Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SGF, vertreten durch SH, vom 10. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 12. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 8. Juli 2005 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Kontrollmitteilung der Großbetriebsprüfungsabteilung vom…
…Ablauf des Jahres der Erlassung der vorläufigen Bescheide. Sachverhaltsfeststellungen zur Frage, ob Liebhaberei vorliegt, und gegebenenfalls in der Folge zu treffende Feststellungen über den Zeitpunkt des Eintrittes ihrer Erkennbarkeit hat die belangte Behörde in Verkennung der Rechtslage unterlassen, weshalb der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs…
…2007/15/0285, mwN). Nach der Judikatur (zB VwGH 26.2.2013, 2010/15/0202) kommt es auf die Erkennbarkeit der Unrichtigkeit durch die Abgabenbehörde an. Wesentlich dabei ist, dass die Unrichtigkeit der in der Abgabenerklärung vertretenen Rechtsauffassung für die Behörde klar erkennbar gewesen wäre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der Personengesellschaft ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2014 -gegen die Wiederaufnahme- und Sachbescheide des ***FA*** vom 16. Oktober 2014 betreffend Umsatzsteuer 2009 und Feststellung der Einkünfte § 188…
III.) Das Finanzamt hatte daher nicht das Recht, die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellungen gem. § 188 BAO für 2009 zu erlassen. IV.) Einnahmen, Werbungskosten der Bf 2009-2033 1.)Zeitraum vor Änderung der Art der Bewirtschaftung 2009-August 2011 2009 | Art der Einnahmen…
…bei der nach langjähriger Gewinn- und Überschussphase ungeplante Verluste auftreten, die Ansicht vertreten, dass dann von Liebhaberei auszugehen ist, wenn trotz Aussichtslosigkeit eines Erfolges ab Erkennbarkeit dieser Situation die Betätigung nicht eingestellt wird (In diesem Sinne auch Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 468, wonach dann…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Bf, vertreten durch die micelli Steuerberatung KG, in 8010 Graz, Wilhelm-Raabe-Gasse 14, vom 20.12.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01…
Zur Begründung der Wiederaufnahme der Verfahren verweist die belangte Behörde in den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden auch auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der Außenprüfung. Damit bringt die belangte Behörde zum Ausdruck, dass sie sämtliche sachverhaltsmäßigen Umstände, die in der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., WohnadresseBw., vertreten durch Steuerberater, vom 19. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Behördenvertreter, je vom 3. April 2007, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer…
…außen hin erkennen lässt. Somit war jedenfalls (siehe weiter unten) ab Vorliegen des schriftlichen Anbots vom 31. Mai 2008 auf Grund Erkennbarkeit der Vermietungsabsicht nach Außen die Unternehmereigenschaft gegeben. Dass die mietende GmbH laut Firmenbuch am 27. März 2008 errichtet wurde, an ihr die Ehefrau…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache XX und Mitbesitzer, MEG M2 über die Beschwerde hinsichtlich des Bescheides über die Wiederaufnahme betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2008, Umsatzsteuer für das Jahr 2009, sowie gegen betreffend Feststellung…
…dem eine in diesem Punkt vergleichbare Sachverhaltskonstellation zugrunde lag, wird diesbezüglich hingewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich der für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums über eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist aus der Zustellung des Vorhaltes vom 8. 6. 2005 ergibt…
…VersVG ein gesetzliches Verbot und damit die eingewendete Nichtigkeit begründen hätte können, sodass diesbezüglich dem Bw. ein geringeres Maß an Erkennbarkeit der Gebührenschuld attestiert werden konnte. Der Berufung war daher teilweise stattzugeben und gemäß § 9 Abs. 2 GebG die Gebührenerhöhung im Ausmaß von 30 % von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 6. Mai 1998, GZ. 100/33475/98-3, betreffend Nacherhebung gemäß Artikel 220 Zollkodex (ZK), der gemäß Artikel 204 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 ZK entstandenen…
…der Beschwerde und erklärte dazu, unter Berufung auf die in der Begründung der abweisenden Berufungsvorentscheidung enthaltenen Darstellungen, dass, selbst wenn die Erkennbarkeit eines allfälligen Irrtums der Zollbehörde für die Bf. objektiv nicht möglich war, von deren Gutgläubigkeit nicht auszugehen ist. Würde man der Ansicht der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der M.L.GmbH, vom 24. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 23. April 2003, Zl. 100/59704/57/2001, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgeweisen. Es wird festgestellt, dass die…
…im Jahr 2011 durchgeführt hat. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Amtshandlung als Verlängerungshandlung iSd § 209 BAO sind die Erkennbarkeit nach außen und der auf Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder Feststellung eines Abgabepflichtigen gerichtete Zweck. Was die Erkennbarkeit nach außen betrifft, so bedeutet dies - für die Grundbuchsabfrage…
…Zulässigkeit der Bescheidberichtigung argumentiert. Unter 1.2) wurde infrage gestellt, ob mit der Berufung die Schätzung an sich angefochten worden sei. Die Berufungsbegründung wende sich eher gegen die Erkennbarkeit des Versehens. Der im Vorhalt angeführte Ausnahmefall liege nicht vor, weil dieser sonst zur Regel würde…
…dieses Hindernis weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Im konkreten Fall behauptet der Bw. sinngemäß…