…September 2013. Sein Nachlass wurde am 30. Jänner 2014 den bedingt erbantrittserklärten Geschwistern Schwester und Bruder FN sowie BF als Erben zu je 1/3 eingeantwortet. Mit Vollmacht vom 17. April 2014 hatten Frau BF ihre beiden Geschwister die Vollmacht erteilt, „die Verlassenschaft nach ihrem…
…1/18 die erbl. Schwester M zu 1/9 (nachverstorben am November 2002) und die Verlassenschaft nach Ing. K zu 2/3 eine bedingte Erbserklärung abgegeben und es wurde diesen Erben mit Einantwortungsurkunde vom 17. Dezember 2002 der Nachlass der G. auf Grund des Gesetzes…
…nachverstorben am 14. November 2002) und die Verlassenschaft nach Ing. K. zu 2/3 eine bedingte Erbserklärung abgegeben und es wurde diesen Erben mit Einantwortungsurkunde vom 17. Dezember 2002 der Nachlass der G. auf Grund des Gesetztes entsprechend ihrer Erbserklärungen eingeantwortet. Lt. Hauptinventar vom 9…
…Entscheidungsgründe Der am 23. Mai 1999 verstorbenen LM setzte mit Testament vom 16. März 1999 zu seinen Erben Frau EM, die Berufungswerberin (Bw.), Herrn KD und Frau SN zu je einem Drittel seines gesamten zum Zeitpunkt seines Todes vorhandenen Vermögens ein. Sein Sohn LM wurde…
…15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991…
…15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991…
…15a zu § 13 ErbStG mit weiteren Judikaturverweisen). Eine ermessenswidrige Inanspruchnahme des Haftenden wird vor allem dann vorliegen, wenn die Abgabenschuld vom Eigenschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann (vgl. Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG, ÖStZ 7/1991…
…den Bescheid des FA, vertreten durch WB, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (der Erbengemeinschaft U.F.u.Mitges..) für das Jahr 2000 im Beisein der Schriftführerin Monika Holub nach der am 24. Jänner 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…den Umstand, dass allein sie und nicht auch ihre Schwester G.L. zur Haftung herangezogen worden war. Begründend wurde ausgeführt, auch diese Schwester sei ebenfalls Haupterbin gewesen, weshalb beide als Haftende für die ausstehende Summe zu gerechten Teilen, also zur Hälfte, heranzuziehen seien. Es sei…
…sich um die Auszahlung des Guthabens zu kümmern. Weiters wurde festgehalten, dass seitens des Erbenvertreters gegen die Erfüllung des Vermächtnisses kein Einwand erhoben werde. Mit Beschluss vom 20. November 1998 nahm das Verlassenschaftsgericht die Erklärung der S., das zu ihren Gunsten ausgesetzte Legat laut Testament…
…am Tage der Vertragsunterzeichnung, also am 3. Dezember 1991. Über Anfrage des Finanzamtes vom 10. Feber 2005 gab der Übernehmer bekannt, dass noch keine Erbentfertigungen ausbezahlt worden seien. Mit Erledigung vom 11. Juli 2008 erließ das Finanzamt an G. , den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw…
…Tage der Vertragsunterzeichnung, also am 3. Dezember 1991. Über Anfrage des Finanzamtes vom 10. Feber 2005 gab der Übernehmer bekannt, dass noch keine Erbentfertigungen ausbezahlt worden seien. Mit Erledigung vom 11. Juli 2008 erließ das Finanzamt an P, den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw. genannt…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Rückzahlungsantrag vom 16.01.2013 der EG, Adr1, unterfertigt von den Erben PH, GL und MM, wurde um Rückzahlung des Guthabens zu ¼ Anteil des Guthabens an , ¼ Anteil des Guthabens an GL und…
…wird um Bekanntgabe des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung bzw. der Namen und der Adressen der Erben (ob bedingt oder unbedingt erbserklärt) und der Höhe der Aktiven und Passiven (Aufstellung des Inventars) ersucht … Der Einsatzgebührenbescheid wurde von der Bf. mit der Beschwerde vom 01.04.2014…
…wird um Bekanntgabe des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung bzw. der Namen und der Adressen der Erben (ob bedingt oder unbedingt erbserklärt) und der Höhe der Aktiven und Passiven (Aufstellung des Inventars) ersucht … Der Einsatzgebührenbescheid wurde von der Bf. mit der Beschwerde vom 01.04.2014…
…1995, 92/13/0115). Die Bw. meint weiters, die Festsetzung des Säumniszuschlages sei wegen der beschränkten Erbenhaftung nach § 802 ABGB unzulässig. Diesen Rechtsstandpunkt teilt die Abgabenbehörde zweiter Instanz aus folgenden Gründen nicht: Aufgrund der rechtskräftigen Einantwortung in den Nachlass des X.Y. wurde die Bw…
…zu keiner Gesamtrechtsnachfolge gekommen. Für den Zeitraum zwischen dem Tod des Verstorbenen und der Einantwortung besteht der ruhende Nachlass, der als anerkannte juristische Person eines Vertreters bedarf. Die Vertretung des ruhenden Nachlasses hat entweder durch einen Kurator oder durch den/die erbantrittserklärten Erben (§ 173 AußStrG, …
…der Verlassenschaft heraus verkauft worden. Er habe nur eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.11.2023 ab und begründete dies wie folgt: "Eine bedingte Erbantrittserklärung hindert keinesfalls die Zurechnung an die Erben lt. Einantwortungsbeschluss vom 18.5.2022…
…Noch nicht verbrauchte Verlustvorträge, die auf Verluste zurückzuführen sind, die vom Erblasser erzielt wurden, seien ab 2013 nur mehr insoweit bei den Erben zu berücksichtigen, als auch der verlustverursachende Betrieb durch den Steuerpflichtigen von Todes wegen unentgeltlich übernommen wurde. Dabei sei unerheblich, ob der Betrieb…
…die von ihr unterschriebene Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2015 eingereicht. Mit Einantwortungsbeschluss vom 09/2016 wurde den Kindern A.D., B.D. und C.D. der Nachlass eingeantwortet. Am 16.12.2016 erging der Einkommensteuerbescheid 2015, adressiert an "Erben n. D.D. z.H. A.D., ..…