…die rechtsfreundliche Vertretung des Bf nicht erschien, weil sie den Bf nicht mehr vertrete, gab das BFG zu verstehen, dass es angesichts der vom EuGH in ständiger Judikatur zur VorgängerVO 1408/71 vertretenen Rechtsansicht, beabsichtige, der Beschwerde stattzugeben, wobei auf das Erkenntnis BFG 22.03…
…ist Normzweck des Art 60 Abs 1 Satz 3 DVO 987/2009. Art 60 Abs 1 Satz 3 DVO 987/2009 nennt neben den nach den mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften anspruchsberechtigte Personen als zur Antragstellung berechtigt ausdrücklich ua "den anderen Elternteil". Mit Erkenntnis BFG 16.12.2022…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bislang fehlt eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Rechtsfragen, die im Beschwerdeverfahren…
…das Erkenntnis des BFG vom XX, mit dem die Kapitalertragsteuerbescheide die Fa. P1 Personalvermittlungs GmbH betreffend, deren Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf. war, aufgehoben wurden. „Deswegen sei der Haftungsbescheid aufzuheben, weil das Erkenntnis unmittelbare Wirkung auf die Abgabenschuldigkeiten habe.“ Ein Antragsrecht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…neuerlichem Verweis auf das Erkenntnis vom 14.03.2024 ersah er in der Buchung vom 19.04.2021 den Beweis dafür, dass zu diesem Zeitpunkt Umsatzsteuern der Jahre 1992 bis 1994 erstmalig verbucht worden seien. Der Rückstandsausweis vom 03.11.2022 (Anm.: Gegenstand des lt…
…Ausgehend vom Gutschriftsbetrag von 15.470,- € errechnen sich die Zinsen für den Zeitraum 1.1.2012 bis 27.9.2016 (stattgebendes Erkenntnis des BFG) wie folgt: | Anfang | Ende | Anzahl Tage | Zinssatz/Jahr | Zinssatz/Tag | Beschwerdezinsen | 1.1…
…Stadt Wien mit Bescheid vom 10.7.2014 als verspätet zurück. Mit Erkenntnis vom 1.10.2014 gab das Bundesfinanzgericht einer Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid Folge und hob diesen auf. Am 2.1.2015 erging in dieser Sache ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
…Einhebung von Stundungszinsen zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf das Erkenntnis des BFG vom 04.05.2023…
…vgl. BFG vom 01.09.2017, RV/7300014/2017). [...] Zur Unzulässigkeit der Revision Zur Frage der Einstellung eines Finanzstrafverfahrens für den Fall, dass der belangte Verband zwischen Entscheidung des Spruchsenates und der Entscheidung im Rechtsmittelweg durch das Bundesfinanzgericht (ohne vorausgehendes Insolvenzverfahren) aus eigenem Antrieb beschließt…
…AVG) in Verbindung mit § 54b Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Erkenntnisses an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. 2. Gemäß § 25 Abs. 2 BFGG wird der Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde bestimmt. 3. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art…
…BFG 19.01.2017, RV/7102937/2016; Stoll, BAO-Kommentar, 2273; Fischerlehner, Abgabenverfahren 2 § 212a Anm 6); Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-Handbuch, 616-617; Ritz, BAO 6 § 212a Tz 9 ). Dazu ist festzustellen, dass das vom Finanzamt ins Treffen geführte Erkenntnis des BFG…
…das BFG in einem Erkenntnis zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verkürzungszuschlages gegeben sind, könnte nach Erkenntniserlassung und Festsetzung des Verkürzungszuschlages dazu die Monatsfrist des § 30a Abs. 1 FinStrG hinsichtlich dieser Abgabenerhöhung auch erst nach Entscheidung durch das BFG starten…
…2011 zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2002; dem Bf. wurde ein Anteil an den Einkünften aus Gewerbebetrieb für 2002 in Höhe von -10.000,00 € zugewiesen. Erkenntnis des BFG vom 12. Oktober 2020, GZ. RV/7101107/2018: teilweise Stattgabe…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 9. September 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. September 2014 zu SpS 1 den Beschluss gefasst: Eine Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einer E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkung. Das BFG trifft somit die Feststellung…
…erfolgen. 3.2. Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes betreffend die dem gegenständlichen Verfahren zu Grunde liegenden Wettgebühren Jänner 2015 bis März 2018 Am 19. Juli 2022 entschied das Bundesfinanzgericht im Verfahren ua betreffend die Wettgebühren: Jänner 2015 bis März 2018, BFG 19.07.2022, RV/7104755/2019…
…keine Wiederaufnahme des gegenständlichen Verfahrens. Eine andere rechtliche Beurteilung oder eine unterschiedliche Beweiswürdigung stellen keine neue Tatsache dar (vgl. VwGH 27.9.2012, 2009/16/0005; VwGH 30.6.2005, 2002/15/0201). In gleicher Weise ist auch auf das Erkenntnis des BFG 11.5…
…seit dem BFG-Erkenntnis im Jahre 2021 stets gleichgeblieben sei. Insoweit habe sich die relevante Rechtslage somit seit dem Jahr 2021 nicht geändert. Eine Änderung der Sachlage sei ebenfalls nicht eingetreten, da mit den im gegenständlichen Verfahren erstellten Bescheinigungen wiederum keine vor Vollendung des 21…
…Die Ausführungen des VwGH dazu in dem Erkenntnis seien lediglich in der Form eines obiter dictum erfolgt, sodass daraus keine Bindungswirkung für das BFG abzuleiten sei. Für das fortgesetzte Verfahren wurde am 7.10.2016 eine mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Senat des BFG durchgeführt…
…vorgehalten. Auch die Antworten des Bf. in seinem Schreiben vom 19. April 2021 (der belangten Behörde am 20. April 2021 vorgehalten) und in der mündlichen Verhandlung (der belangten Behörde durch Übersendung der Niederschrift vorgehalten) wurden bereits im ersten Rechtsgang dem Erkenntnis BFG 4.8.2021…
Durch das u.a. an den Bf. ergangene, abweisende Erkenntnis des BFG vom 27. Mai 2022, GZ. RV/7102483/2013, ist keine Änderung an der Feststellung, dass eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2004 betreffend die ehemalige B_GmbH & atypisch stille…