…die Versanddokumente und Mietverträge beigeschafft werden. Es möge der Beschwerde vollinhaltlich stattgegeben und der bekämpfte Bescheid ersatzlos behoben werden. Darüber hinaus hat der Bf auch einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Tabaksteuer und der Säumniszuschläge gemäß § 212a BAO gestellt, weil das Rechtsmittel erfolgversprechend sei…
…diskutiert. Neben der Frage nach der heranzuziehenden Bemessungsgrundlage wurde u.a. noch die Frage des Ortes der Abgabenentstehung verhandelt; ebenso der Antrag des Bf auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 281 BAO. Der Vertreter des Bf hat im Besonderen auf die Aussagen von vernommenen Zollbeamten verwiesen…
…dem Steueraussetzungsverfahren entzogen worden sind, um danach in Fabrikhallen in A und B zu illegalen Zigaretten verarbeitet zu werden. Entgegen dem Vorbringen in der Beschwerde hat das Zollamt Innsbruck in den bekämpften Entscheidungen dargelegt, auf welche Beweisergebnisse es sich gestützt hat. Entgegen dem Vorbringen hat…
…für die Entscheidung über eine Beschwerde jedenfalls dann von wesentlicher Bedeutung, wenn es sich um eine Vorfrage im engeren technischen Sinn im Sinne von § 116 BAO handelt. Die Rechtsprechung vertritt dazu auf dem abgabenrechtlichen Gebiet angesichts der weiten Fassung der Umschreibung der Aussetzungsvoraussetzungen die Ansicht…
…liegend, dass dieser eindeutig im Anwendungsgebiet entzogene Tabak in der Folge möglicherweise zu den illegalen Herstellungsbetrieben in der Bundesrepublik Deutschland verbracht wurde. Aus den dargelegten Erwägungen war spruchgemäß zu entscheiden. Berechnung der Tabaksteuer und der Säumniszuschläge: Menge des entzogenen Tabakfeinschnitts: Drei LKW-Transporte (26. Juni…
…Entscheidung aufheben, mit der einem nationalen Antrag zugunsten des Inhabers der Entscheidung stattgegeben wurde und es ablehnen, den Zeitraum für das Tätigwerden der Zollbehörden zu verlängern; b)in seinem Hoheitsgebiet für den Zeitraum, in dem die Zollbehörden tätig werden müssen, die Gültigkeit einer Entscheidung aussetzen…
…erster Instanz nicht davon ausgehen könne, die Berufung wäre nicht erfolgversprechend. Auch wenn die bekämpfte Berufungsvorentscheidung aussage, eine Vorwegnahme der Entscheidung über die seinerzeitige Berufung zähle nicht zu den Aufgaben des Aussetzungsverfahrens, wäre dennoch dessen ungeachtet zu begründen gewesen, weshalb die Behörde erster Instanz zu…
…2. Das Bundesfinanzgericht möge die Ausfertigung der Entscheidung aussetzen, bis das Verständigungsverfahren zur Regelung der Vermeidung der Doppelbesteuerung beendet ist. Mit Vorlagebericht vom 4. Februar 2022 legte das Finanzamt - wie dem Bf. mitgeteilt wurde - die in Rede stehenden Beschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Nach…
…B 2366/00 und VwGH vom 18.9.2003, 2000/15/0204). Da auch von Ihnen selbst keine weiteren stichhaltigen Argumente in Treffen geführt werden, vermag der unabhängige Finanzsenat keinen Grund zu erkennen, der die Aussetzung der Entscheidung rechtfertigen könnte. Salzburg, 19. März 2004
…Passus: "Vorlageantrag bzgl der Beschwerdevorentscheidung vom 09.09.2020 beim Bundesfinanzgericht". Der Textteil dieser FinanzOnline-Eingabe lautet wie folgt: "Sehr geehrte Damen und Herren Bitte den Antrag im Anhang prüfen und die Zwangsstrafe bis zur Entscheidung aussetzen MfG, […]." Dieser FinanzOnline-Eingabe ist ein Schreiben…
…Berufung enthält keine weiteren Quellen (Normen, Rechtsprechung des EuGH, Literaturmeinungen) oder stichhaltigen Argumente, aus denen der unabhängige Finanzsenat auf eine mögliche Europarechtswidrigkeit schließen könnte. Der unabhängige Finanzsenat vermag deshalb keinen Grund zu erkennen, der die Aussetzung der Entscheidung rechtfertigen könnte. Salzburg, 22. März 2004
…B 2366/00 und VwGH vom 18.9.2003, 2000/15/0204). Da auch von Ihnen selbst keine weiteren stichhaltigen Argumente in Treffen geführt werden, vermag der unabhängige Finanzsenat keinen Grund zu erkennen, der die Aussetzung der Entscheidung rechtfertigen könnte. Salzburg, 22. März 2004
…daher auch einer teleologischen Auslegung, dass außer in den im Gesetz genannten Fällen es nunmehr ausschließlich auf eine gänzliche Kostentragung ankommt." Aus diesem Grund werde ich den Fall bis zum Ergehen der VwGH-Entscheidung aussetzen (Beschluss folgt)." Am 22.04.2022 wurde das Verfahren gem. …
…9.3.2015 sei die Zuständigkeit der Entscheidung hierüber an das BFG übergegangen. Dieses möge nach Prüfung die Verfahren zusammenziehen und den Anträgen auf Wiedereinsetzung / Wiederaufnahme im Sinne der Verfahrensökonomie stattgeben und das Verfahren nach § 216 BAO bis zur Entscheidung aussetzen (Punkt 5.2.1…
…Aufhebungsbescheid zur Einkommensteuer 2005 vom 27. Mai 2008 beim VwGH mit Beschwerde bekämpft hatte, und kündigte an, das aktuelle Berufungsverfahren bis zu dieser Entscheidung aussetzen zu wollen (§ 281 BAO). Nach einem Fristverlängerungsansuchen teilte daraufhin der Berufungswerber mit Schreiben vom 15. September 2009 (Eingang Unabhängiger Finanzsenat…
…dem Sinne möchte ich anregen, der Finanzsenat möge im Sinne des § 281 Abs 1 BAO im Sinne der Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung diese Entscheidung aussetzen, bis die entsprechende Vorabentscheidung durch den EuGH ergangen ist. Vertreterin FA: Das Finanzamt stellt weiterhin den Antrag, die Berufung als unbegründet…
…für die Dauer dieses Ladevorgangs aussetzt, bereits bejahend beantwortet. Das Bundesfinanzgericht, als gemäß § 24 Abs 1 BFGG in Verbindung mit § 5 WAOR zur Beurteilung der abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen nach dem Wiener Parkometergesetz 2006 zuständiges Verwaltungsgericht, ist, wie bereits ausgeführt, an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien gebunden…
…die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Sie kann aber auch das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage aussetzen…
…ersuche er daher, seinem Antrag stattzugeben; allenfalls sei er auch mit einem Aussetzen der Entscheidung bis zur Entscheidung durch den Verwaltungs/Verfassungsgerichtshof über die gegenständliche Beschwerde einverstanden." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 Familienlastenausgleichgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger…
…die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Sie kann aber auch das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage aussetzen…