…Im Berufungsschreiben werde die Entwendung von Waren bestätigt, deren Wert aber mit höchstens S 45.000,00 bis S 50.000,00 beziffert. Des Weiteren werde ausgeführt, dass das Anerkenntnis vom 3. März 2002 durch Überrumpelung etc. zustande gekommen sei und überdies am 4. April…
…und vermutlich auch eine Ahnung vom gesetzwidrigen Ablauf derselben hatte. Möglicherweise hatte diese notwendige Übergabe von Stempeln seinen diesbezüglichen Verdacht erhärtet, weshalb er Angst hatte, mit der Übernahme der Stempel Schuld auf sich zu laden. Die Botendienste des ***AN4*** waren somit nicht auf Abhebung von…
…dass die Rechtsverletzungen von der Kft. als Arbeitgeberin und nicht vom Bf. als Geschäftsführer begangen worden seien. Da das Fahrzeug im Eigentum des Bf. stünde, könne es folglich auch nicht für Strafen der Kft. haften. Dazu ist festzustellen, dass ein allfälliges Verwaltungsstrafverfahren von der Bezirksverwaltungsbehörde…
…auf Grund des Schweizer Arbeitgebers etwas stärker ausgeprägt als jene zu Österreich, wo er eine selbständige Nebentätigkeit als Architekt ausübt (siehe Beilagen zur Steuererklärung und Rechnungslegung vom 15.12.2006, AS 55). Dieser Bezug zur Schweiz ist allerdings auf Grund der häufigen Entsendungen in Drittstaaten…
…zu erfassen und können demgemäß die Werbungskosten im Jahr deren Abflusses nicht mindern (in diesem Sinne auch UFS 17.10.2007, RV/0016-L/07). Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch, dass für den Fall, dass Einnahmen nicht steuerpflichtig wären (z.B. Ersätze des Arbeitgebers …
…der GPLA. Den Einwendungen von Seiten des Bf. in der mündlichen Verhandlung dahingehend, dass der Bf. gleichzeitig immer nur mit einem Fahrzeug habe fahren können und deswegen ein Sachbezug nur für ein Fahrzeug anzusetzen gewesen wäre, war seitens des Bundesfinanzgerichts nicht zu folgen, da auf…
…2 erklärt die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen (Geld und Sachgüter) bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten zu Werbungskosten. Bei der Erstattung von Sachgütern ist die Einnahme analog zu § 15 Ab. 2 mit dem ortüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes im Zeitpunkt der Rückgabe zu bewerten. Die Einnahmenerstattung muss den…
…die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch habe oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhalte. Ausdrücklich ausgenommen hievon seien die in § 49 Abs. 3 ASVG aufgezählten Auslagenersätze, Zulagen und…
…VwGH 21.12.1993, 90/14/0103). Sie zeigt sich unter anderem in der Vorgabe von Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsmittel durch den Auftraggeber sowie die unmittelbare Einbindung der Tätigkeit in betriebliche Abläufe des Arbeitgebers. Der Arbeitsort, gegenständlich das zu bearbeitende Forstgebiet, wird den betroffenen Personen…
…Tatsächlich geleistete Geld- und Sachleistungen sind nur Folgewirkungen aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis, ebenso wie der allfällige Entfall von Haftungen. Die Einwendungen der Bw. gehen damit ins Leere, weil die ex-lege-Versicherung als konkreter Ausfluss des Fürsorgegedankens nur Beitragsleistende kennt, aber keinen Gegenleistungsverpflichteten und somit…
…hätten die Überlegungen des VfGH in eine andere Richtung gehen müssen. Diesfalls wäre nämlich zu prüfen gewesen, ob ein theoretisch möglicher Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber entstanden ist. Dass der VfGH eine derartige Überlegung gar nicht anstellte und die vorliegende Judikatur immer nur von einer Beitragsleistung…
…hätten die Überlegungen des VfGH in eine andere Richtung gehen müssen. Diesfalls wäre nämlich zu prüfen gewesen, ob ein theoretisch möglicher Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber entstanden ist. Dass der VfGH eine derartige Überlegung gar nicht anstellte und die vorliegende Judikatur immer nur von einer Beitragsleistung…
…Tatsächlich geleistete Geld- und Sachleistungen sind nur Folgewirkungen aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis, ebenso wie der allfällige Entfall von Haftungen. Die Einwendungen der Bw. gehen damit ins Leere, weil die ex-lege-Versicherung als konkreter Ausfluss des Fürsorgegedankens nur Beitragsleistende kennt, aber keinen Gegenleistungsverpflichteten und somit…
…Tatsächlich geleistete Geld- und Sachleistungen sind nur Folgewirkungen aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis, ebenso wie der allfällige Entfall von Haftungen. Die Einwendungen der Bw. gehen damit ins Leere, weil die ex-lege-Versicherung als konkreter Ausfluss des Fürsorgegedankens nur Beitragsleistende kennt, aber keinen Gegenleistungsverpflichteten und somit…
…zur Verzinsung, "die einem regulären Kunden des Arbeitgebers gewährt wird". Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die belangte Behörde kein konkretes Vorbringen zur Höhe dieser Differenz im vorliegenden Fall erstattete und keinerlei diesbezügliche Ermittlungen vornahm. Die von der Behörde beantragte Abweisung der Beschwerde lässt erkennen, dass…
…"die einem regulären Kunden des Arbeitgebers gewährt wird". Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die belangte Behörde kein konkretes Vorbringen zur Höhe dieser Differenz im vorliegenden Fall erstattete und keinerlei diesbezügliche Ermittlungen vornahm. Die von der Behörde beantragte Abweisung der Beschwerde hinsichtlich dieses Punktes lässt erkennen…
…hätten die Überlegungen des VfGH in eine andere Richtung gehen müssen. Diesfalls wäre nämlich zu prüfen gewesen, ob ein theoretisch möglicher Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber entstanden ist. Dass der VfGH eine derartige Überlegung gar nicht anstellte und die vorliegende Judikatur immer nur von einer Beitragsleistung…
…Berufungssenat - insbesondere im Lichte der weiteren Verfehlungen des Beschuldigten - keinen Anlass, von dessen Feststellungen abzuweichen. Tagung "Fliegen ohne Reue" in L am 22. April 1997 (NS Schlussbesprechung Pkt. 1 1997 d): Der Beschuldigte hatte an Reisekosten S 598,-- an Km-Geld und S 180,-- an…
…Darüber hinaus konnte der Bf. aus eigenem Gutdünken über das Fahrzeug (von M aus) verfügen und wurden auch die Fahrtaufträge darüber hinaus durch den Bf. selbst festgelegt, selbst wenn der Arbeitgeberin der Bf. die Möglichkeit offen gestanden wäre, eine Dienstreise mündlich oder per E - Mail…
…dass Werkverträge und keine Dienstverträge vorlägen. Die GPLA-Prüfung habe ihrerseits keinerlei neue Sachverhaltselemente vorlegen können, die eine andere Beurteilung nötig machen würden. Auch nicht aufgezeigt werde, welche der vom Gericht festgehaltenen Sachverhaltselemente aus Sicht des Steuerrechts anders zu beurteilen wären, sodass von Dienstverhältnissen im…