…Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 200.000,00 S für einen Kredit dieser GmbH. Im Dezember 2004 wurde er in Folge Konkurseröffnung über die GmbH als Bürge über einen Betrag von 14.534,57 € in Anspruch genommen. Mit Februar 2005 erfüllte er die Bürgschaft. Der…
…zu verneinen: Die Bürgschaft war ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bw. als Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners verpflichtet hatte, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Will welcher Gläubiger auch immer sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit…
…nach Erfüllung sämtlicher aufschiebender Bedingungen. Im Rahmen des Gesamtkonzepts dieser Anteilsveräußerung wurde mit Einbringungsvertrag vom 23.5.2008 bezogen auf den Stichtag 22.5.2008 die C - Beteiligung in die österreichische B-GmbH eingebracht. Die Differenz zwischen dem auf den Einbringungsstichtag bezogenen gemeinen Wert der…
…wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und er seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben muss. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für diese Eingliederung. Die gegenständlichen Geschäftsführungsverträge sind auf…
…14/2363/80). An dieser Rechtsauffassung ist auch die Rechtsprechung des VwGH zu Bürgschafts- und Haftungszahlungen von Gesellschaftern und Geschäftsführern juristischer Personen ausgerichtet. Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht - diese ist naturgemäß zwangsläufig -, muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal der (rechtlichen…
…mangels Form ungültige Bürgschaft in einen auch formlos gültigen Garantievertrag umdeuten. Da die Haftung eintritt, "wenn die Leistung des Dritten ausbleibt", muss dies festgestellt werden. Die Haftung aus § 880a zweiter (Halb)satz ABGB geht auf volle Genugtuung. Also nicht auf Erfüllung wie bei der Bürgschaft…
…Für diese Bürgschaftsfreilassung sei das laufende Einkommen (Lohnzettel Insolvenz-Entgelt-Fonds über € 12.688,98) verwendet worden. Mit Bescheid vom 3.10.2013 wurde vom Finanzamt antragsgemäß eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2011 vorgenommen. Ebenfalls mit Datum 3.10.2013 wurde der beschwerdegegenständliche…
…die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht über das Überschreiten des Referenzbetrages, kann die Bewilligung nach Art. 28 UZK in Verbindung mit Art. 84 UZK-DA widerrufen werden. Sofern das Überschreiten des Referenzbetrages auf besondere Umstände beruht und nicht das Ergebnis einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse darstellt…
…ist strittig, ob die in Punkt 4.6. des gegenständlichen Hotel-Pachtvertrages umschriebene Haftungserklärung der ***BC AG*** als gemäß § 33 TP 7 Abs 1 GebG 1957 der Rechtsgebühr unterliegende Bürgschaftserklärung oder als - keinen Tatbestand des § 33 GebG 1957 erfüllende - Garantiezusage qualifiziert. Die Gebührentatbestände des § 33…
…aus Erfüllung der Bürgschaftsverpflichtung an die Raika € 42.000,00 und an die Sparkasse € 5.000,00 zu entrichten gehabt habe. Außerdem sei nicht abzuwenden gewesen, dass die Bw. im Rahmen ihrer Bürgschaftsverpflichtung sämtliche Realitäten einschließlich ihres privaten Einfamilienhauses an die Raika abgeben…
…Das Beschwerdevorbringen über die Erforderlichkeit der Leistung dieses Betrages zur Abwendung einer strafrechtlichen Verfolgung stelle inhaltlich nur ein Motiv dar, welches den Geschäftsführer dazu bewogen haben mag, die Ansprüche der Bank unverzüglich zu erfüllen. Solche Bürgschaftszahlungen würden in der Gesellschafterposition wurzeln und seien deswegen einem…
…es (zunächst) zu keiner Bürgschaftsübernahme seitens des Bw., obwohl eine Bürgenbestellung vorgesehen war. (Dem "Kreditvertrag" vom 3. Juni 1997 zufolge verpflichtete sich die Kreditnehmerin, für die Erfüllung der in diesem Vertrag eingegangenen Verbindlichkeiten der Kreditgeberin genehme Bürgen zu bestellen.) In der Folge verschlechterte sich die…
…des Eingehens der Bürgschaftsverpflichtung für die GmbH (die GmbH betrieb eine Gokart-Bahn) mit dem vom Bw betriebenen Möbelverleih, ist nicht erkennbar, ein derartiger Zusammenhang liegt nicht vor. Es mag sein, dass sich der Bw der Erfüllung der aus dem Schlagendwerden der Bürgschaftsübernahme ergebenden Zahlungsaufforderungen…
…hat - eine differenzierte Betrachtungsweise zwischen Bürgschaftszahlungen und Haftungszahlungen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gegeben. Fraglich erschien letztlich nur der Umstand, inwieweit die Heranziehung des Bf im Hinblick darauf, dass die Haftung vorrangig den aufgrund der internen Agendenverteilung der für die Erfüllung der abgaben- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten…
…für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. ......." Mit Bescheid vom 22. Mai 2007 wurde der Berufungswerberin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für eine Bürgschaftserklärung gemäß § 33 TP 7 GebG eine Gebühr in Höhe von € 3.006,-- vorgeschrieben. Begründend führte das Finanzamt aus…
…C die tatsächliche Wertlosigkeit der von Mag. A am Papier übernommenen Forderung gegen Ing. C. Die Differenz zwischen dem in diesem Verfahren von Mag A bezahlten Erwerbspreis für den Drittelanteil des Ing. C am Mietobjekt und den 1999 für Ing. C bezahlten "Bürgschaftsteilen" in Höhe…
…dem für die Annahme einer langen Dauer maßgeblichen Zeitraum nicht gerecht. Die auf Grund der Bürgschaft geleisteten Zahlungen des Bw erfüllen nicht die Tatbestandsmerkmale des § 18 Abs. 1 Z 1 EStG. Der streitgegenständliche Sachverhalt ist aber auch unter dem Aspekt einer freiwilligen Zuwendung zu durchleuchten. …
…würden auch für das Eingehen von Bürgschaftsverpflichtungen gelten. Darauf ob das Verhalten einem Fremdvergleich standhalte, komme es nicht an. Der von den Bp. vorgenommene Fremdvergleich (einander fremde Unternehmen hätten nicht in dieser Weise gehandelt) sei daher nicht geeignet, die Bürgschaftsübernahme nicht als betrieblich veranlasst zu…
…Merkmale: Die Verpflichtung, die Schuld eines anderen zu erfüllen (Akzessorietät) sowie die Verpflichtung zur Erfüllung der fremden Schuld, wenn der Hauptschuldner nicht erfüllt (Subsidiarität) (vgl hierzu Fenyves/Kerschner/Vonkilch, ABGB3, RZ 1 zu § 1346). Das wichtigste Prinzip der Bürgschaftsschuld ist die Akzessorität. Dieses Prinzip ergibt…
…betriebenen Gastronomiebetrieb. Letztendlich seien - ungeachtet der Bürgschaftsverpflichtung des Bw. - bislang die Rückzahlungen lediglich aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich seiner Ehegattin abgeflossen. Inwieweit die Ehegattin aus dem Gesamtbild der Verhältnisse freiwillig und freigebig ihrem Ehemann Zuwendungen zur Abdeckung seiner Verbindlichkeiten aus dem Gastronomiebetrieb zukommen lassen wolle, erscheine…