranzuziehen. Diese Einkünfte wurden in Höhe der gemeldeten Beträge (€ 28.466,64) angesetzt. Der Arbeitgeber Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe 2,55% (€ 725,90) wurde zusätzlich als…
…von 1.468,00 € festgesetzt gewesen). Begründend wurde ausgeführt, dass die von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd bezogene Rente in Österreich als Ansässigkeitsstaat zur Berechnung des Progressionssteuersatzes heranzuziehen sei. Mit Eingabe vom 9. Februar 2023 wurde Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 erhoben und ausgeführt…
…vor, dass die Anwendung eines Progressionsvorbehalts auf unbeschränkt Steuerpflichtige auch der Systematik der Progressionsbesteuerung im österreichischen Steuerrecht (§ 3 EStG 1988) widerspreche, das nach nationalem Steuerrecht befreite Einkünfte bei der Ermittlung des Progressionssteuersatzes nicht mitberücksichtige. In § 3 EStG 1988 ist ausdrücklich geregelt, in welchen Fällen ein…
…eines Progressionsvorbehalts auch aus unionsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen (vgl. VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099). Die deutsche Rente ist daher für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes, der auf das inländische Einkommen anzuwenden ist, mit dem in den Bescheiden angeführten Betrag (€ 4.136…
…in Höhe von € 4.157,40 vorgelegt. Zur Auslandsrente wird ausgeführt, dass die deutsche Rente für die Berechnung des Progressionssteuersatzes um einen Rentenfreibetrag (= 50%) zu kürzen oder gänzlich freizustellen sei. Weiters seien Kontoführungskosten für die deutsche Rente in Höhe von € 71,00…
…Berechnung eines Progressionsvorbehalts auch aus unionsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen (vgl. VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099). Die deutsche Rente ist daher für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes, der auf das inländische Einkommen anzuwenden ist, mit den in den Bescheiden angeführten Beträgen (2007: €…
…Innerhalb offener Frist wurde Berufung erhoben . Die deutschen Rentenbezüge würden € 3.974,04 betragen, für die Berechnung des Progressionssteuersatzes seien diese um die Ertragsanteile (= 50%) laut Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes (kurz: BVerfG), sohin € 1.987,02, und um die Kontoführungskosten für die…