…ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge) durch Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) Spaltung (spaltungsbedingter Anteilserwerb) Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliegt Einbringungen nach …
…sei daher bspw. ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb durch - Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) - Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) - Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) - Handelsspaltung ( spaltungsbedingter Anteilserwerb) - Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliege - Einbringungen nach § 92…
…Vermögen geschlossen werden. Sie haben vorzüglich die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand. In der Rechtslehre wurde dazu festgestellt: Ehepakte sind also Verträge zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht13 I 478) Die Ehepakte regeln die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten, so wie…
…in dem eine Liegenschaftsübertragung vereinbart wurde, stets der Grunderwerbsteuer. Ein Unterschied hinsichtlich der Grunderwerbsteuer besteht nach der nunmehrigen Rechtslage nur insofern, als Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten als unentgeltlich gelten und als Bemessungsgrundlage nicht die - allfällige - Gegenleistung, sondern immer der Grundstückswert anzusetzen ist (siehe dazu § 4 Abs…
…in welchem der Unterhalt und die Vermögensaufteilung geregelt werden. Das Finanzamt führte aus, dass ein Ehepakt ein Vertrag zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten sei, um dadurch den gesetzlichen Güterstand zu modifizieren oder zu ersetzen. Die gegenständliche Vereinbarung regle jedoch die vermögensrechtlichen Ansprüche und Unterhaltsansprüche…
…GZ RV/0731-W/05 vom 24.04.2006). Im gegenständlichen Fall waren vor Abschluss des Vergleiches noch Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse vorhanden und wurde erst durch den vorliegenden Vergleich eine umfassende vermögensrechtliche Regelung zwischen den beiden Ehegatten getroffen…
…2113, alle KG Rh. erteilt worden. Hr. G. B. hat mit Ehe- und Erbvertrag vom 16.11.1998 seiner Gattin G. M. den Hälfteanteil der Land- und Forstwirtschaft übergeben. Am 23.7.2004 wurde zwischen den Ehegatten M. und B. G. und der Fa. Bd…
…der nachstehenden Höhe zu befriedigen: | Dauer der Ehe | Betrag | weniger als 5 Jahre | € 90.000,00 | zwischen 5 und 10 Jahren | € 120.000,00 | mehr als 10 Jahre | € 140.000,00 5.1.3…
…die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand. (2) Die Bestimmungen dieses Hauptstücks sind auf eingetragene Partner sinngemäß anzuwenden. § 82 EheG idF nach dem FamRÄG 2009 (6.5.2013) (1) Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen (§ 81), die 1. ein Ehegatte in die Ehe eingebracht…
…der Witwe nach dem Verstorbenen zu ¾ aus dem Erbvertrag und zu ¼ aus dem wechselseitigen Testament, d.h. rechtlich sehr massiv wirkenden Erbrechtstiteln, ergab. Das Erbrecht von Nachkommen hingegen sollte ausgeschlossen werden. Wird aber nach dem zwischen „Mutter und Tochter“ vereinbarten Pflichtteilsübereinkommen fast der…
…Vermögen geschlossen werden. Sie haben vorzüglich die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand." Die Gebühr nach § 33 TP 11 GebG wird für die Vermögensübertragung erhoben. Diese besteht darin, dass ein Vermögen, an welchem der eine Ehegatte (eingetragener Partner) bis dahin keinen Anteil hatte, in dessen…
…Grundbuch E. enthalten ist. Unmittelbar nach Abgabe dieser Vermögenserklärung wurde zwischen den o.a Personen ein Erbteilungsübereinkommen abgeschlossen. Die auf den vorliegenden Fall wesentlichen Punkte dieses Übereinkommens lauten wie folgt: Festgehalten wird, dass die Liegenschaft EZ 341 Grundbuch E. der erblichen Tochter K.U. und…
…worden, dass der Erblasser am 8. Februar 1966 mit seiner Gattin I.A. einen Erbvertrag errichtet habe, in dem sich die Ehegatten J.A. und I.A. wechselseitig erbvertragsmäßig und letztwillig zu Alleinerben einsetzen und die bei ihrem Ableben vorhandenen Noterben auf den Pflichtteil beschränken…
…PW, L-Weg 29, gehabt habe. Im Ehe- und Erbvertrag vom 26. Juni 1995 hatten sich die Ehegatten M. gegenseitig zu alleinigen Vollerben eingesetzt. Die Bw hat zu dem im Inland befindlichen unbeweglichen Vermögen die unbedingte Erbserklärung abgegeben; im Übrigen werde die Verlassenschaft beim zuständigen…
…verstorben. Die Bw. gab als geschiedene Ehegattin des verstorbenen LR und unter Berufung auf einen mit dem Verstorbenen am 10. November 1949 geschlossenen Erbvertrag eine bedingte Erbserklärung zu drei Viertel des Nachlasses ab. Der Todfallsaufnahme vom 6. August 1996 zufolge waren im Nachlass u.a…
…beigebracht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen 1. Sachverhalt Mit Einantwortungsbeschluss vom **xx.xx.2024** wurde der Beschwerdeführerin aufgrund des Testaments vom **xx.xx.1990** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach ihrem am **xx.xx.2022** verstorbenen Ehegatten **F** zur Gänze eingeantwortet. Die Beschwerdeführerin erwarb dabei ua auch…
…Gebührenanzeige zu ***ErfNr*** Mit Schriftsatz vom 08.09.2023 wurde dem Finanzamt Österreich (kurz Finanzamt) durch die Notarin ***NOTARIN*** LL.M. (kurz Notarin) unter Hinweis auf die erteilte Vollmacht ein am 24.08.2023 zwischen Herrn ***EHEMANN*** und Frau ***BF*** (zwischenzeitig ***Bf1***, die nunmehrige Beschwerdeführerin…
…1987 durchgehend gemeldet sei. Die Beibehaltung seines Familienwohnsitzes in Niederösterreich sei primär durch den Gesundheitszustand seiner Eltern und seine erbrechtlichen Verpflichtungen veranlasst. Das in K. befindliche Elternhaus sei ihm im Februar 2003 durch Erbvertrag, gegen Einräumung eines lebenslänglichen Wohn- und Genussrechts, verbunden mit einem Veräußerungs…
…worden. Der vereinbarte Entfertigungsbetrag könne nicht besteuert werden, da er der Bw nicht von der Erblasserin zugedacht worden sei. Das zwischen den Erben getroffene Übereinkommen, der Sohn behalte aus wirtschaftlichen Gründen das ganze Wertpapierdepot und die Bw erhalte dafür eine Abfindung/Barzahlung, sei erbschaftssteuerrechtlich neutral…
…Tochter E. B. ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. ..." Im Weiteren wird zwischen allen Beteiligten die Realisierung bestimmter Vermögenswerte, Überweisung des Realisates auf ein Anderkonto des Notars S. und Auszahlung der Guthaben an die Pflichtteilsberechtigten zur Abgeltung ihrer Pflichtteilsergänzungsansprüche vereinbart. Im Schreiben des Vertreters vom 6. März 2001…